Forum der Freiheit Eigentum - ein Grundrecht im Abseits

Das Grundrecht auf Eigentum ist akut gefährdet. Ein Plädoyer unserer Gastautorin Heidrun Schulenburg, Geschäftsführerin der Deutschen Stiftung Eigentum.

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Die Regierung versucht weiterhin den Sparern das Geld aus der Tasche zu ziehen, als Anlass wird das Gemeinwohl vorgeschoben Quelle: Fotolia

Eigentum bedeutet Freiheit, Wertschöpfung und Verantwortung. Es treibt unsere Marktwirtschaft an, sorgt für nachhaltiges Wachstum, Investitionen und Arbeitsplätze. Eigentum ermöglicht Wettbewerb und Kreativität und bringt die für den Staat notwendigen Einnahmen.

Das Privateigentum ist das Grundprinzip jeder freiheitlichen Gesellschaftsordnung und als Grundrecht in unserer Verfassung garantiert. Eigentumsrechte setzen Grenzen für den Staat, der sie zu schützen hat und nicht willkürlich in das Eigentum eingreifen darf.

Was wir jedoch sehen und hören, stellt die Balance zwischen der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums und seiner Sozialbindung in Frage.

Bedenklich erscheinen Gefährdungen, wie sie aktuell schon bestehen und noch weiter diskutiert werden.

Nachfolgende Generationen müssen bluten

Zunächst die Absicht der Politik, Wahlgeschenke auf Kosten nachfolgender Generationen zu verteilen. Mütterrente, Mindestlöhne und vorgezogene Altersrenten – und das alles trotz gigantischer Staatsschulden in Höhe von über 2.000 Milliarden Euro. Allein die Schuldzinsen kosten uns - den Staat - jedes Jahr 31 Milliarden Euro. Anstatt jedoch Haushaltsdisziplin zu üben und den Abbau der Staatsschulden voranzutreiben, sollen wir und nachfolgende Generationen nun für die Wohltaten bluten.

Die Politik hat die Bürger als Faustpfand ihres verschwenderischen Umgangs mit „unseren“ Mitteln entdeckt! Finanzrepression heißt das Zaubermittel. Politik und EZB setzen dabei auf die schleichende Enteignung durch negative Realzinsen. Sind die Zinsen niedriger als der jährliche Kaufkraftverlust (Inflation), verlieren Sparer Jahr für Jahr reales Geld – allein in Deutschland 14 Milliarden Euro jährlich. Unser Vermögen, unser EIGENTUM, wird abgeschmolzen und Zug um Zug vernichtet, während der Staat seinen Haushalt durch Entwertung seiner Verbindlichkeiten trickreich entschuldet.

Steuererhöhungen und eine Vermögensabgabe sind zwar zunächst durch die Regierung ausgeschlossen worden, aber sicherlich nicht von der mittelfristigen Tagesordnung.

Wie passt das zusammen mit dem Appell der Politik an die „mündigen“ Bürger, etwas für ihre Altersvorsorge zu tun?

Festzustellen bleibt, dass sich die Politik zur Sanierung ihres Haushalts subtiler Strategien bedient, die sich einer klaren Zurechnung und Verantwortlichkeit entziehen. Ist das das Verständnis der Politik zu Artikel 14 unseres Grundgesetzes, der das Eigentum gewährleistet?

