Elternunterhalt Wie viel Kinder für ihre Eltern zahlen müssen

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Wann entsteht eine Unterhaltspflicht?

Diese Urteile sind für Familien bares Geld wert
Kindergeld auch für verheiratete KinderEltern haben auch dann noch Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Kind bereits verheiratet ist. Es müsse nur unter 25 Jahren alt sein und sich in seiner ersten Ausbildung befinden, urteilte das Finanzgericht Köln nach eigenen Angaben vom 15. August. In dem betreffenden Fall hatte die Familienkasse einer Mutter das Kindergeld für ihre 21 Jahre alte Tochter verweigert. Begründung: Die Tochter verfüge dank ihrer Ausbildungsvergütung und dem Unterhaltsbeitrag ihres Ehemanns über ausreichende Einkünfte. Die Eltern würden nicht mehr durch die Tochter belastet und bräuchten folglich auch keine staatliche Unterstützung mehr. Dagegen klagte die Mutter und bekam Recht: Das Finanzgericht gewährte das Kindergeld (Az: 9 K 935/13). Seit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2012 seien die Bezüge des Kindes ohne Bedeutung, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Eine typische Unterhaltssituation müsse nicht mehr vorliegen. Das gelte auch für verheiratete Kinder. Quelle: dpa
Ex-Mann bleibt auf Kosten für GPS-Bespitzelung sitzenDie totale Überwachung der Ex-Frau ging dem Bundesgerichtshof (BGH) dann doch zu weit: Ein Mann hatte seine Ex-Frau von einem Detektiv überwachen lassen, weil er wegen des neuen Partners der Frau den Unterhalt nicht zahlen wollte. Dafür ließ er am Auto der Frau einen GPS-Sender anbringen. Vor Gericht bekam er Recht, und die Frau musste auf den Unterhalt verzichten und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Außerdem sollte sie die Detektivkosten des Klägers erstatten. In einer am 12. Juli in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung betonte der BGH zwar, dass zu den Prozesskosten auch Detektivkosten gehören können, „wenn sie auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig waren“ (Az.: XII ZB 107/08). Der heimlich angebrachte GPS-Sender am Auto der Frau, der ihre Fahrten überwachen sollte, sei aber unverhältnismäßig gewesen. Das umfassende personenbezogene Bewegungsprofil verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Mann hätte aus Sicht des BGH die neue Beziehung auch „mit einer punktuellen persönlichen Beobachtung“ nachweisen können. Er bleibt deshalb auf den Kosten für die GPS-Bespitzelung sitzen. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Eltern müssen Ausbildung auch bei späterem Beginn finanzierenEltern müssen die Erstausbildung ihrer Kinder auch dann finanzieren, wenn zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn drei Jahre liegen. Das entschied der BGH in einem am 3. Juli verkündeten Urteil (Az. : XII ZB 220/129). Im Streitfall hatte das Gericht einer jungen Frau monatliche Zahlungen durch ihren Vater zugebilligt, obwohl sich der Beginn ihrer Ausbildung als Verkäuferin um drei Jahre verzögert hatte. Doch: Eltern müssen ihren Kinder eine Erstausbildung nicht in jedem Fall und nicht ewig finanzieren: Der Elternpflicht steht laut BGH die "Obliegenheit" der Kinder gegenüber, ihre Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und sie in angemessener Zeit zu beenden. Keinen Ausbildungsunterhalt müssen die Eltern zahlen, wenn ihre Sprösslinge sich beim Studium zu viel Zeit lassen oder die Ausbildung abbrechen, um eine andere in einer anderen Branche zu beginnen. Quelle: dpa
Doppeltes Elterngeld bei ZwillingenBerufstätige Eltern können bei Zwillingen doppeltes Elterngeld erhalten. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab am 27. Juni einer Familie aus Bayern Recht. Im vorliegenden Fall wollten beide Elternteile zu Hause bleiben: Der Vater hatte zwölf Monate Elterngeld für seinen Sohn Robin und weitere zwei Monate für seine Tochter Enya beantragt, die Mutter zwölf Monate für Enya und zwei weitere für Robin. Das Amt hatte das Elterngeld zunächst für nur 14 Monate für beide Kinder und beide Eltern zusammen bewilligt. Einen grundsätzlichen Anspruch gebe es aber bis zum 14. Lebensmonat, urteilte das BSG (Az.: B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R). Das Elterngeld sei auf das jeweilige Kind begründet, betonte der Vorsitzende Richter. Zudem stehen dem Beamtenpaar jeweils 300 Euro monatlich als Elterngeld-Erhöhung für Mehrlingsgeburten zu. Quelle: dpa
Einkommen des Stiefvaters wird bei Hartz IV angerechnetKinder haben weiterhin keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, wenn sie mit ihrer Mutter und einem „unechten Stiefvater“ mit ausreichendem Einkommen zusammenleben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss ab - überwiegend allerdings aus formalen Gründen. (Az.: 1 BvR 1083/09). Es nahm die Verfassungsbeschwerde eines im Streitjahr 2006 13-jährigen Mädchens nicht zur Entscheidung an. Es lebte mit seiner Mutter und deren neuem Partner zusammen und bezog zunächst Hartz-IV-Leistungen für Kinder. Das Jobcenter in Hamm strich dieses sogenannte Sozialgeld zum 1. August 2006, denn die 13-Jährige sei nicht mehr bedürftig. Quelle: dpa
Ehegattensplitting gilt auch für Eingetragene LebensgemeinschaftenDas Bundesverfassungsgericht hat die Partner einer Homo-Ehe im Steuerrecht mit Eheleuten gleichgestellt. Der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting benachteiligt Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung und ist deshalb verfassungswidrig, entschieden die Karlsruher Richter in drei am 6. Juni veröffentlichen Beschlüssen (Az.: 2 BvR 909/06 u.a.). Das Bundesverfassungsgericht stellte damit gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten völlig gleich, weil es seiner Auffassung nach keine „gewichtigen Sachgründe für eine Ungleichbehandlung“ gibt. Quelle: dpa
Bett ist Erstausstattung für wachsende KinderHartz-IV-Familien steht für ihre Kinder ein Jugendbett als Erstausstattung zu, wenn das Kinderbett zu klein wird. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter aus Freiburg, weil ihr dreijähriger Sohn nicht mehr in das Gitterbett passte (Az: B 4 AS 79/12 R). Ein Jugendbett sei eine erstmalige Anschaffung und dem Grunde nach angemessen, urteilte das höchste deutsche Sozialgericht. „Der Kläger benötigt zum ersten Mal in seinem Leben ein größeres Bett“, sagte der Vorsitzende Richter. Durch die Entscheidung des BSG könnten auf den Staat Mehrkosten zukommen. Quelle: dpa

