
"Einmal pusten bitte": Der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (63) droht ein Fahrverbot, weil sie alkoholisiert am Steuer erwischt wurde. „Ich hatte so etwa 0,8 Promille“, sagte die FDP-Politikerin „Bild.de“. Die Rechtsanwältin hatte dem Bericht zufolge am Faschingsdienstag in München gefeiert. Sie habe sich nach einer mehrstündigen Trinkpause hinters Steuer gesetzt, um nach Hause zu fahren. „Ich habe gedacht, ich hätte in der Zwischenzeit genügend Blut-Alkohol abgebaut, um wieder fahren zu können“, sagte sie der Zeitung.
Doch was viele Autofahrer nicht wissen: Ein Alkohol- oder Drogentest bei einer Verkehrskontrolle ist freiwillig. Die Polizei darf zwar gemäß Paragraph 36 der Straßenverkehrs-Ordnung jederzeit Verkehrskontrollen durchführen, aber jeden Wunsch müssen Autofahrer den Beamten nicht erfüllen:
Was Autofahrer bei Verkehrskontrollen wissen müssen
Sie sind zu schnell gefahren? Sagen Sie das nicht. Auch nicht, wenn Sie der Polizist fragt, was Sie glauben, warum er Sie angehalten hat. Das kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Das später anzufechten, ist dann so gut wie unmöglich.
Was Autofahrer dagegen angeben müssen, sind ihre persönlichen Daten - am besten durch Vorzeigen eines Personalausweises. Pflicht sind auch das Vorzeigen von Führer- und Fahrzeugschein.
Die Beamten dürfen natürlich überprüfen, ob das Auto fahrtauglich ist, ob der Wagen TÜV hat oder der Verbandskasten und das Warndreieck an Board sind. Was sie nicht dürfen, sind: selbstständig Handschuhfach, Kofferraum oder das Wageninnere durchsuchen. Dafür ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nötig. Anders sieht es aus, wenn Gefahr im Verzug ist, also ein begründeter Verdacht vorliegt, dass der Fahrer eine Straftat begangen hat.
Das "Pusten" ist ein freiwilliger Test, Autofahrer müssen einer Alkoholkontrolle oder einem Drogentest nicht zustimmen. Verweigert man den Test, muss man die Beamten allerdings eventuell zur Wache begleiten und eine Blutprobe abgeben. Diese muss jedoch von einem Richter angeordnet werden, wenn der Fahrer nicht offensichtlich sternhagelvoll ist. Dann liefen die Beamten Gefahr, dass der Alkohol im Blut abgebaut ist, bis die richterliche Anordnung vorliegt.
Bei einem Atemalkoholtest muss sich die Polizei genau an die Gebrauchsanleitung des Kontrollgeräts halten. Ansonsten kann die Messung ungültig sein. So zumindest hat nun das Amtsgericht Riesa entschieden. In dem verhandelten Fall hatte die Polizei bei einem Autofahrer einen erhöhten Atemalkoholgehalt festgestellt. Allerdings hatte der Mann nach eigenen Angaben kurz zuvor ein Glas Wasser getrunken. Die in solchen Fällen von der Gebrauchsanleitung vorgeschriebene zehnminütige Wartezeit bis zur Messung hielten die Beamten jedoch nicht ein. Das Amtsgericht sah die Messung daher als nicht verwertbar an (Az.: 1 OWi 703 Js 36868/13).
Aussagekräftige Alkoholtests sind in der Regel frühestens 20 Minuten nach Ende des Alkoholgenusses möglich, da ansonsten kurzzeitige Konzentrationsspitzen in der ausgeatmeten Luft auftreten können. Zudem verlangen die Gebrauchsanweisungen meist eine zehnminütige „Kontrollzeit“, in der jegliche Aufnahme von Speisen oder Getränken unterbleiben muss. Die Regel ist offenbar eher eine Vorsichtsmaßnahme, da bei den meisten Substanzen keine Verfälschungen der Messwerte bekannt sind. Andere Gerichte verwerfen die Ergebnisse daher auch nicht automatisch komplett, vor allem dann nicht, wenn der Grenzwert stark überschritten wird.
Über ihre Alkoholfahrt sagt Leutheusser-Schnarrenberger: „Das war ein großer Fehler. Es wird nicht wieder vorkommen.“ Sie rechne mit einem Monat Fahrverbot und einer Geldstrafe. „Das akzeptiere ich“.
Was Raser wissen müssen
Deutschlandweit gibt es 4231 Blitzer. Weltweit liegt Deutschland damit auf Platz fünf der Blitzer-Staaten: Platz vier belegen die USA mit 5647 Starenkästen, Großbritannien folgt mit 5754 Blitzern auf Platz drei. Der zweite Platz geht an Italien mit 6884 Blitzern und der erste Platz an Brasilien mit stolzen 14.395 Starenkästen.
Die meisten Radarfallen gibt es in Berlin: In der Hauptstadt stehen 22 festinstallierte Blitzer. Hinzu kommen 100 mobile Geschwindigkeitskontrollen. Zweitplatzierter ist Düsseldorf mit 37 stationären und mobilen Radarfallen. Danach kommt Hamburg mit 34 Blitzern, Stuttgart mit 32, Freiburg mit 24 sowie Bremen und Aalen mit je 20 Blitzern.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat 150 Städte befragt, wie hoch ihre Einnahmen aus Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2012 gewesen sind. Nicht im Ranking enthalten sind Großstädte wie Berlin, Hamburg und München, da die Städte trotz gesetzlicher Auskunftspflicht nicht auf die Anfrage des DAV reagiert haben. "Von den angeschriebenen Städten haben wir bisher nur 34 Fragebögen, zum Teil mit unvollständigen Angaben, zurückbekommen. Sechs dieser Städte haben außerdem die übermittelten Daten nicht zur Veröffentlichung freigegeben", sagte Jens Dötsch vom DAV.
