Frankfurt am Main Dr. Horst Satzky (Partner)

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Der Rechtsanwalt ist seit 1988 bei Hengeler Mueller tätig und wurde im Jahr 1993 zum Partner ernannt. 1985 bis 1987 war er beim Bundeskartellamt und beim Bundeswirtschaftsministerium tätig.

Satzky ist auf deutsches und europäisches Kartellrecht spezialisiert. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Fusionskontrolle, Kartell- und Missbrauchsverfahren sowie kartellrechtliche Zivilprozesse. Zu den Mandanten, die er in jüngster Zeit betreut hat, gehören: die Deutsche Bank beim Erwerb der Kontrolle über Sal. Oppenheim und bei der Übernahme der Postbank; den Deutschen Fußball-Bund e.V. gegenüber dem Bundeskartellamt wegen Zentralvermarktung des DFB-Pokalwettbewerbs sowie im Bußgeldverfahren des Bundeskartellamtes betreffend Sponsoring; GN Store Nord A/S beim versuchten Verkauf der ReSound-Gruppe an Phonak (Fusionskontrolle) und beim Schadensersatzprozess wegen rechtswidriger Untersagung (Staatshaftung); sowie Betroffene im Verfahren „Lebensmittelhandel“ bei der Vertretung im Bußgeldverfahren des Bundeskartellamts betreffend Süßwaren und andere Produkte gegen Handelsunternehmen.

Satzky hat an den Universitäten Berlin und Kiel studiert und war 1989/90 bei einer Anwaltskanzlei in New York tätig. Er ist Vorstandsmitglied des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb, Lehrbeauftragter für Kartellrecht an der Bucerius Law School und hat mehrere Bücher und Aufsätze über das europäische und deutsche Kartellrecht veröffentlicht.

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