
Der Partner fürs Leben scheint gefunden, sogar Nachwuchs kündigt sich an. Paare in dieser Situation mögen sich fragen, ob sie heiraten sollen. Sicher, das ist eine emotionale und sehr weitreichende Entscheidung. Aber nicht nur. Denn was glücklich begann, kann auch jäh enden. Viele Ehen scheitern schon in den ersten Lebensjahren gemeinsamer Kinder, nur zwei von drei Ehepaaren scheidet der Tod. Kommt es vorher zur Trennung, sind auch die meisten Vorteile der Ehe wieder perdu. Ganz nüchtern betrachtet, stellt sich also die Frage: Lohnt sich die Ehe? Oder sind die Nachteile einer Partnerschaft ohne Trauschein zu vernachlässigen?
Ob ein Paar verheiratet ist oder nicht, wirkt sich früher oder später auf die finanzielle Situation der Partner aus. Betroffen sind neben den Steuerzahlungen auch viele Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Altersvorsorge, dem Vermögen, Versicherungen oder Erbschaften. Im Folgenden nehmen wir die wichtigsten Vor- und Nachteile einer Eheschließung unter die Lupe.
Steuern zahlen – gemeinsam oder getrennt
Andrea Fromherz, Fachanwältin für Familienrecht in der Sozietät Cavada Lüth & Partner aus Bietigheim-Bissingen, sieht die augenscheinlichsten finanziellen Vorteile für Verheiratete in der Wahl der Steuerklassen. „Die Steuerersparnis ist umso größer, je weiter die beiden jeweiligen Einkommen auseinanderliegen“, sagt Fromherz. „Der Vorteil greift aber hauptsächlich in der Ehe mit klassischer Rollenverteilung, also der Ehemann ist der Haushaltsverdiener und die Ehefrau arbeitet nicht, sondern betreut die Kinder.“
Der Grund dafür liegt im sogenannten Ehegattensplitting. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit von Verheirateten, zwischen verschiedenen Steuerklassen zu wählen und die Steuerlast so auf beide zu verteilen. Da der Steuersatz in Deutschland mit höherem Einkommen steigt (Steuerprogression), lohnt es sich für den Ehegatten mit dem höheren Einkommen, die günstigere Einkommensteuerklasse drei zu wählen. Der Partner mit dem geringeren Verdienst erhält dann die teurere Steuerklasse fünf. Die Steuerersparnis in Klasse drei fällt dann regelmäßig höher aus, als die zusätzliche Steuerlast in Klasse fünf.





Ist der Einkommensunterschied zwischen den Eheleuten gering, ist die Steuerersparnis eher zu vernachlässigen. Dann können beide alternativ zu den Klassen drei und fünf die Steuerklasse vier wählen. Dann löst sich der Steuervorteil der Ehe praktisch in Luft aus. „Wenn beide Ehegatten arbeiten und gleich viel verdienen, gibt es nahezu keinen Unterschied zwischen der Steuerklasse eins, die für Unverheiratete gilt, und den Steuerklassen vier und vier, wenn man verheiratet ist“, erklärt Fromherz.
Mit und ohne Trauschein zum Sozialamt
Für den Fall, dass ein Partner durch Arbeitslosigkeit oder aufgrund anderer Umstände kein Einkommen mehr hat und bedürftig ist, sind Lebensgemeinschaften mit und ohne Trauschein gleichgestellt. „Sozialleistungen werden unabhängig davon gewährt, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht“, sagt Familienanwältin Fromherz. „Die Ämter betrachten nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches immer die Bedarfsgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt.“ Auch bei unverheirateten Paaren, die unter einem Dach leben, werden daher die beiden Einkommen addiert, um über die Höhe von Sozialleistungen zu entscheiden. Solange ein Partner den Lebensunterhalt bestreiten kann, gibt es kein Geld vom Staat.
Elterngeld gestalten geht nur in der Ehe
Einen kleinen Vorteil für Ehepaare gibt es beim Bezug von Elterngeld. Da sich das Elterngeld nach dem letzten Nettomonatseinkommen des Antragstellers richtet, kann es für Eheleute sinnvoll sein, die Steuerklasse zu wechseln. Durch den Wechsel von Steuerklasse vier oder fünf zu Steuerklasse drei, kann sich das Nettoeinkommen schnell um ein paar hundert Euro erhöhen. Damit steigt auch das Elterngeld, sofern nicht bereits Anspruch auf den Maximalbetrag (1800 Euro im Monat) besteht. Paare in „wilder“ Ehe haben diesen Gestaltungsspielraum nicht.