
Mettenheimer ist Rechtsanwalt, Betriebswirt (MBA Wharton) und Steuerberater und seit 1990 Partner im Frankfurter Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer. Er war lange Jahre internationaler Chairman der Sozietät und berät Vorstände und Geschäftsführer mit seinem ungewöhnlich reichen Erfahrungsschatz unter anderem auf dem Gebiet Haftungsrisiken und Compliance mit dem Schwerpunkt in seinem Spezialgebiet Steuern. Wesentlich dabei ist nicht nur die Richtigkeit der Erklärungen, sondern vor allem die Schaffung einer Organisations- und Überwachungsstruktur, mit deren Hilfe die Geschäftsleitung die Richtigkeit der Erklärungen über den Gesamtkonzern hinweg gewährleisten kann.
Entscheidend sind die Fälle, in denen Unternehmen steuerrechtliche Spielräume zu Recht genutzt haben und die Geschäftsleitung daher gerechtfertigt ist. Andererseits berät er auch Fälle, in denen Erklärungen unrichtig abgegeben wurden. Mettenheimer ist Mitautor des führenden Kommentars zu Doppelbesteuerungsabkommen.