Finanzielle Vor- und Nachteile Lohnt sich die Ehe noch?

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Harter Schnitt für Vermögen von Ehepaaren

Die populärsten Irrtümer über die Liebe
Eine Frau zerreißt ihr Hochzeitsfoto Quelle: dpa
Liebe auf den ersten BlickGerade im Frühling spannt Amor seinen Bogen und zielt auf Männlein und Weiblein. Trifft er, entflammen die Herzen der Getroffenen und sie leben ab da glücklich bis an ihr Lebensende. So zumindest der Volksmund. Alles Blödsinn, sagt dagegen die Wissenschaft. Die Liebe auf den ersten Blick ist eine Erfindung Hollywoods, schreibt Christian Thiel, Autor des Buches „Wieso Frauen immer Sex wollen und Männer immer Kopfschmerzen haben “. Das, was wir für Liebe auf den ersten Blick halten, ist nur eine Mischung aus erotischer Anziehung und dem schönen Gefühl, begehrt zu werden. Es handelt sich also um Erotik auf den ersten Blick. Quelle: obs
Sozialer aufstieg durch Heirat Quelle: dpa
Immer mehr Singles Quelle: dpa
Rollenverteilung beim FlirtenBeim Flirten oder der Partnersuche ist der Mann der Jäger und die Frau das Wild, das es zu erlegen gilt, so zumindest die landläufige Meinung. Dabei wählen Männer ihre Beute nicht aus, sie werden ausgewählt, wie Paarberater und Buchautor Christian Thiel schreibt. Frauen werben um Männer mit nonverbalen Signalen und machen so den ersten Schritt: Sie schauen ihn an, lächeln ihm zu und signalisieren ihm somit, dass er sie ansprechen darf beziehungsweise soll. Folgt er der Aufforderung, macht er damit den zweiten Schritt. Quelle: dpa
Schönheit ist Trumpf Quelle: dpa
Beziehungen sind harte ArbeitHat man sich dann endlich gefunden, bleibt die Beziehung nur bestehen, wenn man viel harte Arbeit investiert. Beziehungsarbeit eben. Sie besteht aus quälend langen Beziehungsgesprächen, die der Partnerschaft gut tun sollen. Single- und Partnerschaftsberater Thiel hält davon gar nichts. Statt stundenlang darüber zu diskutieren, wie die Partnerschaft besser zu machen ist, sollten sich Partner lieber miteinander beschäftigen und die gemeinsame Zeit miteinander genießen. Eine Stunde kuscheln macht nämlich glücklicher als vier Stunden diskutieren. Und glückliche Partner bleiben auch länger zusammen. Quelle: Fotolia

Unverheiratete müssen darunter weder leiden, noch profitieren sie davon: Der Vermögensausgleich im Scheidungsfall. Wird eine Ehe geschieden, wird der Vermögenszuwachs während der Ehejahre aufgeteilt – vorausgesetzt, die Ehe gilt als Zugewinngemeinschaft und es gibt keinen Ehevertrag, der im Zuge der Gütertrennung den Vermögensausgleich explizit ausschließt. Für Unverheiratete gibt es hingegen keinen Zugewinnausgleich.

Der Ausgleich wird ermittelt, indem für jeden Gatten einzeln der Zugewinn berechnet wird. Dazu gehören neben den vorhandenen Ersparnissen auch Wertpapiere, Wertgegenstände, gemeinsame Anschaffungen wie etwa Möbel, aber auch laufende Kredite oder Immobilienbesitz. Bei Letzteren können somit auch die Schulden in den Zugewinnausgleich mit einfließen, zum Beispiel weil die Immobilien noch mit Krediten belastet sind. Schwierig wird es etwa dann, wenn beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, das Haus oder die Wohnung aber von dem Erbe eines Ehepartners bezahlt wurde. Dann hat der Geschiedene trotzdem Anspruch auf die Hälfte des Immobilienvermögens. Mit der gerichtlichen Scheidung muss der Ex-Partner seinen hälftigen Zugewinn zahlen. Eine spätere Zahlung oder ein Ausgleich in Raten sind aber grundsätzlich verhandelbar.

Gleiches gilt für Unverheiratete. Sind beide im Grundbucheintrag einer Immobilie als Eigentümer eingetragen, wird der Immobilienbesitz nach dem möglichen Verkaufserlös abzüglich der Nebenkosten aufgeteilt oder eine entsprechende Ausgleichszahlung fällig.

Besonderer Schutz der Ehe

Unter dem Strich bietet eine Ehe – vor allem wenn sie hält – die größeren Vorteile. Auch im Todesfall bietet ein Trauschein deutliche Vorteile für den Hinterbliebenen. „Ich halte die gesetzlichen Regelungen zur Ehe für ein grundsätzlich sehr durchdachtes System“, sagt Juristin Fromherz. „Es schafft einen Ausgleich zwischen den Ehepartnern, auch wenn der finanzielle Beitrag der Partner sehr unterschiedlich war.“

Verheiratete werden somit vom Gesetzgeber begünstigt. Die zusätzlichen Rechte sind aber auch mit besonderen Pflichten verbunden. „Der Gesetzgeber hat die Ehe unter besonderen Schutz gestellt. Das System ist in weiten Teilen fair, insbesondere bei einer klassischen Familie mit einem Hauptverdiener und Kindern“, resümiert Fromherz. „Für alle anderen Konstellationen stellt sich aber schon die Frage, ob ein Trauschein passt. Und falls ja, bleibt noch die Frage, ob per Ehevertrag Gütertrennung vereinbart wird.“

Wer sich nicht sicher ist, ob sich die Ehe für ihn lohnt, sollte daher den Rat eines Anwalts einholen. Eine Erstberatung kostet lediglich um die 230 Euro – und kann im Falle einer späteren Scheidung viele tausend Euro sparen.

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