Die Nachteile einer Ehe offenbaren sich hingegen vor allem, wenn die Ehe zerbricht. Das beginnt bereits im obligatorischen Trennungsjahr, das einer amtlichen Scheidung vorausgeht. Bereits ab dem ersten folgenden Neujahrstag gelten die Steuervorteile aus dem Ehegattensplitting nicht mehr. Beide müssen in die Steuerklasse eins wechseln, sofern sie kinderlos sind. Ist ein Partner alleinerziehend, kommt er in die etwas günstiger Steuerklasse zwei.
Abgesehen von den hälftig zu tragenden Anwalts- und Gerichtskosten für ein Scheidungsverfahren wird es vor allem durch Unterhaltsansprüche und bei der Aufteilung von Vermögenswerten für Verheiratete teuer.
Unterhalt nur für Ehegatten
Grundsätzlich hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen einen Unterhaltsanspruch gegen den oder die Ex. Ehepartner sind laut Gesetz verpflichtet, finanziell füreinander einzustehen. Diese Pflicht besteht auch nach einer Scheidung grundsätzlich weiter. Unverheiratete hingegen haben keinerlei Unterhaltsanspruch oder -pflicht. Je nach Konstellation und Einkommen der Partner kann das sowohl ein Vor- als auch ein Nachteil sein. Hat ein Partner kaum oder nie während der Beziehung gearbeitet, steht er nach dem Beziehungsende buchstäblich mit leeren Händen da. Lediglich ein gemeinsames Kind kann dann auch einen Unterhaltsanspruch des Elternteils, bei dem es nach der Trennung lebt, begründen.
Über die Höhe des Unterhalts entscheiden dann die Einkommens- und Lebensverhältnisse sowie das vorhandene Vermögen. Für die Dauer der Unterhaltspflicht sind die Zahl der Ehejahre oder Kindererziehungszeiten ausschlaggebend. Grundsätzlich gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei derjenige, der mehr gearbeitet und verdient hat, oftmals einen Bonus zuerkannt bekommt. In Norddeutschland gilt etwa, dass der Hauptverdiener vier Siebtel des Einkommens behalten darf, in Süddeutschland erhält er oft einen Bonus von zehn Prozent. Ansonsten hat jedes Oberlandesgericht seine eigenen Leitlinien für die Einkommensaufteilung.
Eheleute können sich nicht aus der Pflicht stehlen. „Die Unterhaltsansprüche des Ehepartners nach der Trennung sind häufig Gegenstand von Klagen“, sagt Familienfachanwältin Fromherz. „Oft geht es dabei um die Frage, welche Nachteile im Beruf durch die Ehe entstanden sind, etwa weil wegen gemeinsamer Kinder für einen Partner die Rückkehr in den Beruf oder die Beendigung einer Ausbildung nicht möglich waren.“