Europäischer Gerichtshof 0180-Anrufe dürfen keine Zusatzkosten verursachen

Der Fall eines aufgrund seiner kostenpflichtigen Service-Hotline angeklagten Elektro-Händlers landet beim Europäischen Gerichtshof. Dieses entschied nun, dass die telefonische Auskunft keine Extrakosten verlangen darf.

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Anrufe beim Kundendienst dürfen nicht mehr als üblich kosten. Quelle: dpa

Luxemburg Anrufe beim Kundendienst in Vertragsfragen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Extrakosten mit sich bringen. Die Luxemburger Richter begründeten die Entscheidung am Donnerstag damit, dass zu hohe Telefongebühren bei 0180-Service-Nummern Verbraucher davon abhalten könnten, sich im Zusammenhang mit ihrem bestehenden Vertrag an ein Unternehmen zu wenden. Die Kosten dürfen demnach nicht höher sein als bei Telefonaten unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern.

Hintergrund ist ein Verfahren am Landgericht Stuttgart. Dort ist der Online-Elektro-Händler Comtech angeklagt, der früher eine kostenpflichtige 01805-Service-Hotline geschaltet hatte. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wirft Comtech daher eine „unlautere geschäftliche Handlung“ vor. Das deutsche Gericht fragte beim EuGH nach, wie die entsprechende EU-Verbraucherrechte-Richtlinie auszulegen ist. 0180-Nummern können in Deutschland bis zu 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz kosten.

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