Im Vergleich zu einer Ehe mit Trauschein ist beim Pacs der Versorgungsgedanke viel weniger ausgeprägt. Ein Anspruch auf Unterhalt und Vermögensausgleich über das Vereinbarte hinaus entfällt. Das erleichtert natürlich auch eine Trennung ungemein.
Sind Kinder im Spiel, müssen Pacs-Paare allerdings auf automatisch gewährte Rechte wie bei einer Ehe verzichten. Der Partner hat keine elterliche Gewalt über das Kind des anderen, also weder die Erziehungsberechtigung, noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Was der Partner mit seinem Kind macht und wie er es großzieht, bleibt allein ihm überlassen. Außerdem besteht kein Adoptionsrecht, weder gegenüber dem Kind des Partners, noch für das Paar gemeinsam, wenn es einen Kinderwunsch auf diesem Wege realisieren möchte.
Das Gegenteil einer emotionalen Verbindung
Zudem gelten französische Paare mit Pacs im Ausland weiterhin als unverheiratet – mit allen Konsequenzen. Dennoch ist es auch möglich, dass ein Franzose oder eine Französin mit einem Nicht-Franzosen den Solidaritätsvertrag abschließt. Allerdings gelten die Vorteile dann nur in Frankreich. Die französische Botschaft hat für solche Fälle eigens ein Merkblatt parat. Das informiert auch darüber, wie bei einem gemeinsamen Wohnort außerhalb Frankreichs zu verfahren ist.
Unter dem Strich ist der Pacs das Gegenteil einer emotionalen Bindung, vielmehr stehen Vernunft und die Anerkennung als Paar im Vordergrund. Gegenüber der klassischen Ehe sind die Rechte eingeschränkt und die gegenseitige Versorgungspflicht bei Trennung oder Tod eines Partners weniger strikt geregelt und ausgeprägt. Im Alltag hat ein Pacs zweifellos Vorteile.
Abgesehen von den Steuervorteilen lassen sich jedoch viele Nachteile Unverheirateter auch ohne Trauschein ausbügeln, etwa mit gegenseitigen Vollmachten, Patientenverfügungen, Testament oder Verträgen zwischen Privatpersonen. Umgekehrt lassen sich Nachteile einer klassischen Ehe auch mit einem Ehevertrag, der Gütertrennung vorsieht, umgehen. Dann besteht der Hauptvorteil einer „Ehe light“ im Wesentlichen in der schnellen und unbürokratischen Umsetzung oder deren einfacher Auflösung. Witzigerweise kommt gerade die vereinfachte Trennung beim französischen Pacs nicht zum Tragen: die Trennungsrate liegt niedriger als bei Verheirateten.
Ob sich das Modell auf Deutschland überhaupt übertragen lässt, ist umstritten. Denn die Ehe und die Familie stehen im deutschen Rechtssystem unter besonderem Schutz. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, die es längst für gleichgeschlechtliche Paare gibt. Anfangs wollte die Politik auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften für homosexuelle Paare die Rechte und Steuervorteile gegenüber Ehepaaren abschwächen. Dem hat aber das Bundesverfassungsgericht einen Strich durch die Rechnung gemacht. „Letzten Endes wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt. Sie heißt nur anders“, sagt Familienrechtlerin Fromherz. Es darf demnach durchaus bezweifelt werden, ob eine abgeschwächte Form ohne weiteres mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.