Finanzamt hautnah Der geheimnisvolle Weg einer Steuererklärung

Wie wird aus der Steuererklärung eigentlich der Steuerbescheid? Gibt es rote Listen mit widerspenstigen Steuerzahlern? Wir haben hinter die Kulissen des Finanzamts Köln-Süd geschaut und spannende Einblicke bekommen.

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Finanzamt Köln-Süd: Ordentlich sind die Steuererklärungen nach Steuer-ID sortiert und in farbigen Mappen abgeheftet. In diesem Regal landen nur Steuererklärungen, die intensiver geprüft werden müssen. Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche

Viele Steuerzahler haben ihr Finanzamt noch nie von innen gesehen. Es gleicht für sie einer großen Blackbox. Ein Mal im Jahr öffnen sie eine Klappe zu dieser Blackbox, werfen ihre Steuererklärung in den Briefkasten ein – und harren der Dinge, die da kommen. Irgendwann landet der Steuerbescheid bei ihnen, hoffentlich mit einer positiven Überraschung. Zwischen dem Briefkasten des Finanzamts (für die Steuererklärung) und dem Briefkasten des Steuerzahlers (für den Steuerbescheid) liegt das große, unbekannte Reich des Finanzamts.

Hereinspaziert! Wir dringen in diese Terra incognita vor und begleiten eine Finanzerklärung auf ihrem Weg durch das Finanzamt Köln-Süd. Es ist ein gelbes Innenstadt-Bürogebäude aus den Fünfzigerjahren.

Stationen der Steuererklärung im Finanzamt
Finanzamt Köln-Süd Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Briefkasten Finanzamt Köln-Süd Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Helga Esser, Leiterin der Poststelle Finanzamt Köln-Süd Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Helga Esser Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Helga Esser Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Bürgerbüro Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Helena Focht Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche

Helga Esser, Leiterin der Poststelle, leert den großen, weißen Briefkasten – mehr Wanne, denn normaler Briefkasten. Sie nimmt die Steuererklärungen gleich aus dem Umschlag. Eingangsstempel drauf, dann sortiert sie die Post nach Steuernummern. Für jede Steuernummer ist ein Bearbeiter zuständig - auch über Jahre. "Wir haben montags einen großen Berg Post hier", sagt Michael Steinhauser, Leiter des Finanzamts Köln-Süd. Viele werfen die Erklärung selbst ein, bevorzugt am Wochenende.

Die besten Tricks für die Steuererklärung

Die Steuererklärungen im Kölner Finanzamt müssen zunächst erfasst werden. 25 Prozent bekommt das Finanzamt elektronisch übermittelt. Die übrigen sind entweder so gut lesbar, dass die Daten gescannt und dann automatisch erkannt werden können. Oder sie müssen von Hand übertragen werden. Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen kommen bereits in jedem Fall elektronisch. Die übrigen Daten eines Arbeitnehmers werden in maximal zwei Minuten eingegeben. Weil es schnell gehen muss, kann es Fehler geben. Wer seine Steuererklärung elektronisch einreicht, vermeidet dieses Risiko.