Der dritte Platz ging an die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf: 5,3 Millionen Euro nahm die Stadt im Jahr 2012 durch Radarkontrollen ein. Die Stadt Dortmund kassierte - heruntergerechnet auf alle zugelassenen Pkw - 27,75 Euro pro Auto. Insgesamt flossen sieben Millionen Euro in die Haushaltskasse. Und ausgerechnet die Autostadt Stuttgart verdient 2012 am meisten an ihren Rasern: 7,9 Millionen Euro nahm die Hauptstadt Baden-Württembergs allein durch Radarkontrollen ein. Pro zugelassenem Pkw sind das 28,07 Euro.
Spezielle Smartphone-Apps und die meisten Navigationssysteme warnen den Fahrer vor Radarkontrollen. Das möge lehrreich sein, ist beides aber auch „ganz klar illegal“, so der Hamburger Anwalt Uwe Toben, Experte für Verkehrsstrafrecht. Denn die Straßenverkehrsordnung verbietet den Einsatz von technischen Geräten, die „dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“. Warum das so ist und ob ein Handy überhaupt in diese Kategorie fällt weiß keiner so genau. Der Paragraf stammt aus einer Zeit, in der es weder Smartphones noch Navigationsgeräte gab. Anwalt Toben kann sich auch an keinen Fall erinnern, in dem jemand wegen seiner Handy-App Probleme bekommen hat. „Wo kein Kläger, da auch kein Richter“, sagt Toben.
Entsprechend wirbt auch der Navigationshersteller Tomtom auf seiner Website für seinen knapp 30 Euro teuren Service, der „mit ausreichend Vorlaufzeit“ vor Radarkameras warnt. Der Dienst mache den Straßenverkehr sicherer, behauptet das Unternehmen.
Und auch der Gesetzgeber hat nicht gegen jede Form von Blitzer-Warnung etwas: Die Radiosender etwa dürfen vor Radarfallen warnen. Wo genau hier die rechtliche Grenze zwischen technischen Geräten wie Handys oder Navigationssystemen gezogen wird, weiß niemand so genau.
Wer bis zu 20 Sachen zu schnell unterwegs ist, muss nur mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro rechnen. Ab 21 Stundenkilometern zu viel steigt die Höhe des Verwarngeldes schon auf 70 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Den kompletten Bußgeldkatalog finden Sie übrigens hier.
Wer außerorts 41 oder mehr Stundenkilometer über dem Limit fährt, muss ein Auto für mindestens einen Monat stehen lassen. Innerhalb einer Gemeinde gibt es schon ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h ein einmonatiges Fahrverbot.
In vielen deutschen Bundesländern gibt es bereits Blitzer ohne Blitz. Im Juni 2014 führte - nach Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bremen und Thüringen - auch Bayern das System TraffiStar 330 ein. Die Anlage liefert bei Tag und Nacht scharfe Bilder, ohne den Fahrer durch einen Blitz zu blenden. Bei der sogenannten Robot Black Flash Technologie kommt ein Infrarot-Blitz zum Einsatz, der für das menschliche Auge fast unsichtbar ist. Außerdem berechnet der TraffiStar 330 die Geschwindigkeit der Fahrzeuge anhand des Wegs, den das Auto in einer bestimmten Zeit zurückgelegt hat. Kritiker sagen jedoch, dass bei dieser Technologie der "Erziehungseffekt" wegfällt, weil der Raser erst beim Öffnen des Bußgeldbescheids von seiner Geschwindigkeitsübertretung erfährt.
Das Streckenradar funktioniert ähnlich wie der Blitzer ohne Blitz: Die Geschwindigkeit eines Autofahrers wird über einen längeren Abschnitt kontrolliert. Dafür fotografiert eine Kamera jedes Fahrzeug am Beginn des Abschnitts von hinten. Am Streckenende wird das Auto erneut erfasst. Wenn ein Fahrzeug die Strecke in einer Zeit zurücklegt, die nur durch die Übertretung des Tempolimits erreicht werden kann, wird das Fahrzeug von vorne geblitzt. In Niedersachsen startet im Frühjahr 2015 ein etwa 18 Monate langer Feldversuch mit der Technologie. Dort werden die Fahrer deutlich auf diese Form der Kontrolle hingewiesen. Erfahrungen mit der Technologie gibt es bereits im europäischen Ausland.
So haben notorische Raser in Italien das Streckenradar schon überlistet: Sie durchrasen den ersten Teil der Strecke mit hoher Geschwindigkeit. Danach trinkt der Fahrer an einer Raststätte einen Espresso und fährt nach der kurzen Pause weiter. So bleibt er insgesamt unter der Geschwindigkeitsbegrenzung.
Mittlerweile gelten Fotos, die Blitzgeräte aufgenommen haben, nicht mehr als Beweismittel, weil sie gegen das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ verstoßen. Wer also einen bösen Brief samt Foto bekommt, kann - trotz gestochen scharfem Foto - behaupten, nicht zu wissen, wer das Auto zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat.