Ende eines Rechtsstreits Quelle-Erbin Schickedanz verzichtet auf Ansprüche

In einem langwierigen Prozess zwischen Quelle-Erbin Schickedanz und Ex-Banker von Krockow ist das letzte Wort gesprochen – und endet mit einer Überraschung.

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Die Quelle-Erbin verzichtet auf „sämtliche Ansprüche“ im Rechtsstreit mit dem ehemaligen Banker Matthias Graf von Krockow. Quelle: dpa

Köln Im Rechtsstreit zwischen Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz und dem früheren Top-Banker Matthias Graf von Krockow verzichtet die Klägerin überraschend auf alle Ansprüche. Der letzte Akt eines Ende 2012 begonnenen Verfahrens endete am Dienstag vor dem Kölner Landgericht mit einem sogenannten Verzichtsurteil. Schickedanz' Anwälte teilten in der mündlichen Verhandlung - sie war zuvor fast ein Jahr lang immer wieder verschoben worden - den Klageverzicht ihrer Mandantin mit.

Der Vorsitzende Richter Marcus Leckel stellte klar, dass dieser Verzicht „sämtliche Ansprüche“ umfasse, die der Klägerin gegen von Krockow womöglich zustehen könnten - „aus welchem Rechtsgrund auch immer“. Die Ex-Milliardärin müsse die Kosten des Rechtsstreits tragen. Zu der Höhe oder dem genauen Umfang äußerte sich der Richter nicht. Von Krockow war früher Sprecher der vier persönlich haftenden Gesellschafter der Privatbank Sal. Oppenheim.

Damit ist endgültig ein Schlussstrich gezogen unter ein Verfahren, in dem Schickedanz Ende 2012 ursprünglich von 14 Beklagten insgesamt 1,9 Milliarden Euro Schadenersatz verlangt hatte. Die Klägerin war früher eine der reichsten Frauen Deutschlands und hatte hohe Summen in den Arcandor-Konzern - zuvor KarstadtQuelle - gesteckt, der 2009 pleite ging.

Der zunächst spektakulär gestartete Zivilprozess richtete sich auch gegen Schickedanz' einstige Hausbank Sal. Oppenheim und ihren Ex-Vermögensberater Josef Esch. Diese hätten ihr Vermögen gegen ihren Willen riskant angelegt und verschleudert. Vor einem Jahr hatte sie sich mit 13 Beklagten dann aber auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Schickedanz nahm damit Abstand von ihren Behauptungen. Über den Inhalt des Vergleichs war Stillschweigen vereinbart worden, nach dpa-Informationen hatte Schickedanz lediglich einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag erhalten.

Nur Graf von Krockow hatte sich damals einer entsprechenden Erledigungserklärung nicht angeschlossen. Daher war das Landgericht allein in diesem einen offenen Punkt noch abschließend am Zug.

Sal Oppenheim gehört inzwischen stark geschrumpft zur Deutschen Bank. Die beiden Prozessparteien waren nicht zur Verhandlung nach Köln gekommen.

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