Rote Listen gibt es nicht

So können Angestellte Steuern sparen
Lohnsteuer zurückholenNicht jeder gibt eine Steuererklärung ab, obwohl sich Steuerzahler dadurch zu viel einbezahlte Lohnsteuer zurückholen können. Allgemein haben Arbeitnehmer dafür vier Jahre Zeit. Wer also auf Steuerrückzahlungen für 2010 hofft, sollte bis zum 31.12.2014 seine Erklärung abgeben. Allgemein sollten sich Steuerzahler fünf Stichtage merken: Bis zum 28. Februar müssen Versicherungen, Arbeitgeber und Behörden die Arbeitnehmer-Daten elektronisch ans Finanzamt geschickt haben. Ab dem 1. März können Steuerzahler die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) nutzen (siehe nächstes Bild). Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, muss seine Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgeben. Dazu ist jeder Bürger verpflichtet, der mehr als 8.354 Euro im Jahr einnimmt. Wer seine Steuererklärung aber von einem Profi machen lässt, muss seine Erklärung erst zum 31. Dezember abgeben. Und wer regelmäßig hohe monatliche Kosten hat, kann sich bis zum 30. November den passenden Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. So wird im laufenden Monat weniger Lohnsteuer einbehalten, und das Nettoeinkommen steigt. Quelle: dapd
Vorausgefüllte SteuererklärungDie vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltungen, dass es den Deutschen leichter machen soll, ihre Einkommensteuererklärungen abzugeben. Für Rentner und Pensionäre soll es ab 2015 automatisch eine vorausgefüllte Steuererklärung geben, prinzipiell erhältlich ist sie aber schon seit Januar 2014. In dieser vorausgefüllte Erklärung stehen vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen bereits drin, genauso wie Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Vorsorgeaufwendungen wie Riester- oder Rürup-Verträge. Alles andere müssen Steuerzahler aber noch selbst eintragen. Quelle: dpa
WerbungskostenPauschal berücksichtigt der Fiskus bei Arbeitnehmern Werbungskosten von 1000 Euro im Jahr. Wer tatsächlich mehr ausgegeben hat, kann sich die Kosten vom Finanzamt zurückholen. Dann müssen sie aber auch belegt werden. Streit gibt es dabei oft um das heimische Arbeitszimmer. Mittlerweile beteiligt sich der Fiskus in Ausnahmefällen an den Kosten. Kosten von maximal 1250 Euro pro Arbeitszimmer dürfen all jene Arbeitnehmer in die Steuererklärung eintragen, denen der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Vor allem Lehrer, die in der Schule keinen Arbeitsplatz für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts haben, können davon profitieren. Die vollen Kosten dürfen Steuerzahler nur absetzen, wenn ihr Heim-Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Quelle: dpa
Ausbildungskosten der KinderFür Kinder im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die eine Berufsausbildung in einer anderen Stadt machen, können Eltern einen Sonderbedarf bis 924 Euro geltend machen. Dieser Betrag ist um die Bezüge der Kinder zu mindern, soweit diese über 1848 Euro pro Jahr liegen. Außerdem können Eltern Ausgaben für das Erststudium oder die Erstausbildung ihrer Kinder bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro pro Kind absetzen. Nach dem Erststudium können weitere Aufwendungen als Werbungskosten angesetzt werden. Quelle: dpa
Außergewöhnliche BelastungenFür Kuren, aufwändige Zahnbehandlungen und andere Gesundheitsdienstleistungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können Steuerpflichtige außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Der verlangt jedoch eine Eigenbeteiligung, die sich nach dem Einkommen und Kinderzahl zwischen einem und sieben Prozent bewegt. Quelle: dapd
Haushaltsnahe DienstleistungenFür Arbeiten rund ums Haus, die gegen Rechnung erledigt werden, können 20 Prozent der Kosten abgesetzt werden. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören neben den Arbeiten einer Reinigungskraft oder eines Gärtners auch Hausmeister, Schornsteinfeger, ein häuslicher Pflegedienst sowie Maler, Maurer, Klempner oder Fliesenleger. Allerdings können keine Materialkosten von der Steuer abgesetzt werden, sondern lediglich Arbeits- und Anfahrtskosten. Quelle: dpa
PendlerpauschaleFür jeden Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte können Arbeitnehmer pauschal einen Abzug von 30 Cent geltend machen – und das für 230 Arbeitstage im Jahr. Allerdings kann nur jeweils eine Fahrt pro Tag angerechnet werden, nicht Hin- und Rückweg. Quelle: dpa

Alle Steuererklärungen kommen nun ins Bürgerbüro im Erdgeschoss des Finanzamts Köln-Süd. Hier können Ratsuchende auch Fragen stellen. Marke ziehen, auf den Aufruf warten - klar, es bleibt ein Amt. Fragen gibt es oft, Arbeitnehmer brüten knapp vier Stunden über der Steuererklärung. An Platz 6 sitzt uns Helena Focht gegenüber, die geduldig und verständnisvoll Fragen zur Steuererklärung beantwortet. "Wo trägt man mal die Beiträge zur Haftpflichtversicherung ein?" Anlage Vorsorgeaufwand, Ziffer 50! Focht kennt die Antwort oder kann sie nachschlagen – im Regal stehen schließlich nicht nur Erdbeeren für die Mittagspause, sondern auch die steuerliche Fachliteratur.

