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Einkommenssteuer Vorkasse vermeiden

Drei Steuerverfahren im Test. So können Ehepaare Geld sparen.

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Ein Paar muss 60 000 Euro Jahres-Bruttoeinkommen versteuern (Mann: 42 000 Euro, Frau: 18 000 Euro). Drei Steuerverfahren stehen zur Wahl:

1. Konventionelle Lösung (Steuerklasse IV/IV):

Beide Eheleute sind in der Steuerklasse IV. Der Grundfreibetrag beträgt 8004 Euro pro Person.

Für wen lohnt es sich? Für Verheiratete, deren beider Einkommen nur wenig auseinanderliegen.

2. Ehegatten-Splitting (Steuerklasse III/V):

Der besser verdienende Partner wählt die Steuerklasse III, der andere die Steuerklasse V. Der Grundfreibetrag von 16 008 Euro fällt komplett dem Hauptverdiener in der Steuerklasse III zu. Die Einkommen werden addiert, je zur Hälfte auf beide Ehepartner verteilt und dann versteuert.

Für wen lohnt es sich? Je größer der Einkommensunterschied, desto attraktiver ist dieses Verfahren.

Wer splittet, muss aber mit Nachzahlungen und später mit Vorauszahlungen rechnen.

3. Faktorverfahren (Steuerklasse IV/IV):

Beide werden in Steuerklasse IV eingestuft. Das Finanzamt berechnet, wie viel Steuern in der Steuerklasse IV sowie beim Splitting (Steuerklasse III/V) zu zahlen wären. Der Betrag aus dem Ehegattensplitting wird durch den Betrag aus der Steuerklasse IV geteilt. Der so errechnete Faktor wird mit dem Steuerbetrag in der Steuerklasse IV multipliziert. Daraus ergibt sich der monatliche Lohnsteuerabzug.

Wer kann es nutzen? Alle Paare, deren Einkommen so weit auseinanderliegen, dass der Faktor kleiner als 1 ist.

Für wen lohnt es sich? Steuerzahler, die höhere Nachzahlungen und daraus folgende Vorauszahlungen vermeiden wollen.

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