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Erbrecht Steuerschlupfloch für Unternehmer

Die Länderfinanzminister planen ein Steuerschlupfloch für Vermögende im Erbrecht zu schließen. Dabei geht es um die Übertragung von Privatvermögen auf steuerbegünstigtes Betriebsvermögen. Die Frage ist jetzt, ab wann die Regelung greifen soll. Ein Gastkommentar von Rechtsanwalt und Erbrechtsspezialisten Elmar Uricher.

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Rechtsanwalt Elmar Uricher

Jahrelang hatten wohlhabende Familienunternehmer ein interessantes Schlupfloch, das die Länderfinanzminister und der Bundesfinanzhof jetzt dringend dicht machen wollen.

Die Lücke ist, dass bisher beim unternehmerischen Vermögen sonstige Forderungen wie Spareinlagen und Festgeldkonten bislang nicht als Verwaltungsvermögen gelten.

Die Folge: Wird ein Unternehmen samt solchen Geldern vererbt oder überschrieben an die Kinder, werden keine Steuern fällig. Vorausgesetzt, die Firma wird die nächsten sieben Jahre fortgeführt von den Kindern und die Gelder bleiben im Unternehmen.

Würde ein Vater seinem Kind dieselben Festgelder, sagen wir mal 50 Millionen Euro, separat übertragen, also privat schenken und ohne jeden Zusammenhang mit der Firma, würden abzüglich des Freibetrages von 400.000 Euro je Kind 30 Prozent Steuern fällig.

Entwurf für 2013

Die Kernfrage ist jetzt: Wann kommt die neue Regelung? Laut „Handelsblatt“ gibt es bereits einen Entwurf für 2013.

Und die nächste spannende Frage lautet: Kann der Gesetzgeber auch eine Regelung treffen, die schon Übertragungen ab August beispielsweise steuerpflichtig macht? Zum Vergleich: Bei der Erbschaftsteuerreform 2009 plagten die Steuerberater und vermögende Personen wie Unternehmer dieselben Befürchtungen. Anders als bei Erwerbermodellen war der Gesetzgeber jedoch fair und ließ den Steuerzahlern Zeit, sich auf neue Spielregeln einzustellen.

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