Auch unsere Steuererklärung landet bei Helena Focht. Sie vergleicht Anschrift, Familienstand, Bankkonto mit vorliegenden Daten. Dann landet die Erklärung unter einem großen Stapel. Nun ist Warten angesagt. "Steuerzahler mit absehbaren Nachzahlungen kommen nicht schneller dran", sagt sie. Um dem Fiskus so schneller Geld zu verschaffen, müsste die Steuer vorab geschätzt werden. Das wäre viel zu aufwendig.

Fünf Wochen bis sechs Monate dauert es, bis ein Steuerbescheid rausgeht - die Zeit hängt sowohl von der Komplexität des Falls als auch von der Auslastung des Bearbeiters ab. Vorbei sind die Zeiten, als elektronisch eingereichte Steuererklärungen vorrangig bearbeitet wurden. "Dafür sind das mittlerweile zu viele", sagt Helena Focht. Damit es noch mehr werden, sollen Steuerzahler in NRW 2015 zwei Monate mehr Zeit für ihre Erklärung bekommen, wenn sie die elektronisch einreichen und sich bis Ende Mai registriert haben.

Focht im Kölner Finanzamt jagt die Daten unserer Steuererklärung durch eine Prüfberechnung. So wird jeder Fall in eine von drei Risikoklassen gestuft: Erkennt die Prüfberechnung starke Auffälligkeiten, wird im Detail geprüft. Bei einzelnen Auffälligkeiten bekommt der Bearbeiter einen Text mit Fundstellen angezeigt. Er kann diese prüfen und Unterlagen nachfordern. In der untersten Risikoklasse macht Focht aus der Erklärung direkt den Steuerbescheid. Dann sieht sie sich die Angaben nicht mehr im Detail an. Entscheidend für die Einstufung sind sowohl Summen als auch Einkunftsarten. Jedes Jahr werden außerdem Bereiche festgelegt, die intensiv geprüft werden. Für die Story über roten Listen, auf denen negativ aufgefallene Steuerzahler und -berater stehen, hat Finanzamtsleiter Steinhauser nur ein müdes Lächeln übrig. "Gibt es nicht", sagt er. Unsere Erklärung soll genauer geprüft werden. Damit reicht Focht sie an ihre Kollegin Nicole Jakubowsky weiter.

Die Genauigkeit der Prüfung hängt von der Zeit ab

So nutzen Sie kleine Steuerschlupflöcher aus
Der Staat braucht weitere Einnahmequellen: Wenn die Verschuldung Deutschlands nur annähernd reduziert werden soll, wären jährliche Steuermehreinnahmen von 1,5 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung nötig. Das geht aus Berechnungen der Boston Consulting Group hervor. Möglich ist das über die umstrittenen Steuererhöhungen, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer oder das Schließen von Steuerschlupflöchern. Quelle: dpa
SPD und Grüne beispielsweise fordern die Einführung einer Vermögenssteuer, wie sie es auch in anderen Ländern gibt. "Achtzig Prozent der Bürger stimmen in Umfragen dafür. Der Bürgerwille setzt sich meistens durch, auch wenn manche das nicht glauben wollen. Die Vermögensteuer existiert in vielen Ländern, die eine viel geringer ausgeprägte Sozialstaatstradition haben als wir. Und aus den klaren Aussagen des Kanzlerkandidaten, Mittelständler nicht in ihrer Substanz zu gefährden, können Sie ersehen, dass wir die Einführung vernünftig gestalten wollen", sagte Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz im Interview mit der WirtschaftsWoche. Und auch Steuerexperten sind überzeugt, dass im kommenden Jahr die Sonderabgabe für Reiche kommen wird. Dementsprechend sinnvoll ist es, das Vermögen in Sicherheit zu bringen. Quelle: dpa
So gibt es eine nützliche Steuerlücke im Erbschaftssteuerrecht, der aber das Bundesverfassungsgericht an den Kragen will. Bei einer Erbschaft haben nahe Angehörige – das sind Ehepartner, Kinder und Enkel –Freibeträge. Ehepartner erben 500.000 Euro steuerfrei, Kinder immerhin noch 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Erst wenn die Erbschaft diese übertrifft, greift der Fiskus zu. Wird aber nicht nur ein bisschen Schmuck, sondern ein ganzes Unternehmen vererbt, ist der Freibetrag natürlich schnell überstiegen. Um dieses Problem zu umgehen, muss das liquide Vermögen auf ein separates Konto, das danach in eine sogenannte Cash-GmbH gehüllt wird - ein Unternehmen ohne operatives Geschäft. Nach sieben Jahren Schonfrist ist das übertragene Vermögen von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer befreit. Quelle: dpa
Steuerexperten schätzen, dass sich Vermögende dank dieser Steuerlücke einen zweistelligen Milliardenbetrag gespart haben. Sie gehen davon aus, dass allein in den letzten fünf Jahren ein Vermögen von gut 250 Milliarden Euro mehr oder weniger steuerfrei an nachfolgende Generationen übergeben worden sind. Dem Staat entging dadurch rund 80 Milliarden Euro Steuern. Quelle: Fotolia
Vererben ist nicht leicht: Rüdiger und Detlev Paulmann haben zwei Jahre an einer Nachfolgeplanung für den Lampen- und Leuchtenhersteller mit rund 500 Mitarbeitern gearbeitet. Von der Arbeit, die eine solche Übergabe macht, einmal abgesehen, ist eine schnelle Nachfolgeplanung aber gar nicht verkehrt: Wer sein Unternehmen der nächsten Generation überschreibt, kann bis zu 20 Prozent des Werts in bar als Betriebsvermögen mitschenken. So entgeht dieser Teil des Vermögens dem Fiskus. Aber auch hier sind sihc Experten einig, dass diese Regelung von Schwarz-Rot gekippt wird. Quelle: Nils Hendrik Müller für WirtschaftsWoche
Die Möglichkeit einer solchen Schenkung des Familienunternehmens haben laut Expertenschätzung in den vergangenen vier Jahren fast 60 Prozent der Unternehmer wahrgenommen. Quelle: dpa

