




WirtschaftsWoche: Frau Reinhardt, sie erleben in Ihrer Kanzlei täglich, wie Erben aus allen Wolken fallen. Was sind die schlimmsten Fehler, die man beim Testament oder als Erbe machen kann?
Reinhardt: Die Katastrophe schlecht hin prasselt auf junge Witwen mit kleinen Kindern ein, wenn der verstorbene Mann Hauptverdiener der Familie war. Das fängt damit an, dass sie nicht mehr über sein Konto verfügen kann, wenn er ihr keine Kontovollmacht über den Tod hinaus erteilt hat. Ehepartner müssen sich erstens gegenseitige Vollmachten erteilen, und zweitens ausdrücklich über den Tod hinaus. Ansonsten erlischt die Vollmacht mit dem Tod des Verstorbenen. Ohne eröffnetes Testament oder Erbschein als Legitimierung gewährt ihr die Bank maximal noch das Geld für sein Begräbnis, und das kann Wochen oder Monate dauern.

Was kann man tun, wenn das Konto gesperrt ist?
Faktisch nichts. Eine Katastrophe sind übrigens auch „Und“-Konten, soll heißen: Nur beide zusammen dürfen ans Konto.
Welche bösen Überraschungen drohen sonst noch?
Beim Erbrecht sind es viele. Viele kinderlose Ehepaare glauben, stirbt der eine, erbt automatisch der andere alles. Das ist falsch. Ohne Testament bilden der Witwer oder die Witwe von Gesetzes wegen eine Erbengemeinschaft mit den nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Und dann muss geteilt werden.
Wie verhält es sich, wenn ein Partner eines unverheirateten Paares stirbt?
Ohne Testament geht der Überlebende komplett leer aus, denn ein Lebensgefährte kommt in der gesetzlichen Erbfolge einfach nicht vor. Dabei ist es völlig egal, wie lange das Paar schon zusammen war oder ob es einen gemeinsamen Hausstand hatte. Alles fällt an die gesetzlichen Erben des Verstorbenen.





Nicht mal wenn der Überlebende den Verstorbenen gepflegt hat?
Nein. Die Schriftform ist Voraussetzung, es genügt nicht mal, wenn der Verstorbene schon dabei war, ein Testament aufzusetzen. Ausnahmen gibt es nur bei Not-Testamenten mit sehr strengen Regeln. Mein dringender Rat: Wenn es einem Kranken schon so elend geht, dass er womöglich bald mangels Kraft oder klarem Verstand kein Testament mehr machen kann, sollte er schnellstens handschriftlich die nötigen, wenigen Sätze aufschreiben und unterschreiben. Wenn er so krank ist, dass er nicht mehr schreiben kann, bleibt nur die Möglichkeit, dass ein Notar den Willen beurkundet. Viele Notare kommen auch nach Hause oder ins Krankenhaus.