Gold und Silber
Mein Gold oder Silber lagere ich nicht in einem Schließfach ein. Nein, ich miete gleich zwei Schließfächer. Diese lauten zwar auf meinen Namen, aber ich lege im Testament fest, welches Schließfach an welchen meiner beiden Söhne zu gehen hat.
Entsprechend disponiere ich bei weiteren Goldkäufen alles gleich gewichtet, so dass jedes Schließfach zu allen Zeiten auch gleich viel an Vermögenswerten enthält. Also, immer die gleiche Anzahl an Feinunzen von der gleichen Prägeanstalt oder die gleichen Gewichtseinheiten an Barrengold. Solch eine simple Methodik verursacht mir kaum Mehrarbeit, erspart meinen beiden Erben später Einiges an Umstand und Arbeit. Da muss nichts mehr hin und her bewegt werden, die Schließfächer werden lediglich namentlich umgeschrieben. Dazu brauche ich keine Spezialberater.
Wald- und Landgebiete
Als Value-Investor mit langfristigem Anlagehorizont mag ich Wald- und Landbesitz in Skandinavien. Auch hier achte ich darauf, dass ich auf Dauer zwei ähnlich strukturierte und räumlich klar abgegrenzte „Pakete“ an Flurstücken besitze. Die Parzellen sind fast genau hälftig aufgeteilt, im nördlichen sowie im südlichen Umfeld einer entlegenen Provinzstadt. Ich verfüge im Testament, welcher meiner Söhne welches Paket an Flurstücken erhalten soll. Der eine im Süden, der andere im Norden.
Da die Einstandskosten und Quadratmeter in einem solchen Fall nie exakt bis hinter die Kommastelle im Verhältnis „eins zu eins“ aufteilbar sind, lege ich zeitgleich beim Kauf die entsprechende Ausgleichszahlung des Differenzbetrages für den benachteiligten Erben fest.
Sollten sich meine Söhne dazu entschließen, dennoch die beiden Latifundien gemeinschaftlich zu bewirtschaften, dann werde ich mich im Himmel natürlich freuen. Aber mit meiner Verfügung kann jeder bequem seiner eigenen Wege gehen und mit dem Land machen, was er will. Seinen Bruder betrifft das dann in keiner Weise.
Geld und Aktien
Mit zwei Erben ist für mich auch der Modus des Kaufens und Verkaufens von Wertpapieren vorgegeben. Ich vermeide immer eine ungerade Anzahl an Aktien im Depot. Statt 3.775 Nestlé-Aktien sollten es eben in einem solchen Fall besser 3.776 Aktien sein. Auch diese kleine Maßnahme erspart später den Erben unnötige Rechnerei.
Welchen Bewertungsstichtag nimmt man bei der Berechnung des Spitzenausgleichs im Falle ungerader Stückzahlen bei zwei Erben: Den Todestag? Den Tag, an dem die Erben das Depot schließlich aufteilen dürfen? In der Zwischenzeit hat sich aber in der Regel bei den Aktienkursen viel getan. Und die Zeiträume bis eine Aufteilung freigegeben wird, können lang sein. Es sind ja oft gerade die kleinen Beträge, die das „Fass zum Überlaufen“ bringen und einen unsinnigen Streit entzünden.