Nicole Jakubowsky arbeitet im 5. Stock des Kölner Amts in der Veranlagung - bearbeitet also Steuererklärungen mit Prüfungsbedarf. Ihr Büro wird dominiert von Regalen mit blauen, roten und grünen Pappmappen. Darin liegen vor allem Steuerunterlagen von Geschäftsleuten. Die Unterlagen der meisten Arbeitnehmer schaffen es nicht in so eine Mappe. Wie genau Jakubowsky prüfen kann, ist auch eine Zeitfrage. Auf einen Bearbeiter kommen im Finanzamt Köln-Süd rund 2200 Arbeitnehmer-Steuerfälle. Besonders viel Arbeit fällt im April, Mai und Juni an. Hat ein Bearbeiter dann noch Urlaub, stapeln sich die Steuererklärungen - und es bleibt etwas weniger Zeit, um ganz genau hinzuschauen.

Die besten Tricks für die Steuererklärung

Jakubowsky sieht sich selbst nicht als Gegnerin der Steuerzahler. Leuten, die Baby-Erstausstattung oder Hochzeitskosten als außergewöhnliche Belastung angeben, unterstellt sie keine böse Absicht. "Wenn die Leute Kosten eintragen, die nicht absetzbar sind, sind sie nach meiner Erfahrung häufig davon überzeugt, dass das so richtig ist." Tricksereien wie falsche Wegstrecken zur Arbeit, kämen aber natürlich vor.

Auch in Jakubowskys Büro landet die Steuererklärung wieder auf einem großen Stapel – besser gesagt: ganz unten. Erneut müssen wir warten, bis die Steuererklärung an der Reihe ist. Und da Jakubowsky Fälle mit Prüfungsbedarf bearbeitet, dauert es bei ihr in der Regel etwas länger als im Erdgeschoss bei Helena Focht.

Es ist soweit: Jakubowsky hat die Steuererklärung im Detail geprüft und keine Fehler gefunden, die Angaben sind okay. 621 Euro Erstattung stehen im Bescheid - erledigt. Mit einem Klick schickt Jakubowsky den Datensatz nun an das zentrale Rechenzentrum im Düsseldorfer Stadtteil Derendorf. Es ist für ganz NRW zuständig und verschickt im Jahr mehr als 22 Millionen Sendungen. Dort geht der Steuerbescheid in die Post.

Innerhalb weniger Tage sollte er nun im Briefkasten des Steuerzahlers sein - und die 621 Euro auf dessen Konto.

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