Ehe light boomt Die Heirat mit Kündigungsrecht ist auf dem Vormarsch

Seite 3/3

Welche Rechte Pacs ausspart

Im Vergleich zu einer Ehe mit Trauschein ist beim Pacs der Versorgungsgedanke viel weniger ausgeprägt. Ein Anspruch auf Unterhalt und Vermögensausgleich über das Vereinbarte hinaus entfällt. Das erleichtert natürlich auch eine Trennung ungemein.

Sind Kinder im Spiel, müssen Pacs-Paare allerdings auf automatisch gewährte Rechte wie bei einer Ehe verzichten. Der Partner hat keine elterliche Gewalt über das Kind des anderen, also weder die Erziehungsberechtigung, noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Was der Partner mit seinem Kind macht und wie er es großzieht, bleibt allein ihm überlassen. Außerdem besteht kein Adoptionsrecht, weder gegenüber dem Kind des Partners, noch für das Paar gemeinsam, wenn es einen Kinderwunsch auf diesem Wege realisieren möchte.

Die größten Finanzfallen bei Scheidungen
Ein Ehevertrag ist besonders für Selbstständige sinnvoll, um das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Allerdings sollte man nicht glauben, nur wegen eines Ehevertrags ungeschoren aus einer Ehe rauszukommen. Es gibt keine 100-prozentige Vermögensaufteilung in einem Ehevertrag. Ist beispielsweise die Frau seit 20 Jahren komplett aus dem Beruf ausgestiegen, um die Kinder großzuziehen, muss der Mann ihr Unterhalt zahlen, auch wenn der Ehevertrag den Unterhaltsverzicht vorsieht. Um sich vor solchen unerwarteten Kosten zu schützen, muss im Vertrag genau aufgeschrieben sein, in welcher familiären Situation sich die Partner befinden und wie die Aufgaben in der Ehe verteilt sind. Sollten sich die wesentlichen Punkte ändern - das Paar entscheidet sich nun doch für Kinder - sollte der Vertrag angepasst werden können. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch teure Hochzeitsgeschenke von Freunden und Familie können bei einer Scheidung Kummer bereiten. Wer nicht nachweisen kann, dass das Geschenk explizit ihm beziehungsweise ihr gegeben wurde, muss damit rechnen, dass die Zuwendung zum gemeinsamen Vermögen gezählt wird. Und das wird bei einer Scheidung aufgeteilt. Eine Karte, die sich an den Empfänger richtet und dem (Geld-) Geschenk beiliegt, kann das verhindern. Quelle: dpa
Geschenke machen aber auch später noch Probleme. Nämlich dann, wenn einer der Partner bevor er die Scheidung einreicht, sein Vermögen verschenkt, beispielsweise an Kinder aus erster Ehe. Gerade bei Immobilien ist eine Schenkung zu Lebzeiten für die Kinder steuerlich deutlich attraktiver, da sie die Erbschaftssteuer sparen. Auf diese Weise bringen viele ihre Vermögenswerte - Geld, Autos, Immobilien, Aktien - in Sicherheit, um später weniger mit dem Partner teilen zu müssen. Gegen diese Geldflucht hilft nur Wachsamkeit bis hin zum regelmäßigen Blick ins Grundbuch. Quelle: Fotolia
Ist einer von beiden Partnern selbstständig, kann es bei der Trennung ebenfalls Probleme geben. Denn die Feststellung des Einkommens ist in diesem Fall nicht leicht. Und von dem hängt zum einen der Streitwert der Scheidung ab und zum anderen bemisst sich am Einkommen auch der Unterhalt. meist gar nicht so leicht. Davon hängt aber ab, wie hoch der Unterhalt für Ex-Frau und Kinder ist. Dagegen, dass der selbstständige Partner sein Einkommen oder die Gewinne des Unternehmens mit entsprechenden Kniffen klein rechnet, lässt sich leider kaum etwas tun. Quelle: dpa
Noch schwieriger kann es werden, wenn beide Partner gemeinsam ein Unternehmen führen. Denn: Wer bekommt das Unternehmen jetzt? Gibt es im Gesellschaftervertrag keine klare Regelung für diesen Fall, bleiben beide auch nach der privaten Trennung Gesellschafter. Deshalb sollte im Vertrag unbedingt geklärt sein, wer das Unternehmen im Falle einer Scheidung weiterführt. Sonst bleiben nur drei Möglichkeiten: Ein Partner zahlt den anderen aus, das Unternehmen wird verkauft und der Gewinn geteilt oder das laufende Geschäft wird abgewickelt und das Unternehmen anschließend aufgelöst - in diesem Fall gehen beide leer aus. Quelle: Fotolia
Im Falle einer Scheidung wird nicht nur die Beziehung, sondern oft auch das einstige Traumhaus ganz schnell zum Alptraum. Sind sich beide einig, wer das Haus behält, muss der Hausbesitzer den anderen für den Verlust des halben Hauses entschädigen. Hat das Haus zum Zeitpunkt der Trennung einen Wert von 250.000 Euro, bekommt der Partner, der auszieht, also 125.000 Euro. Da nur die wenigsten eine solche Summe zur Verfügung haben, wird in der Regel die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt. Quelle: Fotolia
Sind sich die Parteien uneinig, wird das Gericht einem von beiden, in der Regel dem, der die Kinder behält, die Nutzung des Hauses zusprechen. Selbst wenn einer der Partner die Immobilie in die Ehe eingebracht hat und der Ehevertrag die Nutzungsrechte im Scheidungsfall regelt: Spätestens wenn Kinder im Spiel sind, werden Verträge und Eigentum hinfällig. In die Ehe eingebrachte Gegenstände fallen zwar nicht in die Aufteilungsmasse, ist aber ein Partner existenziell auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, wird ihm Nutzungsrecht zugesprochen - egal, wem die Immobilie gehört. Wie lange diese genau dauert, hängt vom Einzelfall ab, im Extremfall ist die Wohnung für fünf Jahre weg. Ist eines der Kinder behindert, verlängert sich die zugesprochene Nutzungszeit. Quelle: Fotolia

