FlowTex-Gründer Schmider muss wegen Geldwäsche ins Gefängnis

Der FlowTex-Skandal beschäftigt noch immer die Justiz: Ein Gericht in der Schweiz hat Gründer Manfred Schmider und seine Ex-Frau jetzt wegen Geldwäsche und Urkundenfälschung verurteilt - beide müssen ins Gefängnis.

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FlowTex-Gründer Schmider Quelle: dpa

Erneute Haftstrafe für den ehemaligen Geschäftsführer der Betrugsfirma FlowTex: Das Bezirksgericht Frauenfeld im Schweizer Kanton Thurgau hat den 66-jährigen Manfred Schmider am Donnerstag wegen Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Die Hälfte davon könnte auf Bewährung ausgesetzt werden, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Hinzu komme eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 200 Schweizer Franken (181 Euro). Schmider - Spitzname „Big Manni“ - wollte sich zunächst nicht zu dem Urteil äußern.

Schmiders Ex-Frau wurde als Hauptangeklagte ebenfalls wegen Geldwäsche sowie Urkundenfälschung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt - davon zwei Jahre auf Bewährung. Nach Entscheidung des Gerichts muss sie zudem eine Strafe von 260 Tagessätzen zu je 200 Schweizer Franken zahlen. Der Anwalt der Frau soll für zwei Jahre in Haft, zudem erhielt er eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 400 Franken.

Der vor rund 15 Jahren aufgedeckte FlowTex-Skandal war einer der größten Betrugsfälle der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die von Schmider in Ettlingen bei Karlsruhe gegründete Firma hatte für Milliarden von D-Mark Spezialbohrgeräte für die unterirdische Rohrverlegung „verkauft“, von denen die meisten aber nur auf dem Papier existierten. Schmider saß in Deutschland sieben Jahre in Haft, 2007 kam er frei.

Die beiden erwachsenen Kinder Schmiders wurden freigesprochen. Im Gegensatz zu ihren Eltern und dem Anwalt sei dem Sohn und der Tochter des Ex-Paares nicht bewusst gewesen, dass etwa eine Villa Schmiders in der Schweiz mit verbrecherischen Mitteln finanziert und umgebaut worden sei, sagte der Richter.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Parteien hätten nach deren Zustellung zehn Tage Zeit, Berufung einzulegen, sagte der Staatsanwalt. Der Prozess um die Veruntreuung von Millionen Euro mit Hilfe des deutschen Betrugsunternehmens FlowTex hatte im Oktober 2015 in Frauenfeld begonnen und rund 20 Verhandlungstage gedauert.

Mit den Urteilen bleibt das Bezirksgericht deutlich unter den Anträgen der Anklage. Die Staatsanwaltschaft wollte in dem Prozess beweisen, dass Vermögenswerte von rund 25 Millionen Franken aus dem im Jahr 2000 aufgeflogenen Betrugsfall rund um die Firma FlowTex in die Schweiz verschoben und dort gewaschen wurden. Für Schmider hatte die Anklage dreieinhalb Jahre Haft gefordert, für seine Ex-Frau fünf Jahre und fünf Monate.

Die Verteidigung hatten dagegen die Argumentation der Staatsanwaltschaft stark kritisiert und durchwegs Freisprüche gefordert.

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