Finanzberatung: EU sagt Provisionsverbot ab – will aber den Anlegerschutz stärken
EU-Finanzkommissarin McGuinness hat ihre Pläne für ein Provisionsverbot aufgegeben.
Foto: REUTERSDie Stimmung war aufgeladen. Die lobbystarke Finanz- und Versicherungsindustrie trommelte kräftig gegen ein Verbot des provisionsfinanzierten Produktverkaufs. Verbraucherschützer hingegen machten sich mächtig stark für diesen Einschnitt. Doch nun ist klar, dass der Verbotsplan vorerst vom Tisch ist. EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness gab am Donnerstag bei einer Finanzkonferenz bekannt, dass ein Provisionsverbot im Finanzbereich vorerst nicht weiter als Plan verfolgt wird.
Die Reaktionen sind, wie zu erwarten, gespalten. Die Verbraucherinteressen vertretende Bewegung Finanzwende zeigte sich enttäuscht. „Die EU-Kommission ist als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet. Schon vor der Vorstellung ihrer Pläne knickt sie vor der Finanzlobby ein“, kommentierte Britta Langenberg von der Bürgerbewegung Finanzwende. Die Finanzindustrie hingegen begrüßte das Signal. „Es wäre die richtige Entscheidung, von vielen guten Argumenten unterstützt“, hieß es in einer Stellungnahme des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW.
Der Widerstand aus der Finanzindustrie, aber auch aus einigen der EU-Mitgliedstaaten, war wohl zu groß. Dennoch wird trotz des nun ausbleibenden Provisionsverbots nicht alles beim Alten bleiben. Die EU-Kommission will am 24. Mai Maßnahmen im Rahmen einer europäischen Kleinanlegerstrategie vorlegen. McGuiness sprach daher auch gleich eine Warnung in Richtung Finanzindustrie aus: So solle die Finanzindustrie ihr Beigeben in Sachen Provisionsverbot keinesfalls als Freifahrtschein werten. Geplant seien strengere Transparenzpflichten, mehr Regeln für die Zulässigkeit von Vergütungsanreizen, besser verständliche Kostendarstellungen und eine zunehmende Kontrolle seitens der Aufsichtsbehörden.
Seit Jahren wird hart um Vergütungsmodelle in der Finanz- und Versicherungsberatung gerungen. Kritiker sehen im derzeit noch dominierenden Provisionsmodell, bei dem der Verkäufer indirekt vom Produktanbieter bezahlt wird, einen klaren Interessenkonflikt. Vermittler hätten dabei keinen Anreiz, das für den Kunden beste Anlage- oder Vorsorgeprodukt zu verkaufen, sondern das für sie einträglichste, also das mit den höchsten Provisionen. Anlageskandale und wenig rentable Geldanlagen gelten als Beleg für die Auswüchse dieses Systems.
Als Alternative gilt vielen eine reine Honorarberatung, bei der die Beratung unabhängig vom Produktverkauf und allein vom Kunden bezahlt wird. Auch hier gibt es aber verschiedene Modelle, die unterschiedliche Vor- und Nachteile haben. So kann die Beratung rein aufwandsbezogen, etwa nach Beratungsstunden, bezahlt werden, oder aber nach Höhe der Anlagesumme. Und auch eine Honorarberatung allein garantiert noch keine qualitativ hochwertige Beratung. Vor allem Anlageprodukte mit niedrigen Kosten, etwa Indexfonds (ETFs), haben hier aber deutlich größere Chancen, als Option dargestellt zu werden.
Klar ist, dass der Druck zu geringeren Kosten im Finanzvertrieb hoch bleiben wird, auch ohne Provisionsverbot. Schon zuletzt gingen Aufsichtsbehörden gegen Kostenexzesse strenger vor. Die deutsche Finanz- und Versicherungsaufsicht BaFin kritisierte beispielsweise ungewohnt deutlich die oft hohen Kosten bei fondsgebundenen Lebensversicherungen. „Wenn Lebensversicherungen zu viel kosten“, war ihre Attacke auf die Versicherungsbranche überschrieben.
Womöglich braucht es also kein Verbot, um im Finanz- und Versicherungsvertrieb etwas zu bewegen. Allerdings wird es nun deutlich langsamer vorangehen, als sich Verbraucherschützer das gewünscht hätten.
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