Erbschein beantragen Kosten, Dauer und notwendige Unterlagen im Überblick 2023

Erbschein beantragen Quelle: dpa

Nach einem Todesfall ist oft ein Erbschein erforderlich, um den Nachlass zu erhalten. So weisen Sie die Erbenstellung nach. Ein Überblick.

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Wenn ein Angehöriger verstirbt, bleibt oftmals nicht viel Zeit um zu trauern. Denn: Formalitäten häufen sich. Unter anderem muss der Erbschein beantragt werden um die Erbstellung nachzuweisen. Diese Punkte sollten sie beachten.

Erbschein beantragen 2023: Kosten, Dauer und Unterlagen im Überblick

Wofür brauche ich einen Erbschein?

Der Erbschein gibt an, wer Erbe und wie groß der Erbteil ist. Das Nachlassgericht, also Amtsgericht des Wohnorts des Verstorbenen, stellt ihn aus. Den Nachlass bekommt der Erbe nur, wenn er den Erbschein vorzeigt. Banken, Behörden, Mieter, Vermieter und Geschäftspartner benötigen den Erbschein.

Muss ich immer einen Erbschein vorzeigen?

Sie benötigen einen Erbschein nur, wenn die Erbenstellung nicht anderweitig nachgewiesen werden kann. Bereits vor dem Tod kann vorgesorgt werden, indem eine Person die Vollmacht erhält. Wenn Erben über das Konto des Verstorbenen bei der Bank verfügen wollen, benötigen sie einen Erbschein. Außer wenn der Erbe schon vor dem Tod eine Kontovollmacht erhalten hat oder wenn die Erbenstellung durch ein notarielles Testament, einen Erbvertrag in Verbindung mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll oder einer beglaubigten Abschrift des handschriftlichen Testaments mit Eröffnungsvermerk belegt werden kann. Darüber hinaus dürfen Erben mit einer Vorsorgevollmacht nach dem Tod über die Gegenstände des Nachlasses verfügen. Damit ist der Erbe dann auch schon vor Erhalt des Erbscheins handlungsfähig.

Wenn Sie ein Grundstück erben, muss das Grundbuch berichtigt werden, Mit einem notariellen Testament braucht der Erbe keinen Erbschein. Wer jedoch ein privates Testament hat oder als gesetzlicher Erbe zur Erbfolge berufen ist, benötigt den Erbschein.

Wie sieht der Erbschein aus?

Der Name des Erben und sein Anteil sind in jedem Erbschein vermerkt. Wenn es mehrere Erben gibt, gibt es einen gemeinschaftlichen Erbschein. Wenn es nur einen Erben gibt, gibt es einen Alleinerbschein. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sowie einer Nacherbschaft werden auch im Erbschein genannt. Nacherbe wird nur, wer durch eine Verfügung von Todes wegen dazu bestimmt wird. Sie können erst im Nacherbfall den Schein beantragen. Auflagen, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche vermerkt das Gericht jedoch nicht. 

Wie bekomme ich den Erbschein?

Um einen Erbschein zu erhalten, muss er beim Nachlassgericht beantragt werden. Sobald Sie den Erbschein beantragen, nehmen Sie die Erbschaft an und dürfen diese nicht mehr ausschlagen. Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer können keinen Antrag abgeben. Pflichtteilsberechtigte sind Personen, die nicht gänzlich aus der Erbfolge ausgeschlossen werden können und in jedem Fall einen Pflichtteil erben. Das sind zum Beispiel die Kinder des Erblasser. Vermächtnisnehmer sind Personen, die durch die Bestimmung des Erblassers einen Erbteil erhalten. Sie haben allerdings keinen Pflichtteil.

Sie können den Antrag auf einen Erbschein schriftlich einreichen oder mündlich bei dem Gericht erklären. Oder Sie wenden sich an einen Notar, der sich darum kümmert. Allerdings ist das mit höheren Kosten verbunden.

Bei einer Erbengemeinschaft können zwar alle zusammen den Antrag stellen, müssen sie aber nicht. Denn jeder ist dazu berechtigt. Das Nachlassgericht überprüft dann alle Angaben auf ihre Gültigkeit. Wenn es kein Testament gibt, müssen Sie Dokumente vorlegen, aus denen sich die Stellung als gesetzlicher Erbe ergibt. Bei einer Ehe ist die Heiratsurkunde notwendig. Von Kindern braucht das Gericht die Geburtsurkunden und falls auch die verstorben sind die Sterbeurkunden und Geburtsurkunden der Enkelkinder. Wenn der Erblasser keine Kinder hat, dann ist seine Geburtsurkunde zum Nachweis des Erbrechts der Eltern erforderlich. Wenn die Eltern verstorben sind, braucht das Gericht wiederum die Sterbeerkunden und Geburtsurkunden der Geschwister. 

Diese Dokumente müssen dem Gericht vorgelegt werden

  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Personalausweis
  • Geburts- und Sterbeurkunden aller Erben oder vorher verstorbenen Erben
  • Anschriften aller Erben
  • falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag

Wie teuer ist ein Erbschein?

Die Kosten sind vom Wert des Nachlasses abhängig. Schulden vom Erblasser werden abgezogen. Grundstücke treiben den Wert des Nachlasses enorm in die Höhe. Damit steigen die Kosten des Erbscheins. Erben müssen den Verkehrswert angeben. Wenn der Erbe den nicht hat, kann er sich auf den Bodenrichtwert der Stadt stützen. Gegen eine geringe Gebühr informiert der Gutachterausschuss darüber. Bei vermieteten Objekten müssen Sie den Ertragswert angeben. Der Antragssteller übernimmt die Kosten für den Erbschein. Bei einer Erbengemeinschaft müssen sich jedoch alle an den Kosten beteiligen.

Die Gebühren für den Erbschein stehen in der Gebührentabelle B zum Gerichts- und Notarkostengesetz in der Tabelle: 

GeschäftswertKosten für Erbschein
bis 10.000 Euro150 Euro
bis 50.000 Euro330 Euro
110.000 Euro546 Euro
200.000 Euro870 Euro
500.000 Euro1.870 Euro
1.000.000 Euro3.470 Euro
1.500.000 Euro5.070 Euro
2.000.000 Euro6.670 Euro

Kann mein Erbschein eingezogen werden?

Das Nachlassgericht kann den Erbschein einziehen, wenn er falsch ist. Das passiert dann, wenn ein jüngeres Testament auftaucht, das die Erbfolge anders bestimmt. Aber: Alles, was im Vertrauen auf den Erbschein gekauft wurde, kann nicht mehr eingezogen werden. 

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Habe ich auch aus dem Ausland ein Recht auf den Erbschein?

Wenn Sie sich im Ausland befinden, reicht oft kein deutscher Erbschein aus, um das Erbe nachzuweisen. Dann können Sie aber ein europäisches Nachlasszeugnis beim Gericht beantragen. Lebte der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes beispielsweise in Deutschland, seine Familie aber in Italien, erhält die sie von italienischen Gerichten ein Europäisches Nachlasszeugnis. Damit kann sie gegenüber der Bank des Verstorbenen in Deutschland nachweisen, dass sie berechtigt ist, auf sein dortiges Konto zuzugreifen. Das geht in allen Ländern der EU, bis auf Irland und Dänemark.

Lesen Sie auch: Wer erbt zuerst? Die gesetzliche Erbfolge im Überblick.

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