
Bereits am 17. Mai 2005 hatte Schrempp mit dem Aufsichtsratschef über seinen Abschied gesprochen. Direkt danach hätte Daimler eine Ad-hoc-Meldung rausschicken müssen. Stattdessen ließ sich der Aufsichtsrat bis zum 28. Juli Zeit.
Der Richterspruch des EuGH ist überfällig. Seit Jahren zieht sich der Rechtsstreit um die Personalie Schrempp hin.
Schaden für Aktionäre
Daimler hat mit seiner zögerlichen Informationspolitik den Aktionären geschadet. Jeder, der im Unternehmen von dem Gespräch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden gewusst hatte, hätte sich rechtzeitig mit Daimler-Aktien eindecken können, um wenige Wochen später mit Gewinn auszusteigen. Als der Aufsichtsrat am 28. Juli den Abgang Schrempps vermeldete, legte Daimler kräftig zu.
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Nur zu verständlich, dass sich die Aktionäre über den Tisch gezogen fühlten und Daimler verklagten. Kein Vorstandschef kommt auf die Idee, den Chef des Aufsichtsrates über seine Zukunftspläne einzuweihen, wenn dahinter nicht eine klare Absicht steckt. Es war auch nicht so, dass man Schrempp unbedingt hätte halten wollen. Sein Kredit im Unternehmen und bei den Aktionären war längst aufgebraucht. Der Kurssprung nach seinem Abschied war Kommentar genug.
Die Befreiung von der Veröffentlichungspflicht
Dass deutsche Aktionäre demnächst mit Ad-Hoc-Meldungen überschüttet werden, weil die Unternehmen fürchten müssen, haftbar gemacht zu werden, ist unwahrscheinlich. Aktiengesellschaften werden sich in Zukunft öfter von der Veröffentlichungspflicht befreien, um nicht Schadensersatz zahlen zu müssen.
Dazu ist ein Beschluss des Managements nötig, den es dem Aufsichtsamt BaFin anzeigen muss. Daimler hat sich nicht von dieser Pflicht befreit und kassierte dafür vor Gericht völlig verdient eine blutige Nase.