Elterngeld Seit 1. April 2024 gibt es eine neue Obergrenze beim Einkommen

Elterngeld: Alle wichtigen Infos zur finanziellen Unterstützung von Eltern Quelle: dpa

Das Elterngeld hilft Eltern die Verdienstausfälle in der Zeit nach der Geburt eines Kindes zu kompensieren. Für 2024 und 2025 stehen jedoch Neuregelungen ins Haus. Was beim Elterngeld aktuell wichtig ist.

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Das Elterngeld ist eine Ersatzleistung für das bisherige Einkommen, welches Eltern oder Elternteilen zusteht, die nach der Geburt ihres Kindes zuhause bleiben und gar nicht oder nur teilweise wieder in das Berufsleben einsteigen.

In der Coronakrise hat der Bundestag das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zuletzt grundlegend geändert. 2024 wird sich erneut ein zentrales Kriterium ändern. Ein aktueller Überblick.

Elterngeld 2024: Antrag, Richtlinien & Einkommensgrenzen 2024 

Regelungen für Geburten bis 31. März 2024

Eltern, deren Kinder bis zum 31. März 2024 geboren wurde, dürfen in Teilzeit für bis zu 32 Wochenstunden Elterngeld beziehen. Diese Grenze wurde zum 1. September 2021 eingeführt und lag zuvor bei 30 Wochenstunden. Für den Partnerschaftsbonus wurde der Teilzeitkorridor ab diesem Zeitpunkt auf 24 bis 32 Wochenstunden erweitert. Nur in Ausnahmefällen werden seitdem nachträgliche Nachweise zur Arbeitszeit nötig sein.

 

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Seit dem 1. September 2021 wird das Elterngeld ferner nicht mehr reduziert, wenn Eltern andere Einkommensersatzleistungen wie Krankengeld oder Kurzarbeitergeld bekommen. Dies gilt auch für Geburten nach dem 31. März 2024. Zudem gibt es seither mehr Geld bei Frühgeborenen: Wenn ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren wird, bekommen die Eltern zwischen einem und vier Monaten mehr Elterngeld. Diese Regel hat ebenfalls über den 31. März 2024 bestand.

Einkommensobergrenze bis 31. März 2024

Die Verbesserungen beim Elterngeld, die seit dem 1. September 2021 in Kraft getreten sind, finanzierte der Bund durch eine Absenkung der Einkommensobergrenze beim Elterngeld. Paare mit einem zu versteuernden Einkommen ab 300.000 Euro und Alleinerziehende mit einem Verdienst von mehr als 250.000 Euro erhielten kein Elterngeld mehr. Dadurch verringerte sich der Kreis der Elterngeldberechtigten. Diese Regel hat sich zum 1. April jedoch erneut geändert.

Einkommensobergrenze ab 1. April 2024

Im Streit um den Bundeshaushalt 2024 stand die Einkommensobergrenze nämlich erneut zur Debatte. Auf der Suche nach Einsparpotenzial für den Bundeshaushalt (unter anderem um die Kindergrundsicherung zu finanzieren) sollte die Einkommensobergrenze für Paare ab dem 1. Januar 2024 eigentlich auf ein zu versteuerndes Einkommen von 150.000 Euro sinken. Auch für Alleinerziehende sollte ein Betrag von höchstens 150.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen gelten. Wegen massiver öffentlicher Kritik wurde letztlich ein alternatives Modell umgesetzt. So gilt nun:

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Für Geburten oder Adoptionen ab dem 1. April 2024 gibt es eine strengere Einkommensgrenze gelten. Paare dürfen dann im Jahr vor der Geburt („letzter abgeschlossener Veranlagungszeitraum“) maximal 200.000 Euro verdient haben, bezogen auf das zu versteuernde Einkommen. Für Alleinstehende gilt nach den neuen Beschlüssen zum Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz ebenfalls eine Grenze von 200.000 Euro. (Zwischenzeitlich waren lediglich 150.000 Euro für Alleinerziehende geplant.) Für ab dem 1. April 2025 geborene Kinder gelten für Paare nochmals strengere Werte. Dann entfällt der Anspruch bei ihnen schon ab 175.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen.

Bei vor dem Stichtag 1. April 2024 geborenen Kinder bleibt es bei den Grenzwerten, die vor der jetzigen Umstellung galten (also 250.000 bei Alleinerziehenden bzw. 300.000 Euro bei Paaren).

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Welche Varianten von Elterngeld gibt es in Deutschland?

Die Einkommensersatzleistung gibt es in drei Varianten:

  • Basis-Elterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Basis-Elterngeld

Das Basis-Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und aus diesem Grund ihre berufliche Arbeit unterbrechen. Gemeinsam steht den Eltern insgesamt 14 Monate lang die finanzielle Unterstützung zu, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung und Erziehung beteiligen und ihnen dadurch Einkommen wegfällt. Die 14 Monate können sie bislang frei untereinander aufteilen. Dabei kann ein Elternteil mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate Elternzeit für sich in Anspruch nehmen. Wenn lediglich ein Elternteil Elternzeit nimmt, wird der Anspruch auf das Elterngeld auf zwölf Monate beschränkt. Ausnahme: Alleinerziehende, die die Ersatzleistung zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, dürfen die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. 

