Frankfurter Immobiliengruppe Gericht will S&K-Verfahren beschleunigen

Das Verfahren um die Frankfurter Immobiliengruppe S&K könnte früher als erwartet beendet werden. Nach der Staatsanwaltschaft wollen nun auch die Richter Verständigungsgespräche mit den Angeklagten führen.

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Womöglich neigt sich die Verhandlung schon bald dem Ende zu. Quelle: dpa

Frankfurt Nach mehr als 100 Verhandlungstagen hat sich der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik am Freitag erstmals konkret zu einer möglichen Beschleunigung des Verfahrens um die Frankfurter Immobiliengruppe S&K geäußert. In den vergangenen Wochen hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft bereits Verständigungsgespräche mit den fünf verbliebenen Angeklagten geführt.

„Wir begrüßen das und bieten den Angeklagten nun an, mit der Kammer ebenfalls in Verständigungsgespräche einzutreten“, so El Duwaik. Gleichzeitig machte der Richter aber klar, dass er jetzt nichts überstürzen möchte – die Beweisaufnahme müsse fortgeführt werden. „Ich habe ja immer gesagt, dass das Verfahren einen außerordentlichen Umfang hat und Zeit braucht“, betonte er.

Beinahe auf den Tag genau vor vier Jahren sind die Angeklagten im Rahmen einer deutschlandweiten Razzia festgenommen worden, zwei Jahre später stand die Anklage der Frankfurter Staatsanwälte. Sie klagten sechs Männer wegen schweren bandenmäßigen Betrugs und ebensolcher Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu an. Mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem sollen sie etwa 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben.

Dargelegt hatten sie die Vorwürfe in einer 3150-seitigen Anklageschrift. Zur Ermittlungsakte gehören rund 1000 Ordner, insgesamt haben die Ermittler 100 Terrabyte Daten erfasst. Ein Urteil gab es bereits im vergangenen Dezember: Wegen Krankheit war das Verfahren gegen den Hamburger Unternehmer Hauke B. abgetrennt worden. Er wurde wegen schwerer Untreue und Anstiftung zur Untreue verurteilt.


Der Wunsch nach der „Sieben vor dem Komma“

Inzwischen ist die Staatsanwaltschaft bereit, die Betrugsvorwürfe auch gegen die anderen Angeklagten fallenzulassen, um schneller zu Urteilen und einem Ende der Hauptverhandlung zu kommen. In den Verständigungsgesprächen mit den fünf verbliebenen Angeklagten ging es nur noch um Untreuevorwürfe. Dabei handele es sich um solche Vorwürfe, bei denen ein „Tatnachweis einfach zu führen“ sei, hatte Oberstaatsanwalt Noah Krüger zwischenzeitlich erklärt. Auch über ein mögliches Strafmaß haben sich Ankläger und Angeklagte in den Gesprächen bereits ausgetauscht und lagen in ihren Vorstellungen meist überraschend nah beieinander.

Bei Stephan Schäfer etwa, einem der S&K-Gründer, visiert die Staatsanwaltschaft bisher ein Strafmaß von neun bis zehn Jahren an. Er selbst wünsche sich eine Gesamtfreiheitsstrafe „mit einer Sieben vor dem Komma“, hatte Krüger in einer früheren Verhandlung berichtet. Gleichzeitig wisse der Angeklagte, dass eine „Acht“ realistischer sei. Wichtig sei ihm aber, dass er mit der Urteilsverkündung aus der Haft entlassen und die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde. Diesen Wunsch teilen auch die anderen Angeklagten. Überzogen scheint das nicht. Die Untersuchungshaft wird auf das Strafmaß angerechnet und bei guter Führung werden Haftstrafen häufig bereits nach zwei Dritteln der Zeit erlassen oder zur Bewährung ausgesetzt.

Oberstaatsanwalt Krüger hatte zwischenzeitlich gemutmaßt, dass die Verhandlung schon in diesem Sommer beendet sein könnte. Je nach Urteilsspruch der Richter könnten die Angeklagten gleich in die Freiheit entlassen werden und müssten nur noch mögliche Bewährungsauflagen erfüllen. Wie realistisch das ist, dürfte sich nach den Gesprächen zwischen der 28. Wirtschaftsstrafkammer und den Angeklagten zeigen.

Schon zu Beginn der kommenden Woche wollen die Richter mit den S&K-Gründern Schäfer und Jonas Köller sprechen. El Duwaik machte aber bereits deutlich, dass er sich nicht mit Erklärungen der Verteidiger zufrieden geben werde. „Eine Verständigung erfordert auch ein Entgegenkommen der Angeklagten“, sagte er am Freitag. Wenn ein Geständnis abgegeben würde, müsse dies „substantiell“ sein und vom Angeklagten selbst vorgebracht werden.

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