




Wer ein Flugticket bucht, muss sofort den vollen Preis bezahlen - egal ob der Flieger in drei Tagen oder sechs Monaten abheben soll. Dagegen geht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen juristisch vor. Jetzt liegen dem Bundesgerichtshof (BGH) drei Fälle zur Entscheidung vor. Vor den Oberlandesgerichten (OLG) Köln und Frankfurt unterlag die Verbraucherzentrale gegen Lufthansa und Condor, vor dem OLG Hannover hatte sie gegen TuiFly dagegen Erfolg.
Wie sind die Regeln beim Buchen?
Der angegriffene Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt zum Beispiel bei Condor: „Die Bezahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig.“ Die Kreditkarte wird sofort belastet. Bei TuiFly heißt es: „Mit Zustandekommen des Vertrages werden sämtliche Zahlungen sofort fällig.“
So können Sie bei der Buchung Ihres Fluges sparen
Der Klassiker ist der Emirates Partnertarif, den man schon seit Jahren nahezu ständig nutzen kann. Er bringt Ersparnisse von in der Regel 20 bis 35%. Der Trick ist der, dass man bei der „Erweiterten Suche“ bei Emirates in der Buchungsmaske den Code DECMP14 eingibt. So kostet z.B. im August 2015 ein First Class Flug nach Johannesburg ab München pro Person regulär 4.802 Euro, doch mit dem Code sind es nur noch 3.728 Euro, eine Ersparnis von 22%.
Spannend ist aktuell der Partnertarif des exklusiven französischen Business Class only Carriers La Compagnie. Hier fliegen Sie aktuell für 1.150 Euro pro Person in der Business Class von Paris nach New York.
Wie sehr sich Umsteigen lohnt, zeigt aktuell Turkish Airlines. Die rasant wachsende Airline vom Bosporus bietet für Buchungen bis zum 15. Juni in der Economy Class extrem günstige Tarife in alle Welt, u.a. Malediven ab 444 Euro, Abu Dhabi ab 349 Euro, Kapstadt ab 475 Euro, San Francisco ab 519 Euro u.v.m. an. Die Reisezeit läuft bis 30. Juni und vom 1. Oktober bis 20. März 2016. Keine Angebotspreise gibt es zwischen dem 20. Dezember und 10. Januar 2016.
Aktuell bietet die Swiss in der First Class sehr günstige Preise mit Abflug in Amsterdam ab. So fliegen Sie z. B. nach Bangkok für 3.648 Euro mit je nach Ziel mindestens 28 bis 30 Tagen Vorausbuchungsfrist. Derselbe Flug ab Deutschland hätte etwa 4.700 Euro gekostet und ab Zürich sogar stolze 7.334 Euro. Weitere Preise: San Francisco 3.969 Euro, Miami 3.829 Euro, Johannesburg 4.199 Euro.
Aktuell kann man die neue Lufthansa Premium Economy Class am besten ab Dublin in Irland testen. So reist man bereits zu Preisen ab 829 Euro (New York) zu verschiedenen Zielen in den USA. Reisezeit ist bis 24. Juni und danach vom 23. August bis zum 17. Dezember 2015.
Lufthansa bietet auf der Meilenschnäppchen Webseite stets eine attraktive Auswahl an fast 50% reduzierten Meilentickets. Am meisten lohnt sich das in der Business Class. Ein Lufthansa Flug in den Mittleren Osten kostet 40.000 Meilen, in die USA und nach Indien geht es für 55.000 Meilen und weitere Orte in Asien sind für 70.000 Meilen buchbar.
