Dürfen Arbeitnehmer den Spiel-Zwischenstand auf dem Smartphone checken?
Eine Rechtsprechung dafür gibt es bislang noch nicht. Unklar ist, ob der Arbeitgeber intervenieren kann, wenn Mitarbeiter kurz den Spielstand per Live-Ticker am privaten Smartphone checken. In der Regel gehen Arbeitsjuristen davon aus, dass hier mit keiner Beeinträchtigung im Betriebsablauf zu rechnen ist.
Kann der Betriebsrat durchsetzen, dass die Frühschicht später beginnt?
Eher nicht. Zwar hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht beim Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie bei Arbeitszeitverlegungen. Allerdings bezieht sich das Mitbestimmungsrecht vor allem auf die reguläre Arbeitszeit. Und es müssen die betrieblichen Belange berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber hat aber kaum Interesse, dass die Arbeitnehmer später kommen, weil sie nachts Fußball schauen wollen. Es ist allerdings denkbar, dass der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Sonderregelung aushandelt. Dafür muss aber der Arbeitgeber mitziehen.
Haftet der Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter beim Fußball gucken auf der Arbeit Alkohol trinken und verunglücken?
Es kommt darauf an, in welchem Maße der alkoholisierte Mitarbeiter für den Arbeitsunfall verantwortlich ist. Sie haben eine Vorsorgepflicht und dürfen sich, so sieht es § 15 Abs. 2 BGV A 1 vor, nicht durch Alkohol in einen Zustand versetzen, der sie selbst oder andere gefährdet. Für die Haftung ist aber entscheidend, ob der Chef den Alkoholkonsum bei der Arbeit generell erlaubt hat. Dabei kommt ihm eine besondere Fürsorgepflicht zu.
Verletzt sich ein Mitarbeiter, so haften Arbeitgeber übrigens grundsätzlich nicht: Mitarbeiter müssen ihre Ansprüche nach einem Arbeitsunfall bei den Berufsgenossenschaften im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen. Einzige Ausnahme sind vorsätzlich verursachte Personenschäden.
Dieser Artikel ist zuerst auf ZEIT ONLINE erschienen.