Frist endet am 31. Mai So gelingt die Steuererklärung in Rekordzeit

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Wichtig: Steuerbescheid gründlich und rechtzeitig prüfen

Größter Nachteil der Vorausgefüllten Steuererklärung ist der einmalige Anmeldungs- und Registrierungsprozess. Dieser ist mehrstufig und zieht sich auch mal über ein bis zwei Wochen hin. Erst nach erfolgreicher Anmeldung zum Belegabruf kann der Steuerzahler Jahr für Jahr die Vorausgefüllte Steuererklärung ohne Umschweife nutzen.

Dafür muss der Steuerpflichtige zunächst ein Nutzerkonto bei Elster einrichten, in dem zwingend neben der Steuernummer auch die Steuer-ID hinterlegt sein muss, die für jeden Bundesbürger ein Leben lang gilt. Für die Nutzung der Elster-Dienste benötigt der Nutzer zudem mindestens die kostenlose Anmeldevariante mit einem Software-Zertifikat, Elster-Basis genannt, um sich online zu authentifizieren. Wem das zu unsicher erscheint, kann die Anmeldung mittels Signaturkarte und Lesegerät oder verschlüsseltem USB-Stick wählen. Allerdings sind diese Varianten mit einmaligen Kosten verbunden, zudem benötigt die Einrichtung und Beschaffung der Hardware mehr Zeit.

Ganz so schnell geht auch die Bestellung des Software-Zertifikats nicht. Zwischen Elster-Online und dem Nutzer gehen E-Mails hin und her, Registrierungscodes werden verschickt und im ungünstigsten Fall müssen erst eine Java-Umgebung und der richtige Internetbrowser auf dem heimischen Rechner installiert werden. Erst danach können sich Nutzer des Software-Zertifikats ElsterBasis für den Belegabruf anmelden und den nötigen Abrufcode beantragen. Der kommt innerhalb von ein paar Tagen per Post. Nur damit können Steuerzahler dann die Daten für die vorausgefüllte Steuererklärung abrufen und – mit geeigneter Steuersoftware automatisch – in die Steuerformulare übernehmen. Wer Signaturkarte oder USB-Stick zur Authentifizierung nutzt, braucht den Abrufcode hingegen nicht.

Steuersoftware 2017

Belege nachreichen, Bescheid genau prüfen

Wer die Steuererklärung so auf die Schnelle erstellt und abgibt, kann die wichtigsten Belege auf Verlangen des Finanzamts auch später noch nachreichen. Eine weitere Zeitersparnis versprechen auch diverse neue Smartphone-Apps, mit denen Belege einfach abfotografiert und anschließend an eine zugehörige Steuersoftware übertragen werden können. Das Sammeln und Sortieren von Quittungen in Schuhkartons soll damit passé sein, die Steuerformulare sollen sich mit den Zahlen auf den fotografierten Belegen automatisch füllen. Anbieter sind etwa das Start-up Taxbutler oder auch Wolters Kluwer, deren Steuersoftware „SteuerSparErklärung“ der Akademischen Arbeitsgemeinschaft das Belegmanagement mit einer eigenen App unterstützt. Die Software übernimmt neuerdings auch das Anmeldeverfahren für die VaSt.

Wichtig ist bei der Steuererklärung im Schnellverfahren aber die gründliche und vor allem rechtzeitige Prüfung des Steuerbescheids. Sind durch das teilautomatisierte Verfahren doch falsche Angaben in der Steuererklärung gewesen oder durch das Finanzamt wieder eingefügt worden, bleibt dem Steuerzahler nur die einmonatige Einspruchsfrist, um diese Fehler schnell und unbürokratisch zur korrigieren. Im Zweifel empfiehlt sich zuerst ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt, bevor der schriftliche Einspruch erfolgt.

Hilfreich ist da auch der Abruf des Steuerbescheids via Elster, der bei Versand der Steuererklärung eigens beantragt werden muss. Dann aber lässt sich der Bescheid mit der Steuersoftware elegant mit den Angaben der Steuererklärung vergleichen – und gegebenenfalls Abweichungen schnell entdecken.

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