Das Gegenteil einer emotionalen Verbindung

Zudem gelten französische Paare mit Pacs im Ausland weiterhin als unverheiratet – mit allen Konsequenzen. Dennoch ist es auch möglich, dass ein Franzose oder eine Französin mit einem Nicht-Franzosen den Solidaritätsvertrag abschließt. Allerdings gelten die Vorteile dann nur in Frankreich. Die französische Botschaft hat für solche Fälle eigens ein Merkblatt parat. Das informiert auch darüber, wie bei einem gemeinsamen Wohnort außerhalb Frankreichs zu verfahren ist.

Unter dem Strich ist der Pacs das Gegenteil einer emotionalen Bindung, vielmehr stehen Vernunft und die Anerkennung als Paar im Vordergrund. Gegenüber der klassischen Ehe sind die Rechte eingeschränkt und die gegenseitige Versorgungspflicht bei Trennung oder Tod eines Partners weniger strikt geregelt und ausgeprägt. Im Alltag hat ein Pacs zweifellos Vorteile.

Abgesehen von den Steuervorteilen lassen sich jedoch viele Nachteile Unverheirateter auch ohne Trauschein ausbügeln, etwa mit gegenseitigen Vollmachten, Patientenverfügungen, Testament oder Verträgen zwischen Privatpersonen. Umgekehrt lassen sich Nachteile einer klassischen Ehe auch mit einem Ehevertrag, der Gütertrennung vorsieht, umgehen. Dann besteht der Hauptvorteil einer „Ehe light“ im Wesentlichen in der schnellen und unbürokratischen Umsetzung oder deren einfacher Auflösung. Witzigerweise kommt gerade die vereinfachte Trennung beim französischen Pacs nicht zum Tragen: die Trennungsrate liegt niedriger als bei Verheirateten.

Ob sich das Modell auf Deutschland überhaupt übertragen lässt, ist umstritten. Denn die Ehe und die Familie stehen im deutschen Rechtssystem unter besonderem Schutz. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, die es längst für gleichgeschlechtliche Paare gibt. Anfangs wollte die Politik auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften für homosexuelle Paare die Rechte und Steuervorteile gegenüber Ehepaaren abschwächen. Dem hat aber das Bundesverfassungsgericht einen Strich durch die Rechnung gemacht. „Letzten Endes wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt. Sie heißt nur anders“, sagt Familienrechtlerin Fromherz. Es darf demnach durchaus bezweifelt werden, ob eine abgeschwächte Form ohne weiteres mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%