Erbschaftsteuer Steuerlücke für Reiche bleibt

Der Bundesrat wollte steuerfreie Geldübertragungen verbieten, die schwarz-gelbe Regierungskoalition ist dem nicht gefolgt. Vermögende können die Erbschaftsteuer weiter mit einem Trick umgehen, indem sie Unternehmen als Kapitalparkstellen gründen und vererben.

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Vermögende können vorerst weiterhin durch einen Trick Gelder steuerfrei übertragen. Doch die Lücke könnte noch dieses Jahr geschlossen werden Quelle: dpa

Noch können Vermögende die Erbschaftsteuer mit einem Trick umgehen, viele haben ein paar Wochen Zeit gewonnen. Eigentlich sollte ein Steuerschlupfloch auf Wunsch des Bundesrates am 26. Oktober geschlossen werden. Aber die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag kegelte die schärferen Regeln in letzter Sekunde heraus. Überraschend für alle Experten hat der Bundestag die Beschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer nicht in das Jahressteuergesetz 2013 aufgenommen. Aber die Kuh ist damit noch nicht vom Eis.

Jetzt wird das Thema am 23. November erneut im Bundesrat erörtert werden. Wenn er darauf drängt, dass sein Vorschlag noch Eingang in das Jahressteuergesetz 2013 finden soll, muss eine Entscheidung noch vor dem Jahresende im Vermittlungsausschuss fallen. Für Steuerexperten werden das spannende Wochen.

Zehn Fakten über das Erben
Die Postbank hat eine bundesweite Studie zum Thema Erbschaften durchgeführt. Dazu hat sie 1613 Personen in den neuen und alten Bundesländer befragt. Das Ergebnis: "Das Erbvolumen wird drastisch und auf ein historisches Niveau steigen", erklärt Retailvorstand Michael Meyer. Ein Blick auf die Fakten der Studie... Quelle: dpa
"Der Herr hat's gegeben, der Herr hat's genommen; der Name des Herr sei gelobt" steht in der Bibel, Hiob 1:21. Für künftige Erben heißt es: Gelobt sei der Verstorbene, denn er wird geben. Sehr viel sogar. Laut der Postbank-Erbschaftsstudie wird der Wert der künftigen Nachlässe von mindestens 100.000 Euro um fünfzig Prozent zunehmen. Jede fünfte Erbschaft wird dann mindestens einen sechsstellig Wert betragen. Bisher hatte der bisherige Wert von bis zu 25.000 Euro die knappe Mehrheit unter den Geldvermächtnissen. Quelle: dpa
Jeder zweite Bürger in Deutschland hat sich bereits damit beschäftigt, etwas zu vererben - exakt 57 Prozent der Bevölkerung. Ganz vorn dabei sind die Personen ab dem 65. Lebensjahr, die sich bis zu 86 Prozent mit dem Thema befasst haben. Auch an der Spitze: Selbstständige, Beamte, Verheiratete und Immobilienbesitzer. Quelle: dpa
Immobilienbesitzer dürften sich ganz besonders um ihre Hinterlassenschaft kümmern. Für die Nachkommen bedeutet dies: Die Wahrscheinlichkeit, ein Eigenheim zu erben wird sich verdoppeln. Bisher dominierten Geld, Möbel und Schmuck bei den Erbschaften. Quelle: dpa
Somit werden Haus- und Grundbesitz in zwei von drei Erbfällen bei künftigen Erbschaften übergeben. Quelle: dpa
Die Postbank-Studie geht davon aus, dass nur zehn Prozent der Erb-Geber Streit unter den Erbenden erwartet. Weniger als tatsächlich Streit stattfindet - nämlich bei 17 Prozent der Erbfälle. Die Erben rechnen dagegen mit mehr Konflikt: 26 Prozent gehen von Streit aus. Gibt es mehr als 100.000 Euro zu erben, dürften die künftigen Nachlassempfänger Recht behalten: Bei 26 Prozent dieser Fälle gibt es jetzt schon Zank unter den Erben. Quelle: Fotolia
Dass die Erbgeber sich darum sorgen, zeigt die Zahl derer, die in Deutschland bereits ein Testament angefertigt haben. Bei Personen ab 65 Lebensjahre sind es schon 45 Prozent, die ein Testament geschrieben haben. Und bei denjenigen, die mindestens 100.000 Euro vererben wollen, liegt der Anteil bei 44 Prozent. Auch interessant: Etwa 18 Prozent der Personen ab 16 (!) haben schon ihren letzten Willen schriftlich niedergelegt. Quelle: dpa

Steuerfreie Übertragung durch Betriebsvermögen

Darum geht es: Bislang müssen Erben auf Betriebsvermögen unter Umständen keine Erbschaftsteuer zahlen. So soll eigentlich sichergestellt werden, dass sie nicht ein Unternehmen verkaufen oder Mitarbeiter entlassen müssen, um Erbschaftsteuer zu zahlen. Doch vermögende Privatleute nutzen die Begünstigung aus: Sie gründen eine gewerblich geprägte Personengesellschaft und übertragen dieser hohe Beträge, die dann als Tages- oder Festgeld auf Firmenkonten liegen (sogenannte Cash-GmbH). Das Geld gilt damit als Betriebsvermögen, das unter Auflagen erbschaftsteuerfrei übertragen werden kann. Die Cash-GmbH lohnt sich für alle, die Millionen an liquiden Mitteln steuerfrei übertragen wollen. Ohne diese rechtliche Konstruktion ist eine Schenkung von Bargeld nur steuerfrei, wenn die persönlichen Freibeträge, die alle zehn Jahre von Neuem genutzt werden können, noch nicht ausgeschöpft sind. Für jedes Kind beträgt der Freibetrag 400.000 Euro, für die Ehefrau 500.000 Euro. Die Schenkungsteuerfreiheit gilt auch für Wertpapiervermögen, die der Schenkende verkauft und den Erlös in eine Cash-GmbH einlegt. 

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