Einkommensteuer So setzen Sie die Kosten für das Homeoffice ab

Wer kein separates Arbeitszimmer hat, ging beim Finanzamt bislang leer aus. Nun profitieren davon Betroffene erstmals über die geplante Homeoffice-Pauschale von Steuervorteilen für Heimarbeit. Quelle: imago images

Dank einer geplanten Gesetzesänderung sollen alle Arbeitnehmer das Corona-Homeoffice absetzen können. Wie viel das letztlich bringt, ist aber noch offen.

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Die Bundesregierung plant eine neue Steuerpauschale fürs Homeoffice. Arbeitnehmer, die wegen der Coronapandemie ihren Job zu Hause erledigen, sollen pro Werktag fünf Euro steuerlich geltend machen können. Davon würden vor allem alle profitieren, die kein räumlich abgegrenztes Arbeitszimmer haben. Nach den bisherigen Regeln hätten sie gar nichts für ihre Homeoffice absetzen dürfen. Die Pauschale wäre bei maximal 600 Euro jährlich gedeckelt, was einer maximalen Entlastung von gut 260 Euro entspricht (beim Spitzensteuersatz von 44 Prozent inklusive Soli). Bundestag und Bundesrat müssen dem Plan der großen Koalition noch zustimmen. Offen ist, ob die fünf Euro pro Werktag zusätzlich zur Werbungskostenpauschale von 1000 Euro jährlich gewährt werden oder nicht. 

Die Pauschale von 600 Euro wird zwar vielen helfen, gleicht aber nicht unbedingt alle finanziellen Nachteile aus. Für die Werktage, an denen der Arbeitnehmer im Homeoffice seinen Job erledigt, entfällt die absetzbare Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer für Fahrten zum Arbeitsplatz (einfache Strecke). Bei einer Entfernung von knapp 17 Kilometern zum Arbeitsplatz sind die fünf Euro pro Werktag bereits erreicht. An Tagen im Homeoffice fielen diese absetzbaren Fahrtkosten weg. Ob Arbeitnehmer in der Praxis durch die Arbeit zu Hause aber wirklich entlastet werden, ist nicht sicher, etwa wenn sie ihre Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr weiter zahlen müssen. Die neu geplante Pauschale würde dann kaum reichen, um die tatsächlichen Kosten abzubilden.

Das, was die Bundesregierung nun plant, hilft denen, die bislang für ihr Arbeitszimmer zu Hause gar nichts absetzen konnten, beispielsweise weil es sich nicht um ein räumlich abgetrenntes Zimmer handelt. Bei einem separaten Arbeitszimmer dürfen Steuerzahler weiter die bisherigen Regeln nutzen und teils auch größere Ausgaben steuerlich absetzen. 

Separat heißt, dass der Raum fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Maximal zehn Prozent privater Nutzungsanteil sind beim Arbeitszimmer im eigenen Haushalt zulässig, urteilte das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 949/17).

Wie viel die Betroffenen an Kosten für das eigene, räumlich abgetrennte Homeoffice steuerlich absetzen können, hängt davon ab, ob es einen alternativen Arbeitsplatz gibt oder nicht. Wer ausschließlich von zu Hause arbeitet und keine Alternative hat, kann seine vollen Kosten geltend machen. Ist das Homeoffice zwar der Mittelpunkt der Arbeit, aber beim Arbeitgeber gibt es zumindest zeitweise einen anderen Arbeitsplatz, dann lassen sich pro Jahr maximal 1250 Euro absetzen. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Regel, gelten für Arbeitnehmer und Selbstständige weitere Vorschriften.

Arbeitnehmer

Von den maximal absetzbaren 1250 Euro profitieren Arbeitnehmer nur dann, wenn sie vertraglich zu mehr als 50 Prozent von zu Hause arbeiten, so der Bundesfinanzhof (BFH, VI R 21/03). Wer sich beispielsweise als angestellter Steuer- oder Unternehmensberater dagegen zu Hause nur auf Termine vorbereitet, seine Arbeit aber zumeist im Büro des Arbeitgebers erledigt, geht leer aus (BFH, X R 58/09, Finanzgericht Düsseldorf 15 K 682/12 F). 



Ordnet der Arbeitgeber wegen Corona Heimarbeit an, ist ein vertraglich festgelegte Arbeitszeit im Homeoffice nicht mehr nötig, um Anspruch auf die absetzbaren bis zu 1250 Euro zu haben. Ähnliches gilt, wenn der Arbeitgeber die Zahl der Beschäftigten, die zeitgleich im Büro arbeiten dürfen, so stark reduziert, dass Arbeitnehmer nur für ein oder zwei Tage die Woche im Unternehmen arbeiten dürfen. Bei dieser Art von Desk-Sharing muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass die Nutzung des Arbeitsplatzes erheblich eingeschränkt ist, so der Bundesfinanzhof (IX R 19/14). Sind nur noch maximal zwei Arbeitstage die Woche im Büro möglich, dürfte die Bedingung erfüllt sein.

Oft fehlt den Arbeitnehmern in der eigenen Wohnung jedoch der Platz fürs Heimbüro. Arbeitgeber übernehmen dann häufig die Miete für ein externes Homeoffice. Um die Mietkosten gering zu halten, richten Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Ausweichbüro häufig in Einraumwohnungen ein. Allerdings sollten die Homeoffice-Wohnungen überwiegend beruflich genutzt werden, um die Kosten steuerlich absetzen zu können. Eine Arbeitsecke im Wohnraum reicht dafür nicht aus, weil die private Nutzung im Vordergrund stehe, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (2 K 2225/11). Im Apartment des Steuerzahlers war der Arbeitsbereich nur durch einen Raumteiler vom Rest der Wohnfläche abgetrennt.

Selbstständige

Auch Selbstständige können die Kosten für extern angemietete Räume steuerlich geltend machen - als Betriebsausgaben. Anerkannt werden zum Beispiel Miete oder Pacht, aber auch Nebenkosten, etwa für Strom und Heizung. Immobilieneigentümer können die steuerlichen Abschreibungen auf die Anschaffungskosten absetzen.


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Das Büro gilt steuerrechtlich als extern, wenn es außerhalb der häuslichen Sphäre liegt. Dabei beurteilen die Finanzämter durchaus streng. Einen Keller etwa stufen sie als häuslich ein, auch in einem Mehrfamilienhaus. Mitunter hält das Finanzamt sogar eine separat gemietete Wohnung für häuslich, wenn sie direkt an den eigenen Wohnraum angrenzt, entschied der BFH (VI R 124/01) oder gegenüber auf der gleichen Etage liegt (VI R 125/01). 

Die Abgrenzung ist wichtig. Denn arbeiten Selbstständige aus einem Homeoffice in der eigenen Wohnung, kann sich das Finanzamt querstellen. Nur wenn der Schwerpunkt der selbstständigen Tätigkeit im Homeoffice liegt, lassen sich die Kosten voll absetzen. Zumindest bis zu 1250 Euro Steuerabzug pro Jahr steht Selbstständigen zu, wenn sie nur bestimmte Aufgaben im Homeoffice erledigen, dafür aber keinen alternativen Arbeitsplatz haben.  

Mehr zum Thema: Vor allem im Winter ist Arbeiten im Homeoffice teurer, weil geheizt werden muss. Reicht die Pauschale von fünf Euro?

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