Freibeträge nutzen So bekommen Sie jeden Monat mehr Netto

Wer hohe Kosten für Fortbildungen oder eine doppelte Haushaltsführung hat, kann schon während des Jahres Steuern sparen. Möglich machen das Freibeträge – für 2018 sollten sie schon bald beim Finanzamt beantragt werden.

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Wer Freibeträge geltend macht, muss auch eine Steuererklärung abgeben. Quelle: dpa

Berlin Wer Ausgaben für den Job hat, muss nicht bis zur Steuererklärung warten, um eine Erstattung vom Finanzamt zu erhalten. Mit einem Freibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte können diese Kosten bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber berücksichtigt werden. Der zieht dann einfach vom Brutto weniger Steuern ab. Wer einen weiteren Weg zur Arbeit hat, kann sich beispielsweise die Entfernungspauschale für die Fahrt von der Wohnung zum Job als Freibetrag eintragen lassen.

Auch hohe Fortbildungskosten, die Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer oder Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung können als Freibetrag festgeschrieben werden. Bedingung: Die Werbungskosten müssen mindestens den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten, der zurzeit bei 1.000 Euro liegt. Zusätzlich verlangt die Finanzverwaltung für einen Freibetrag für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, dass die Summe der Kosten über 600 Euro liegt. Wer also beispielsweise als Arbeitnehmer einen Freibetrag für Werbungskosten eingetragen haben möchte, muss auf mindestens 1.600 Euro kommen.

Bis spätestens Ende Januar 2018 müssen die Anträge eingegangen sein. Da es verschiedene Arten von Ausgaben gibt, die in der Steuererklärung anerkannt werden, hat die Finanzverwaltung zum kommenden Jahr die Formulare umgestellt. Nun gibt es einen Hauptvordruck, mit dem der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt wird. Daneben gibt es verschiedene Anlagen – etwa für Werbungskosten, Kinder oder außergewöhnliche Belastungen. Der Arbeitnehmer muss neben dem Hauptvordruck nur die Anlagen ausfüllen, die er für seinen Antrag benötigt.

Ein Freibetrag kann außerdem für zwei Jahre beantragt werden. Wer also bereits für dieses Jahr einen Antrag gestellt hat, kann davon auch 2018 noch profitieren und spart sich den neuerlichen Antrag beim Finanzamt. Arbeitnehmer, die sich im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2018 einen neuen Freibetrag eintragen lassen, können wählen: Entweder wird der Freibetrag bis Ende 2019 berücksichtigt – oder sie beantragen den Freibetrag nur für ein Jahr, um ihn zum Beispiel später noch einmal zu ändern.

Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und wird auf die Monate, die der Antragsstellung folgen, verteilt. Ein Beispiel: Sie beantragen einen Freibetrag für Werbungskosten in Höhe von 1.800 Euro für das Jahr 2018 und reichen den Antrag am 30. November 2017 ein. Das Finanzamt verteilt die Summe auf jeden Monat, sodass von Januar bis Dezember monatlich 150 Euro beim Lohnsteuer-Abzug berücksichtigt werden.


Für Nachzahlungen vorsorgen

Die Steuerdaten von Arbeitnehmern sind inzwischen elektronisch bei der Finanzverwaltung gespeichert. Sämtliche Änderungen an den Lohnsteuerabzugsmerkmalen sowie Freibeträge werden in der ELStAM-Datenbank erfasst. Allerdings können sich auch bei diesem elektronischen Verfahren Fehler einschleichen. Daher sollten Sie die nächste Lohn- oder Gehaltsabrechnung genau prüfen und nachsehen, ob der Freibetrag eingetragen wurde. Die Freibeträge finden Sie in der Regel oben links auf Ihrer Lohnabrechnung schauen.

Wenn Sie einen Fehler finden – etwa einen Freibetrag vermissen oder in die falsche Steuerklasse einsortiert wurden – sollten Sie sofort Ihren Arbeitgeber kontaktieren. Änderungen müssen aber trotzdem beim Finanzamt gemeldet werden.

Praxistipp:

Wer sich einen Freibetrag eintragen lässt, muss jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben – damit das Finanzamt überprüfen kann, ob der Freibetrag auch tatsächlich berechtigt war. Wurden durch einen Freibetrag zu viel Steuern gespart, müssen diese später nachbezahlt werden. Aus diesem Grund sollten Steuerpflichtige vorsorgen – und sich das Geld, das sie während des Jahres netto mehr erhalten, für eine mögliche Steuernachzahlung zurücklegen.

Dieser Artikel erschien zuerst bei unserem Kooperationspartner Haufe.de. Ist dieser Steuertipp interessant für Sie? Weitere Beiträge finden Sie auf dem Haufe-Finance-Portal.

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