Finanzielle Vor- und Nachteile Lohnt sich die Ehe noch?

Ehepaare sind vom Gesetzgeber besonders geschützt. Aber Steuervorteile treten schnell in den Hintergrund, wenn bei einer Scheidung abgerechnet wird. Ob sich der Trauschein bezahlt macht.

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Quelle: imago/imagebroker

Der Partner fürs Leben scheint gefunden, sogar Nachwuchs kündigt sich an. Paare in dieser Situation mögen sich fragen, ob sie heiraten sollen. Sicher, das ist eine emotionale und sehr weitreichende Entscheidung. Aber nicht nur. Denn was glücklich begann, kann auch jäh enden. Viele Ehen scheitern schon in den ersten Lebensjahren gemeinsamer Kinder, nur zwei von drei Ehepaaren scheidet der Tod. Kommt es vorher zur Trennung, sind auch die meisten Vorteile der Ehe wieder perdu. Ganz nüchtern betrachtet, stellt sich also die Frage: Lohnt sich die Ehe? Oder sind die Nachteile einer Partnerschaft ohne Trauschein zu vernachlässigen?

Ob ein Paar verheiratet ist oder nicht, wirkt sich früher oder später auf die finanzielle Situation der Partner aus. Betroffen sind neben den Steuerzahlungen auch viele Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Altersvorsorge, dem Vermögen, Versicherungen oder Erbschaften. Im Folgenden nehmen wir die wichtigsten Vor- und Nachteile einer Eheschließung unter die Lupe.

Steuern zahlen – gemeinsam oder getrennt

Andrea Fromherz, Fachanwältin für Familienrecht in der Sozietät Cavada Lüth & Partner aus Bietigheim-Bissingen, sieht die augenscheinlichsten finanziellen Vorteile für Verheiratete in der Wahl der Steuerklassen. „Die Steuerersparnis ist umso größer, je weiter die beiden jeweiligen Einkommen auseinanderliegen“, sagt Fromherz. „Der Vorteil greift aber hauptsächlich in der Ehe mit klassischer Rollenverteilung, also der Ehemann ist der Haushaltsverdiener und die Ehefrau arbeitet nicht, sondern betreut die Kinder.“

Der Grund dafür liegt im sogenannten Ehegattensplitting. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit von Verheirateten, zwischen verschiedenen Steuerklassen zu wählen und die Steuerlast so auf beide zu verteilen. Da der Steuersatz in Deutschland mit höherem Einkommen steigt (Steuerprogression), lohnt es sich für den Ehegatten mit dem höheren Einkommen, die günstigere Einkommensteuerklasse drei zu wählen. Der Partner mit dem geringeren Verdienst erhält dann die teurere Steuerklasse fünf. Die Steuerersparnis in Klasse drei fällt dann regelmäßig höher aus, als die zusätzliche Steuerlast in Klasse fünf.

