Fluggesellschaft Air-Berlin-Insolvenzverwalter verklagt Deutsche-Börse-Tochter Clearstream

Die insolvente Airline verlangt knapp 500 Millionen Euro, weil Clearstream nach dem Brexit eine deutsche Firma und haftende Gesellschafterin von Air Berlin geworden sei.

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Die Airline war im Jahr 2017 in die Insolvent gerutscht. Quelle: dpa

Der Insolvenzverwalter von Air Berlin will die Deutsche Börse-Tochter Clearstream auf Zahlung von 497,8 Millionen Euro verklagen. Die Klage sollte noch am Freitag beim Landgericht Frankfurt eingereicht werden, teilte die insolvente Fluggesellschaft mit.

Der Insolvenzverwalter begründet den Anspruch damit, dass die Clearstream Banking AG als Aktionärin der Stammaktien der Air Berlin PLC im Aktionärsregister der Air Berlin PLC in Großbritannien eingetragen ist. Die Clearstream Banking AG hält diese Aktien für die Anleger, die Berechtigungen an den Aktien der Air Berlin PLC erworben haben und in Wertpapierdepots halten.

Nach Ansicht des Insolvenzverwalters ist Air Berlin PLC nach dem Brexit wegen ihres fortbestehenden Verwaltungssitzes in Deutschland nicht mehr als eine Auslandsgesellschaft in Form einer englischen Public Limited Company anerkannt, sondern ist in eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts umzuqualifizieren. Seiner Auffassung nach ist Clearstream nunmehr persönlich haftende Gesellschafterin dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Mit der Leistungs- und Feststellungsklage beabsichtigt der Insolvenzverwalter, Zahlung der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Beträge geltend zu machen. Auch solle das Gericht klären, ob die Deutsche-Börse-Tochter zu weiteren Zahlungen an die Insolvenzgläubiger verpflichtet ist. Nach Schätzung des Insolvenzverwalters könnten sich diese weiteren Beträge auf eine Milliarde Euro belaufen.

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