Was sind typische Gründe für eine finanzielle Verpflichtung gegenüber den Eltern?

Am Anfang steht immer die Frage, ob die Eltern im gesetzlichen Sinne bedürftig sind, sich also den angemessenen Lebensunterhalt ohne großen Luxus noch leisten können. „Der Klassiker ist der Rentenbezieher, der zum Pflegefall wird“, weiß Andrea Fromherz, Fachanwältin für Familienrecht in der Sozietät Cavada Lüth & Partner aus Bietigheim-Bissingen und Expertin für Unterhaltsansprüche, aus praktischer Erfahrung. „Auch die Fälle, die vor dem BGH verhandelt werden, sind Pflegefälle. Das liegt an den hohen Pflegekosten.“ Der Grund dafür ist einfach: Ein Platz im Pflegeheim kostet schnell um die 3000 Euro pro Monat. Mit einer durchschnittlichen Rente sind diese Beträge nicht zu stemmen. Regelmäßig übernehmen deshalb die zuständigen Sozialbehörden die Pflegekosten – und suchen dann bei Verwandten in gerader Linie nach Möglichkeiten, sich von diesen zumindest einen Teil der Kosten erstatten zu lassen.

Weitaus seltener kommen laut Fromherz Fälle vor, in denen eine Unterhaltspflicht der Kinder entsteht, weil die regelmäßige Rente des Elternteils nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. „Bei Rentnern mit eigenem Hausstand greift zunächst der Anspruch auf eine Grundsicherung, die von den Ämtern gezahlt wird“, so Fromherz. Ähnliches gilt für Fälle, in denen Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit zur Bedürftigkeit führen. Dann gibt es im schlimmsten Fall nur noch Arbeitslosengeld II („Hartz IV“).

Wer muss Unterhalt zahlen?

Die Geldnot der Eltern trifft die Kinder aber nur, wenn diese mindestens 100.000 Euro im Jahr verdienen. Erst dann müssen sie einen Beitrag zum Lebensunterhalt ihrer Eltern zahlen. „Bedürftige haben auch Obliegenheiten - und müssen zunächst alles Zumutbare tun, um ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten“, sagt Anwältin Fromherz.
Grundsätzlich zahlen müssen auch Erben. Wer das Erbe seiner Eltern antritt, übernimmt sowohl das Vermögen als auch die Schulden – und muss damit auch offene Kredite bedienen oder überzogene Konten ausgleichen. Allerdings haben Erbberechtigte auch immer die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Kennen die Kinder Vermögen und Verschuldung ihrer Eltern, müssen sie abwägen, ob sich die Schuldenübernahme für sie lohnt oder nicht.

Wofür die gesetzliche Pflegeversicherung aufkommt

Laut BGB-Gesetzbuch steht an erster Stelle der Unterhaltspflichtige der Ehepartner. Der muss nach langer Ehe selbst im Fall einer Trennung oder Scheidung Unterhalt zahlen. Ist der Ehepartner jedoch verstorben, sind die Kinder unterhaltspflichtig. Das gilt gleichermaßen für leibliche wie adoptierte Kinder. Von den Verwandten in gerader Linie folgen an nächster Stelle dann die Enkelkinder. Doch diese Konstellation ist eher theoretisch. „In der Praxis ist mir noch kein Fall untergekommen, in dem Enkelkinder Unterhalt für ihre Großeltern zahlen mussten“, sagt Familienrechtlerin Fromherz.

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