Die 10 besten Spartipps für Paare
EhegattensplittingEhegattensplitting gibt es sowohl für verheiratete Paare und seit diesem Jahr auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Das hat der Bundestag Ende Juni nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Die Neuerungen wirken rückwirkend zum 1. August 2001, denn damals trat das Lebensparternschaftsgesetz in Kraft. Damit werden Ehegatten und Lebenspartner einkommensteuerrechtlich gleichgestellt. Wilde Ehen und sonstige Formen des menschlichen Zusammenlebens haben leider Pech. Bei Paaren lohnt sich das Splitting besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Schließlich wird hierbei das Gesamteinkommen beider Partner addiert und dann gleichmäßig auf beide verteilt - zumindest rechnerisch. Dadurch muss ein deutlich geringerer Steuersatz bezahlt werden, als bei der alleinigen Veranlagung. Je geringer die Gehaltsunterschiede, desto geringer fällt allerdings auch die Ersparnis aus. Quelle: dpa
Wahl der SteuerklasseAuch die Wahl der Steuerklasse bleibt verheirateten Paaren vorbehalten. Während Singles in der Steuerklasse eins vom Finanzamt voll zur Kasse gebeten werden, können Ehepaare wählen, ob sie nach Steuerklasse vier oder drei und fünf veranlagt werden wollen. Verdienen beide Partner in etwa gleich viel, bietet es sich an, dass sich beide für Klasse vier entscheiden. Verdient einer mehr, bringt also 60 Prozent oder mehr des Gesamteinkommens nach Hause, sollte er Steuerklasse drei wählen. Der Partner mit dem geringeren Einkommen bekäme dann Klasse fünf. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Doppelter Sparer-PauschbetragJedem Steuerzahler steht ein jährlicher Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro zu. Heißt: Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Bei Kapitaleinkünften oberhalb dieser Grenze wird die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare kommen in den Genuss eines doppelten Pauschbetrags: Bei ihnen greift die Abgeltungssteuer also erst oberhalb von 1602 Euro Kapitalerträgen. Dabei ist es egal, ob ein Partner 1500 Euro aus Aktien und Fonds bekommt und der andere 100 Euro, oder ob beide in etwas gleich viel Geld bekommen. Quelle: dpa
Kostenlose KrankenversicherungBei Ehepartnern kann sich der Partner, der kein Einkommen oder einen Minijob hat, kostenlos über den Ehepartner mitversichern. Das gilt auch für gemeinsame Kinder. Diesen Vorteil bieten allerdings nur gesetzliche Versicherungen an, bei den Privaten gilt: pro Person ein Vertrag. Quelle: dpa
HausratsversicherungPaare, die zusammen wohnen - ob mit oder ohne Trauschein - können sich viele Kosten bei Versicherungen sparen. Haben beispielsweise beide eine Hausratsversicherung, empfiehlt es sich, die neuere von beiden zu kündigen, sprich: die, die zuletzt abgeschlossen wurde. Hat dagegen nur einer von beiden eine Hausratsversicherung, kann er den Partner in seinen Vertrag mitaufnehmen. Allerdings sollten Paare dann prüfen, ob die versicherte Summe in diesem Fall erhöht werden muss. Quelle: dpa
HaftpflichtAuch bei der Haftpflichtversicherung genügt eine Police, so lange beide Partner im selben Haushalt leben. In einen solchen gemeinsamen Vertrag können auch im Haushalt lebende Kinder miteinbezogen werden. Wer allerdings Eigentum des mitversicherten Partners beschädigt, muss für den Schaden selbst aufkommen. Quelle: dpa
RechtschutzversicherungDie Rechtschutzversicherungen ist eine Erfindung für notorische Prozesshansel. Gehören beide Partner zu dieser doch recht weit verbreiteten Spezies, reicht eine Police. Das gilt allerdings auch nur bei einem gemeinsamen Hausstand. Bei Rechtsstreitigkeiten untereinander nutzt die Police allerdings nichts. Quelle: dpa

Ist der Einkommensunterschied zwischen den Eheleuten gering, ist die Steuerersparnis eher zu vernachlässigen. Dann können beide alternativ zu den Klassen drei und fünf die Steuerklasse vier wählen. Dann löst sich der Steuervorteil der Ehe praktisch in Luft aus. „Wenn beide Ehegatten arbeiten und gleich viel verdienen, gibt es nahezu keinen Unterschied zwischen der Steuerklasse eins, die für Unverheiratete gilt, und den Steuerklassen vier und vier, wenn man verheiratet ist“, erklärt Fromherz.

Mit und ohne Trauschein zum Sozialamt

Für den Fall, dass ein Partner durch Arbeitslosigkeit oder aufgrund anderer Umstände kein Einkommen mehr hat und bedürftig ist, sind Lebensgemeinschaften mit und ohne Trauschein gleichgestellt. „Sozialleistungen werden unabhängig davon gewährt, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht“, sagt Familienanwältin Fromherz. „Die Ämter betrachten nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches immer die Bedarfsgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt.“ Auch bei unverheirateten Paaren, die unter einem Dach leben, werden daher die beiden Einkommen addiert, um über die Höhe von Sozialleistungen zu entscheiden. Solange ein Partner den Lebensunterhalt bestreiten kann, gibt es kein Geld vom Staat.

Elterngeld gestalten geht nur in der Ehe

Einen kleinen Vorteil für Ehepaare gibt es beim Bezug von Elterngeld. Da sich das Elterngeld nach dem letzten Nettomonatseinkommen des Antragstellers richtet, kann es für Eheleute sinnvoll sein, die Steuerklasse zu wechseln. Durch den Wechsel von Steuerklasse vier oder fünf zu Steuerklasse drei, kann sich das Nettoeinkommen schnell um ein paar hundert Euro erhöhen. Damit steigt auch das Elterngeld, sofern nicht bereits Anspruch auf den Maximalbetrag (1800 Euro im Monat) besteht. Paare in „wilder“ Ehe haben diesen Gestaltungsspielraum nicht.

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