EuGH-Urteil Solaranlagen-Besitzer dürfen Steuern zurückfordern

Wer auf seinem Hausdach eine Photovoltaikanlage installiert und damit Strom erzeugt, erhält in bestimmten Fällen Steuern zurück. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden.

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solaranlage dach Quelle: dpa

Voraussetzung sei, dass die Anlage mehr Strom erzeuge, als der Besitzer verbrauche, und der Strom gegen Geld ins Netz eingespeist werde. Dann stelle der Betrieb eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, so die Richter. Der Eigentümer habe Anspruch darauf, dass ihm die beim Kauf der Anlage entrichtete Vorsteuer von der Mehrwertsteuer, die auf die Stromlieferung an das Netz erhoben wird, abgezogen werde (Rechtssache C-219/12).

Geklagt hatte ein Mann aus Österreich, der auf dem Dach seines Hauses eine Anlage mit Solarzellenpaneelen installiert hatte. Diese erzeugte im Jahr mehr Elektrizität, als der Haushalt verbrauchte. Da die Anlage den Strom nicht speichern konnte, schloss der Hausbesitzer mit seinem Energieversorger einen Vertrag über die Lieferung von Strom. Der Mann verlangte im Gegenzug steuerliche Abzüge.

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof wollte vom EuGH wissen, ob diese Sicht richtig sei. Die Luxemburger Richter bejahten die Frage. Der Betrieb stelle eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, wenn diese zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen ausgeübt werde.

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