Finanzaufsicht Wenn Pizzadienste zu Banken werden

Diversen Unternehmen flattern böse Briefe ins Haus: Weil Online-Händler mitunter auch eigene Bezahldienste anbieten, verlangt die Finanzaufsicht von ihnen Banklizenzen. Startups könnte dies das Genick brechen.

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Pizza Quelle: REUTERS

In den letzten Wochen haben einige Online-Unternehmen unerfreuliche Post von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekommen. Deren Abteilung Geldwäscheprävention hat Onlinehändler in sechsseitigen Briefen darauf hingewiesen, dass ihr Unternehmen neben dem eigentlichen Handel auch Finanztransfergeschäfte tätige. Und solche Finanzdienstleistungen müssen von der BaFin genehmigt werden. Für Banken ist das ein Standardprocedere: Wer mit Geld handelt, beantragt eben eine entsprechende Lizenz bei der Aufsichtsbehörde.

Die BaFin überprüft laufend beabsichtigte und bereits ausgeübte Geschäftstätigkeiten in Bezug auf die Erlaubnispflicht, heißt es seitens der Aufsichtsbehörde. "Von der Erlaubnispflicht betroffen sein können auch Dienstleister, die Zahlungen für andere abwickeln." Und in diesem Fall greift das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Dieses ist zwar bereits im Herbst 2009 geändert worden und trifft seitdem eben nicht mehr nur Kreditinstitute, für Online-Dienste ist es dennoch Neuland - und nicht immer leicht umzusetzen.

So hatte die Online-Auktionsplattform Ebay erst Anfang Juni bekanntgegeben, dass das Unternehmen wegen der fehlenden "Banklizenz" die Einführung seiner neuen Zahlungsabwicklung verschieben muss. Geplant war, dass Verkäufer und Kunden die Zahlungen nicht mehr direkt untereinander abwickeln, sondern die Transaktionen nur noch über Ebay laufen. Das war der BaFin zu viel. Wer mit Geld handelt, braucht auch eine Lizenz nach dem ZAG.

Unter das Finanztransfergeschäft können beispielsweise Dienste fallen, bei denen der Dienstleister für Einzelhändler oder Internetshops die anfallenden Lastschriften oder Zahlungen im ELV-Verfahren (elektronisches Lastschriftverfahren, Anm. d. Red) über eigene Sammelkonten bei Kreditinstituten einzieht und die eingezogenen Gelder an den Händler übermittelt. Tatbestandsmäßig sein können auch sog. „Treuhandservices“, bei denen der Anbieter als Dienstleistung zwischen Käufer und Verkäufer (z.B. in Internethandelsportalen), die Kaufpreiszahlung vorab treuhänderisch auf eigenen Sammelkonten entgegennimmt und den Betrag an den Verkäufer weiterleitet, sobald der Käufer die mangelfreie Übergabe der Ware bestätigt.

Bis Ebay die Lizenz erwirkt hat, liegt das neue Zahlungssystem - voraussichtlich bis zum Jahr 2013 - auf Eis. Da die zuständige Finanzabteilung Ebays ihren Sitz in Luxemburg hat und der dortigen Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) unterliegt, wird sich das Unternehmen mit den Behörden in Luxemburg auseinandersetzen. "Wir sind weiterhin der Auffassung, dass für die von uns geplante Zahlungsabwicklung keine Lizenz nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz notwendig ist, akzeptieren jedoch, dass die BaFin eine andere Rechtsauffassung vertritt. Wir werden nun mit der CSSF in Luxemburg daran arbeiten, die notwendige Lizenz zu erwerben", sagt Dirk Weber, Geschäftsführer der eBay GmbH.

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