Interessant ist das bei großen Vermögen oder beim Übertrag an entfernte Verwandte. Denn während Kindern 400.000 Euro Steuerfreibetrag zustehen, sind es bei Neffen und Nichten nur 20.000 Euro (siehe Tabellen). Sind die Freibeträge überschritten, fällt Steuer an.
Der Steuersatz hängt ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad ab. Während er bei Ehegatten oder Kindern selbst bei sehr hohen steuerpflichtigen Vermögen maximal 30 Prozent beträgt, fallen bei entfernteren Verwandten sofort 30 Prozent Steuer an, bei höheren Summen gar 50 Prozent.
Angehörige können je nach Verwandtschaftsgrad mehr oder weniger hohe Beträge steuerfrei geschenkt bekommen oder erben:
Steuerklasse | Verwandtschaft | Freibetrag (in Euro) |
I | Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | 500 000 |
| Kinder und Stiefkinder | 400 000 |
| Enkel und Urenkel | 200 000 |
| Eltern und Großeltern (bei Vermächtnis und Erbe) | 100 000 |
II | Eltern und Großeltern (bei Schenkungen), | 20 000 |
| Geschwister, Nichten und Neffen, | |
| Schwiegerkinder, Schwieger- und Stiefeltern | |
III | sonstige Personen | 20 000 |
Anmerkung: Bei Schenkungen kann der Freibetrag alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.
Sind die Freibeträge überschritten, gelten aktuell diese Steuersätze (in Prozent):
Erbe und Schenkungen (in Euro, bis zu…) | Steuerklasse* | ||
I | II | III | |
75.000 | 7 | 15 | 30 |
300.000 | 11 | 20 | 30 |
600.000 | 15 | 25 | 30 |
6.000.000 | 19 | 30 | 30 |
13.000.000 | 23 | 35 | 50 |
26.000.000 | 27 | 40 | 50 |
über 26.000.000 | 30 | 43 | 50 |
** je nach Verwandtschaftsgrad, siehe Tabelle oben
Quelle: Erbschaftsteuergesetz
Die Luxemburger Tochter des Schweizer Versicherungskonzerns Bâloise bietet eine spezielle Fondspolice NextGeneration, für den Übertrag von Vermögen an die nächste Generation, an. "Mit dieser ist der Nießbrauch leichter umsetzbar und wirkt sich steuerlich besonders stark aus", sagt Stefan Brähler, Geschäftsführer der Finanzberatung Confidema, die vermögende Kunden berät.
So könnte ein Elternteil ein Vermögen von einer Million Euro einbringen und die Fondspolice verschenken. Per Nießbrauch dürfte das Elternteil weiter über die Anlagestrategie entscheiden und hätte Anspruch auf Zinsen und Dividenden. Der Wert des Nießbrauchs - der bei Berechnung der Steuer wertmindernd wirkt - würde mit 5,5 Prozent pro Jahr angesetzt (maximal ansetzbar ist laut Gesetz jedoch der Wert der Schenkung geteilt durch 18,6 – bei einer Million Euro also 53.763 Euro pro Jahr).
Dieser jährliche Ertrag wird mit einem Vervielfältiger multipliziert: Je jünger der Schenkende, desto höher. Schließlich profitiert er statistisch länger vom Nießbrauch. Bei einem 65-Jährigen beträgt der Vervielfältiger aktuell 11,346. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht regelmäßig die je nach Geschlecht und Alter ansetzbaren Vervielfältiger (die aktuelle Liste ist hier zu finden.)
Würde ein 65-Jähriger so eine Million Euro an seine Tochter übertragen, müsste diese keine Schenkungsteuer zahlen. Zwar hat sie nur 400.000 Euro Freibetrag. Doch da der Nießbrauch mit 610.000 Euro bewertet würde, blieben steuerlich nur 390.000 Euro als steuerpflichtiger Wert des Geschenks übrig - weniger als der Freibetrag. Wollte der Vater der Tochter das Vermögen direkt, ohne Nießbrauch übertragen, müsste sie 90.000 Euro Schenkungsteuer zahlen (15 Prozent Steuer auf 600.000 Euro nach Abzug des Freibetrags).