
Der Rechtsanwalt berät im deutschen und europäischen Kartellrecht, von der Struktur- und Vertragsgestaltung über Fragen des Marktmachtmissbrauchs bis zu der Fusionskontrolle vor Europäischer Kommission und Bundeskartellamt; hierbei gehört die schadensersatzrechtliche Beratung zu seinen Spezialgebieten.
Ferner befasst er sich mit kartellrechtlich geprägten Schnittstellenthemen, etwa im Bereich der Compliance-Beratung und in Bezug auf regulierte Industrien wie etwa die Telekommunikation. Zöttl ist Vice Chair des Unilateral Conduct Committee der ABA Antitrust Section.