Unverheiratete müssen darunter weder leiden, noch profitieren sie davon: Der Vermögensausgleich im Scheidungsfall. Wird eine Ehe geschieden, wird der Vermögenszuwachs während der Ehejahre aufgeteilt – vorausgesetzt, die Ehe gilt als Zugewinngemeinschaft und es gibt keinen Ehevertrag, der im Zuge der Gütertrennung den Vermögensausgleich explizit ausschließt. Für Unverheiratete gibt es hingegen keinen Zugewinnausgleich.
Der Ausgleich wird ermittelt, indem für jeden Gatten einzeln der Zugewinn berechnet wird. Dazu gehören neben den vorhandenen Ersparnissen auch Wertpapiere, Wertgegenstände, gemeinsame Anschaffungen wie etwa Möbel, aber auch laufende Kredite oder Immobilienbesitz. Bei Letzteren können somit auch die Schulden in den Zugewinnausgleich mit einfließen, zum Beispiel weil die Immobilien noch mit Krediten belastet sind. Schwierig wird es etwa dann, wenn beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, das Haus oder die Wohnung aber von dem Erbe eines Ehepartners bezahlt wurde. Dann hat der Geschiedene trotzdem Anspruch auf die Hälfte des Immobilienvermögens. Mit der gerichtlichen Scheidung muss der Ex-Partner seinen hälftigen Zugewinn zahlen. Eine spätere Zahlung oder ein Ausgleich in Raten sind aber grundsätzlich verhandelbar.
Gleiches gilt für Unverheiratete. Sind beide im Grundbucheintrag einer Immobilie als Eigentümer eingetragen, wird der Immobilienbesitz nach dem möglichen Verkaufserlös abzüglich der Nebenkosten aufgeteilt oder eine entsprechende Ausgleichszahlung fällig.
Besonderer Schutz der Ehe
Unter dem Strich bietet eine Ehe – vor allem wenn sie hält – die größeren Vorteile. Auch im Todesfall bietet ein Trauschein deutliche Vorteile für den Hinterbliebenen. „Ich halte die gesetzlichen Regelungen zur Ehe für ein grundsätzlich sehr durchdachtes System“, sagt Juristin Fromherz. „Es schafft einen Ausgleich zwischen den Ehepartnern, auch wenn der finanzielle Beitrag der Partner sehr unterschiedlich war.“
Verheiratete werden somit vom Gesetzgeber begünstigt. Die zusätzlichen Rechte sind aber auch mit besonderen Pflichten verbunden. „Der Gesetzgeber hat die Ehe unter besonderen Schutz gestellt. Das System ist in weiten Teilen fair, insbesondere bei einer klassischen Familie mit einem Hauptverdiener und Kindern“, resümiert Fromherz. „Für alle anderen Konstellationen stellt sich aber schon die Frage, ob ein Trauschein passt. Und falls ja, bleibt noch die Frage, ob per Ehevertrag Gütertrennung vereinbart wird.“
Wer sich nicht sicher ist, ob sich die Ehe für ihn lohnt, sollte daher den Rat eines Anwalts einholen. Eine Erstberatung kostet lediglich um die 230 Euro – und kann im Falle einer späteren Scheidung viele tausend Euro sparen.