Der Mai 2015 ist ein Monat für Meilensammler. Wer für die Folgemonate sich einen günstigen Meilenschnäppchen Business Class Flug nach Dubai zusammenstellen möchte, erhält bis 31. Mai für die Beantragung der Lufthansa Miles & More Credit Card GOLD in der World Business Edition 25.000 Prämienmeilen. Weitere 15.000 Meilen erhält man über die DKB, indem man ein DKB Cash Girokonto eröffnet (5.000 Meilen), dieses zum Gehaltskonto macht (5.000 Meilen ) und es auch als Abrechnungskonto für die Miles & More Kreditkarte einstellt (5.000 Meilen).
http://www.miles-and-more-kreditkarte.com/kreditkarten/miles-and-more-credit-card-gold
http://www.miles-and-more.com/online/portal/mam/de/earn/banking/offer?nodeid=2694571&l=de&cid=18002
Eine sehr attraktive Alternative zur Miles & More Credit Card ist die airberlin VISA Card. Sie ist die einzige Kreditkarte, mit der man auch Statusmeilen zur Erreichung eines Vielfliegerstatus sammeln kann. Bis zum 30.6. gibt es für die Beantragung bis zu 25.000 topbonus Prämienmeilen, genug für ein oneway Business Class Upgrade in die USA.
http://www.airberlin.com/site/landingpages/tb_aktionen.php?cat=1&aktion=extrameilen
Was stört die Verbraucherzentrale?
Die Verbraucherschützer führen zwei Hauptargumente gegen die sofortige Fälligkeit des gesamten Betrags an. Das Insolvenzrisiko werde auf den Kunden abgewälzt. Wenn die Fluggesellschaft zwischen Zahlung und Reisetermin wegen Zahlungsunfähigkeit den Betrieb einstellt, bekommt der Kunde mit ziemlicher Sicherheit kein Geld zurück. Zweitens: Der Kunde verliere das Druckmittel, Geld zurückzubehalten, um die versprochene Leistung durchzusetzen. Außerdem entstehe den Kunden durch die sofortige Fälligkeit ein Zinsnachteil.
Wie argumentieren die beklagten Unternehmen?
Eine Bezahlung Zug um Zug, wie bei Werkverträgen üblich, ist in der Luftfahrt nach Überzeugung der Unternehmen nicht möglich, weil die Kosten etwa für Flugzeuge, Personal oder Start- und Landerechte frühzeitig und nicht erst beim Flug entstehen. Eine Teilbezahlung erst nach dem Flug wäre organisatorisch unzumutbar, argumentiert die Lufthansa. Außerdem würde das Inkassorisiko unkalkulierbar groß. Ein Insolvenzrisiko bestehe dagegen kaum. Außerdem könnten sich Kunden dagegen mit einer Versicherung schützen.





Wie begründen die Oberlandesgerichte ihre Urteile?
Das OLG Hannover hält die Klausel von TuiFly für unzulässig, weil sie die Kunden nach den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige. Ein Luftbeförderungsvertrag sei ein Werkvertrag mit Vorleistungspflicht. Die Argumente hoher Vorlaufkosten und des Inkassorisikos der Fluggesellschaften teilt das OLG Hannover nicht. Das seien normale Geschäfts- und Investitionsrisiken.
Die Oberlandesgerichte Frankfurt und Köln kommen zu anderen Sichtweisen. Das Zurückhaltungsrecht sei für Fluggäste nahezu wertlos. Aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen sei dagegen die sofortige Bezahlung der Tickets geboten. Inkassorisiko und Verwaltungsaufwand wären untragbar. Das Insolvenzrisiko werde durch die EU-Verordnung über die Genehmigung von Luftfahrtunternehmen erheblich gemindert. Außerdem habe der Kunde Rechte aus der Fluggastverordnung der EU, etwa bei Verspätungen oder Ausfällen. Das OLG Frankfurt führt noch an, dass der Fluggast den Zeitpunkt seiner Buchung weitgehend selbst bestimmen könne und sich mit einer frühen Buchung oft einen günstigeren Preis sichere.
Was bedeutet das für die Fluggäste?
Wenn der BGH die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter für rechtmäßig erklärt, bleibt es dabei: Wer ein Flugticket bucht, muss sofort den vollen Preis bezahlen. Sollte sich die Sichtweise der Verbraucherzentrale NRW durchsetzen, wäre ein Verfahren wie bei Pauschalreisen denkbar. Anzahlung sofort, Restbetrag zum Beispiel 30 Tage vor Antritt des Fluges.