Eigenbedarf Wird die Wohnung wirklich gebraucht?

Der Bundesgerichtshof stärkt einem Mieter den Rücken. Dieser musste wegen Eigenbedarfsanspruchs umziehen, obwohl der Vermieter diesen letztlich nicht nutzte. Die anschließende Begründung hält der BGH für nicht plausibel.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Vermieter müsse einer „besonderen Darlegungslast“ nachkommen. Quelle: dpa

Karlsruhe Wenn Mieter die Kündigung bekommen, weil ihre Wohnung angeblich anderweitig gebraucht wird, müssen Gerichte ganz genau hinschauen – besonders dann, wenn der Vermieter im Verdacht steht, den Bedarf nur vorzutäuschen. Das unterstreicht der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.

In dem Fall aus Koblenz sollte ein Mieter weichen, um Platz für den neuen Hausmeister zu machen. Am Ende zog dieser aber gar nicht in die Wohnung ein – sondern eine ganz andere Familie. Der Mieter sieht sich getäuscht und will Schadenersatz für seine Umzugskosten und die neue höhere Miete. Der Vermieter sagt, der Hausmeister habe sich später umentschieden, er wolle wegen Kniebeschwerden nun doch nicht in den dritten Stock. Das Berufungsgericht fand diese Begründung plausibel.

Anders die Karlsruher Richter, die die Darstellung für „kaum nachvollziehbar“ halten. Braucht der Eigentümer die Wohnung letztlich gar nicht wie angekündigt, muss er das dem Urteil zufolge aber gut und stimmig begründen. Komme er seiner „besonderen Darlegungslast“ nicht nach, seien die Gerichte verpflichtet davon auszugehen, dass der Mieter getäuscht wurde. Mit dieser Maßgabe muss das Landgericht Koblenz den Fall nun neu entscheiden. (Az. VIII ZR 44/16)

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%