Falsche Schufa-Auskunft Der Bonitätskrieg und wie Kreditnehmer ihn gewinnen

Falsche Schufa-Einträge können erheblichen Schaden anrichten, wie ein aktueller Fall zeigt. Was Banken und die Schufa dürfen, wie sich Kreditnehmer wehren und fehlerhafte Bonitätsauskünfte korrigieren.

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Was Sie über die Schufa wissen müssen
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18,50 Euro
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An einem Februartag morgens um halb zehn betreten Paul Scherer und sein Anwalt vor Gerichtssaal 135 des Landgerichts Dortmund. Scherer hat gegen die BHW Bausparkasse geklagt, es geht um nicht weniger als eine Schadenersatzforderung in einer Größenordnung von 100.000 Euro, die er von der BHW fordert. Und er rechnet sich gute Chancen aus.

Der Grund: Scherer macht die BHW für einen falschen Schufa-Eintrag verantwortlich, durch den ihm ein vielversprechendes Immobiliengeschäft letztlich entging. Beim anberaumten Gütetermin am Landgericht sollte nun die Sachlage geklärt werden sowie Kläger und Beklagter Gelegenheit erhalten, die Chancen für einen Vergleich auszuloten. Normalerweise gleichen solche Verfahren dem Kampf von David gegen Goliath.

Die Richter beginnen die Verhandlung mit einer Schilderung der Fakten, wie sie sich aus der Aktenlage ergibt. Scherers Ärger hat seinen Ursprung im Jahr 2008. Damals löste er zwei Kredite bei der BHW über eine Gesamtsumme von 650.000 Euro durch Zahlung der verbliebenen Restschuld von gut 300.000 Euro ab – genauso, wie es die BHW zur Ablösung der Kredite berechnet hatte. Die Sache schien erledigt, doch drei Wochen später forderte die BHW von Scherer aufgrund einer angeblichen Falschberechnung eine Nachzahlung von etwa 1800 Euro.

Was die Schufa speichert – und was nicht

Den Nachweis, dass die Forderung berechtigt ist, blieb die BHW nach Ansicht von Paul Scherer bisher schuldig. Den Schilderungen des Richters zufolge ging es in den Folgejahren kaum nachvollziehbar hin und her, Geld wurde abgebucht und zurückgebucht, es gab Telefonate und Korrespondenz zwischen den ehemaligen Vertragsparteien, es wurde neu gerechnet und gemahnt. Durch den Gerichtssaal schwirren Daten, Termine und Behauptungen, die den Streit um die gemessen am Kreditvolumen geringe Forderung absurd erscheinen lassen.

Den Schilderungen zufolge blieb Scherer hart, er weigerte sich standhaft zu zahlen, weil ihm die Forderung nicht plausibel erschien. Er hatte ja alles zurückbezahlt. Die Bausparkasse hingegen beharrte weiter auf ihrer Forderung, schaltete irgendwann ein Inkasso-Unternehmen ein und meldete im September 2011 ein Zahlungsversäumnis an die Schufa – mit ungeahnten Folgen.

Plötzlich schlechter Schuldner

Den Schufa-Eintrag bemerkte Scherer, weil er nach Einschaltung des Inkasso-Unternehmens seine Schufa-Auskunft anforderte. Die Aufforderung seines Anwalts vom Dezember 2011, den Schufa-Eintrag von vor den Weihnachtsfeiertagen zu löschen, blieb unbeantwortet. Als er im Juni 2012 ein günstiges Mehrfamilienhaus in begehrter Wohnlage im Dortmunder Süden kaufen wollte und bei der örtlichen Commerzbank um eine Finanzierung der Immobilie bat, schlug der der negative Schufa-Eintrag voll durch. Seine Kreditanfrage lehnte die Commerzbank mit dem Hinweis darauf ab. Seine Bonität – so ein Banker sinngemäß zu Scherer – wäre mit so einem Eintrag gleich null. Auch andere Banken verweigerten aus gleichem Grund ein Kreditangebot.

Nachdem Scherer klar wurde, dass der negative Schufa-Eintrag noch immer bestand, beschwerte er sich per Anwalt darüber bei der BHW erneut und forderte die Löschung desselben. Diesmal reagierte die BHW prompt. Insgesamt hat es jedoch gut neun Monaten gedauert, bis die BHW den negativen Eintrag löschen ließ. Zugleich gab sie bekannt, die offene Forderung nicht weiter zu verfolgen.

Scherer aber klagt auf Schadenersatz, weil das Miethaus zum Schnäppchenpreis – es sollte nur die neunfache Jahresmieteinnahme kosten - wegen der fehlenden Finanzierungszusage an einen anderen Käufer ging, obwohl er sich mit dem Verkäufer bereits einig gewesen war. Er macht nun die verpassten Mietrenditen sowie den entgangenen Vermögenszuwachs durch die inzwischen deutlich gestiegenen Immobilienpreise geltend.

*Name von der Redaktion geändert

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