Auch bei der Aufteilung der Elternzeit sind von 2024 an Änderungen geplant. Zwar bleibt es bei der maximalen Bezugsdauer von 14 Monaten. Diese soll aber nur noch beansprucht werden können, wenn die Eltern maximal einen Monat parallel nehmen. Mindestens einer der Partnermonate muss allein genommen werden und dies innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes. Bei Mehrlingsgeburten soll diese Änderung nicht gelten.

  • Berechnung

Das Basis-Elterngeld liegt in aller Regel bei höchstens 65 Prozent des monatlichen Durchschnittseinkommens (Netto) der elterngeldbeziehenden Person in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes oder dem Beginn des Mutterschutzes. Maximal gibt es jedoch monatlich 1800 Euro. Bei Geringverdienern mit einem Durchschnittseinkommen unter 1.240 Euro gelten aber schrittweise höhe Sätze und letztlich bis zu 100 Prozent. Auch, wer nicht gearbeitet hat, erhält zumindest 300 Euro Elterngeld. Hier liegt das monatliche Minimum des Auszahlungsbetrags. Diese Beträge sollen auch 2024 gelten. Durchschnittlich 924 Euro gab es zuletzt (Stand zum 31.12.2022) pro Elternteil.

Dabei gilt, dass der Anspruch auf Basis-Elterngeld nur während der ersten 14 Lebensmonaten des Kindes besteht. Nach den 14 Lebensmonaten können Eltern nur noch ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beantragen.  

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ElterngeldPlus

2015 wurde das klassische Elterngeld um das ElterngeldPlus erweitert. Hierbei handelt es sich um eine neue Regelung, die es Eltern erleichtern soll, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Grundsätzlich ist das ElterngeldPlus vor allem für diejenigen interessant, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Mütter und Väter haben dabei die Möglichkeit, länger als bisher die finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange beziehen wie Basis-Elterngeld. Dabei bekommen Sie jedoch auch nur halb so viel Geld.

Partnerschaftsbonus

Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten zudem einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn Sie in diesen vier Monaten zur gleichen Zeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für getrennt Erziehende, die gemeinsam in Teilzeit gehen.

Wer bekommt Elterngeld?

Die finanzielle Unterstützung können Eltern erhalten, die

  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • nach der Geburt das Kind betreuen und erziehen,
  • mit dem Kind in einem Haushalt leben,
  • alleinerziehend weniger als 250.000 Euro oder gemeinsam 300.000 Euro an zu versteuerndem Jahreseinkommen im Jahr vor der Geburt hatten (Regelung bis 31. März 2024, danach für Geburten bis vor April 2025 einheitlich 200.000 Euro und für Geburten ab April 2025 175.000 Euro)

Neben Elternpaaren haben übrigens auch Alleinerziehende, Pflege- oder Adoptiveltern einen Anspruch auf die finanzielle Unterstützung.

Höhe des Elterngeldes 2024

Die Höhe der finanziellen Leistung hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob das Einkommen nach der Geburt wegfällt. Jedoch kommt es auch auf die Anzahl der nach dem Basis-Elterngeld, Elterngeldplus oder dem Partnerschaftsbonus berechtigten Monate an. Je nach Einkommen beträgt das Elterngeld dann wie beschrieben zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld erhalten die Eltern, die ihr Kind erziehen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa Studierende, Hausfrauen oder -männer und auch Eltern, die auf Grund der Erziehung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.

Elterngeldantrag

Um die Einkommensersatzleistung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dies geschieht mit einem Vordruck, den Sie entweder bei der Elterngeldstelle oder auch online erhalten. Das Elterngeld ist für sich genommen übrigens nicht steuerpflichtig. Es kann sich jedoch auf die Berechnung Ihres Steuersatzes auswirken, da es dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Die Sozialleistung kann jeder Elternteil nur einmal pro Kind beantragen. Dies gilt auch für Zwillinge, Drillinge und andere Mehrlinge. 

Was Sie unbedingt beachten sollten: Je nach Bundesland unterscheidet sich der Antrag auf die finanzielle Hilfe. Daher sollten Sie darauf achten, dass auch der korrekte Antrag ausgewählt wird.

Dem Elterngeldantrag müssen Sie einige Nachweise beifügen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über Ihr bisheriges Einkommen

Arbeitnehmer:

  • Mutter: Lohn- und Gehaltsabrechnung der letzten zwölf Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt (sog. Bemessungsgrenze)
  • Vater: Lohn- und Gehaltsabrechnung der letzten zwölf Monate vor der Geburt (sog. Bemessungsgrenze)

Selbstständige:

  • in der Regel Ihren letzten Einkommensteuerbescheid

Arbeitnehmerinnen außerdem:

  • Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt
  • Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld

Beamtin oder Soldatin:

  • Bescheinigung über Dienstbezüge während des Mutterschutzes
  • Bescheinigung über Zuschüsse in diesen Bezügen 

Je nach Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

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Wann Sie den Antrag stellen sollten

Den Elterngeld-Antrag können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Die Antragstellung sollte aber unbedingt in den ersten drei Lebensmonaten des Kindes gestellt werden, da das Erziehungsgeld lediglich drei Monate rückwirkend gezahlt wird. 

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals 2020 veröffentlicht und aufgrund des großen Leserinteresses mehrfach aktualisiert und neu veröffentlicht.

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