Erbschaftsteuer Wie Sie Ihr Vermögen für Ihre Erben sichern

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Wie Sie die Schenkungsteuer umgehen

Interessant ist das bei großen Vermögen oder beim Übertrag an entfernte Verwandte. Denn während Kindern 400.000 Euro Steuerfreibetrag zustehen, sind es bei Neffen und Nichten nur 20.000 Euro (siehe Tabellen). Sind die Freibeträge überschritten, fällt Steuer an.

Der Steuersatz hängt ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad ab. Während er bei Ehegatten oder Kindern selbst bei sehr hohen steuerpflichtigen Vermögen maximal 30 Prozent beträgt, fallen bei entfernteren Verwandten sofort 30 Prozent Steuer an, bei höheren Summen gar 50 Prozent.

Angehörige können je nach Verwandtschaftsgrad mehr oder weniger hohe Beträge steuerfrei geschenkt bekommen oder erben:

Steuerklasse

Verwandtschaft

Freibetrag (in Euro)

I

Ehegatte, eingetragener Lebenspartner

500 000

 

Kinder und Stiefkinder

400 000

 

Enkel und Urenkel

200 000

 

Eltern und Großeltern (bei Vermächtnis und Erbe)

100 000

II

Eltern und Großeltern (bei Schenkungen),

20 000

 

Geschwister, Nichten und Neffen,

 

Schwiegerkinder, Schwieger- und Stiefeltern

III

sonstige Personen

20 000

Anmerkung: Bei Schenkungen kann der Freibetrag alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.

Sind die Freibeträge überschritten, gelten aktuell diese Steuersätze (in Prozent):

Erbe und Schenkungen (in Euro, bis zu…)

Steuerklasse*

I

II

III

75.000

7

15

30

300.000

11

20

30

600.000

15

25

30

6.000.000

19

30

30

13.000.000

23

35

50

26.000.000

27

40

50

über 26.000.000

30

43

50

** je nach Verwandtschaftsgrad, siehe Tabelle oben
Quelle: Erbschaftsteuergesetz

Die Luxemburger Tochter des Schweizer Versicherungskonzerns Bâloise bietet eine spezielle Fondspolice NextGeneration, für den Übertrag von Vermögen an die nächste Generation, an. "Mit dieser ist der Nießbrauch leichter umsetzbar und wirkt sich steuerlich besonders stark aus", sagt Stefan Brähler, Geschäftsführer der Finanzberatung Confidema, die vermögende Kunden berät.

So könnte ein Elternteil ein Vermögen von einer Million Euro einbringen und die Fondspolice verschenken. Per Nießbrauch dürfte das Elternteil weiter über die Anlagestrategie entscheiden und hätte Anspruch auf Zinsen und Dividenden. Der Wert des Nießbrauchs - der bei Berechnung der Steuer wertmindernd wirkt - würde mit 5,5 Prozent pro Jahr angesetzt (maximal ansetzbar ist laut Gesetz jedoch der Wert der Schenkung geteilt durch 18,6 – bei einer Million Euro also 53.763 Euro pro Jahr).

Der Vorteil der Fondspolice mit Nießbrauch gegenüber einem vererbten Bankdepot im Wert von einer Million Euro.

Dieser jährliche Ertrag wird mit einem Vervielfältiger multipliziert: Je jünger der Schenkende, desto höher. Schließlich profitiert er statistisch länger vom Nießbrauch. Bei einem 65-Jährigen beträgt der Vervielfältiger aktuell 11,346. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht regelmäßig die je nach Geschlecht und Alter ansetzbaren Vervielfältiger (die aktuelle Liste ist hier zu finden.)

Würde ein 65-Jähriger so eine Million Euro an seine Tochter übertragen, müsste diese keine Schenkungsteuer zahlen. Zwar hat sie nur 400.000 Euro Freibetrag. Doch da der Nießbrauch mit 610.000 Euro bewertet würde, blieben steuerlich nur 390.000 Euro als steuerpflichtiger Wert des Geschenks übrig - weniger als der Freibetrag. Wollte der Vater der Tochter das Vermögen direkt, ohne Nießbrauch übertragen, müsste sie 90.000 Euro Schenkungsteuer zahlen (15 Prozent Steuer auf 600.000 Euro nach Abzug des Freibetrags).

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