
Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt ist seit 1997 Partner im Hamburger Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer und berät zahlreiche deutsche und multinationale Unternehmen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und in Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Restrukturierungsmandate sowie die Beratung zu Vergütungssystemen.
Klaus-Stefan Hohenstatt ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Insbesondere ist er Mitherausgeber und Autor des arbeitsrechtlichen Handbuchs „Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen“ (Verlag C.H. Beck, 4. Aufl. 2011). Er lehrt Betriebsverfassungsrecht und das Recht der Unternehmensmitbestimmung an der Bucerius Law School und ist der deutsche Vertreter im Board der European Employment Lawyers Association.