Enteignung für die soziale Gerechtigkeit

So können Angestellte Steuern sparen
Lohnsteuer zurückholenNicht jeder gibt eine Steuererklärung ab, obwohl sich Steuerzahler dadurch zu viel einbezahlte Lohnsteuer zurückholen können. Allgemein haben Arbeitnehmer dafür vier Jahre Zeit. Wer also auf Steuerrückzahlungen für 2010 hofft, sollte bis zum 31.12.2014 seine Erklärung abgeben. Allgemein sollten sich Steuerzahler fünf Stichtage merken: Bis zum 28. Februar müssen Versicherungen, Arbeitgeber und Behörden die Arbeitnehmer-Daten elektronisch ans Finanzamt geschickt haben. Ab dem 1. März können Steuerzahler die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) nutzen (siehe nächstes Bild). Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, muss seine Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgeben. Dazu ist jeder Bürger verpflichtet, der mehr als 8.354 Euro im Jahr einnimmt. Wer seine Steuererklärung aber von einem Profi machen lässt, muss seine Erklärung erst zum 31. Dezember abgeben. Und wer regelmäßig hohe monatliche Kosten hat, kann sich bis zum 30. November den passenden Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. So wird im laufenden Monat weniger Lohnsteuer einbehalten, und das Nettoeinkommen steigt. Quelle: dapd
Vorausgefüllte SteuererklärungDie vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltungen, dass es den Deutschen leichter machen soll, ihre Einkommensteuererklärungen abzugeben. Für Rentner und Pensionäre soll es ab 2015 automatisch eine vorausgefüllte Steuererklärung geben, prinzipiell erhältlich ist sie aber schon seit Januar 2014. In dieser vorausgefüllte Erklärung stehen vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen bereits drin, genauso wie Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Vorsorgeaufwendungen wie Riester- oder Rürup-Verträge. Alles andere müssen Steuerzahler aber noch selbst eintragen. Quelle: dpa
WerbungskostenPauschal berücksichtigt der Fiskus bei Arbeitnehmern Werbungskosten von 1000 Euro im Jahr. Wer tatsächlich mehr ausgegeben hat, kann sich die Kosten vom Finanzamt zurückholen. Dann müssen sie aber auch belegt werden. Streit gibt es dabei oft um das heimische Arbeitszimmer. Mittlerweile beteiligt sich der Fiskus in Ausnahmefällen an den Kosten. Kosten von maximal 1250 Euro pro Arbeitszimmer dürfen all jene Arbeitnehmer in die Steuererklärung eintragen, denen der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Vor allem Lehrer, die in der Schule keinen Arbeitsplatz für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts haben, können davon profitieren. Die vollen Kosten dürfen Steuerzahler nur absetzen, wenn ihr Heim-Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Quelle: dpa
Ausbildungskosten der KinderFür Kinder im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die eine Berufsausbildung in einer anderen Stadt machen, können Eltern einen Sonderbedarf bis 924 Euro geltend machen. Dieser Betrag ist um die Bezüge der Kinder zu mindern, soweit diese über 1848 Euro pro Jahr liegen. Außerdem können Eltern Ausgaben für das Erststudium oder die Erstausbildung ihrer Kinder bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro pro Kind absetzen. Nach dem Erststudium können weitere Aufwendungen als Werbungskosten angesetzt werden. Quelle: dpa
Außergewöhnliche BelastungenFür Kuren, aufwändige Zahnbehandlungen und andere Gesundheitsdienstleistungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können Steuerpflichtige außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Der verlangt jedoch eine Eigenbeteiligung, die sich nach dem Einkommen und Kinderzahl zwischen einem und sieben Prozent bewegt. Quelle: dapd
Haushaltsnahe DienstleistungenFür Arbeiten rund ums Haus, die gegen Rechnung erledigt werden, können 20 Prozent der Kosten abgesetzt werden. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören neben den Arbeiten einer Reinigungskraft oder eines Gärtners auch Hausmeister, Schornsteinfeger, ein häuslicher Pflegedienst sowie Maler, Maurer, Klempner oder Fliesenleger. Allerdings können keine Materialkosten von der Steuer abgesetzt werden, sondern lediglich Arbeits- und Anfahrtskosten. Quelle: dpa
PendlerpauschaleFür jeden Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte können Arbeitnehmer pauschal einen Abzug von 30 Cent geltend machen – und das für 230 Arbeitstage im Jahr. Allerdings kann nur jeweils eine Fahrt pro Tag angerechnet werden, nicht Hin- und Rückweg. Quelle: dpa

Frei nach dem Motto: "Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viel Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält." Jean Baptiste Colbert (1619-83), Finanzminister Ludwig XIV.

Die Frage ist, wie lange sich die Menschen das noch bieten lassen.

Weiteres Beispiel für die Gefährdung des Eigentums sind die Vorstöße des Gesetzgebers beim Wohneigentum. Wohneigentum ist mit Vorschriften, Steuern und Gebühren schon ausreichend belastet. Man betrachte nur die Vorgaben im Bereich der Energieeinsparverordnung und die Auflagen für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude.

Fehler in der Raumplanung auf Kosten der Besitzer überdecken

Nun auch noch Mietpreisdeckelung, länderweit eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer und das Neueste aus der Mottenkiste staatlicher Regulierungswut: die Einschränkung der Vermietung bei Zweckentfremdung. Letzteres soll angeblich dabei helfen, die Verknappung insbesondere von mietgünstigem Wohnraum in Großstädten zu vermeiden – nach überwiegender Ansicht eher geeignet, Fehler in der Raumplanung beziehungsweise der Stadtentwicklung zu überdecken. Neben der Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum geht es vorrangig um eine Einschränkung der Ferienwohnungsnutzung. Ausschließlich noch mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes darf Wohnraum zukünftig zweckfremd genutzt werden - und diese selbstverständlich nur gegen eine hohe Ausgleichsabgabe. Es ist kein Geheimnis, dass die Zahlungen auf Grund der ehemaligen Zweckentfremdungsverbotsverordnungen einen erheblichen Anteil an den Einnahmen der Kommunen hatten!

Auch die Mietpreisbremse mit dem Argument einer größeren sozialen Gerechtigkeit wird ihr Ziel verfehlen: Denn wenn dem Vermieter bewusst wird, dass er z. B. Sanierungskosten und Übernahme der Gebühren für einen Makler nicht mehr kostendeckend auf die Miete umlegen kann, wird er die Miete von vornherein entsprechend hoch ansetzen und später von Sanierung absehen - von Bauen ganz zu schweigen.

Die Erkenntnis, dass weder der Staat noch die Länder oder Kommunen Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen, scheint von der Politik nur als Alibi-Sprechblase genutzt zu werden - dafür spricht die die Summe freiheits- und verfügungsgefährdender Maßnahmen im Koalitionsvertrag und in den aktuellen Debatten. Die genannten Pläne sind leider nur ein kleiner Auszug aus einer langen Liste.´

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