Fußball WM-frei gibt es nicht

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Können Frühschichten umgelegt werden?

Fünfzehn Dinge, die Sie in der Mittagspause tun sollten
Machen Sie etwas völlig anderes! Die Arbeitspsychologin Antje Müller rät: „Sie sollten in Ihrer Pause auf keinen Fall dasselbe oder etwas Ähnliches machen wie bei der Arbeit.“ Konkret bedeutet das: Sitzen Sie den ganzen Tag, stehen Sie auf. Gucken Sie den ganzen Tag auf einen Bildschirm, gönnen Sie ihren Augen Erholung. Telefonieren Sie viel, legen Sie das Telefon weg. Sind Sie den ganzen Tag unterwegs, hetzen Sie sich nicht auch noch in der Mittagspause. Sitzen Sie den ganzen Tag im Auto, verlassen Sie das Auto. Quelle: dpa
Ein Kalender Quelle: Reinhold Foeger - Fotolia
Ein Schreibtisch und Uhr an der Wand Quelle: Peter Atkins - Fotolia.com
Salat Quelle: Tomboy2290 - Fotolia
Pommes Quelle: Ralf Dornheim - Fotolia
Leute unterhalten sich beim Essen Quelle: CandyBox Images 2012
Bewegen Sie sich! Sie sollten 30 Prozent der Mittagspause mit Bewegung zu verbringen. „Kaufen Sie sich ein Springseil oder gehen Sie eine Runde walken“, rät Antje Müller. Manche Fitness-Studios oder Yoga-Schulen bieten ein speziell auf die Mittagspause zugeschnittenes Trainingsprogram an. Quelle: Robert Kneschke - Fotolia.com

Dürfen Arbeitnehmer den Spiel-Zwischenstand auf dem Smartphone checken?

Eine Rechtsprechung dafür gibt es bislang noch nicht. Unklar ist, ob der Arbeitgeber intervenieren kann, wenn Mitarbeiter kurz den Spielstand per Live-Ticker am privaten Smartphone checken. In der Regel gehen Arbeitsjuristen davon aus, dass hier mit keiner Beeinträchtigung im Betriebsablauf zu rechnen ist.

Kann der Betriebsrat durchsetzen, dass die Frühschicht später beginnt?

Eher nicht. Zwar hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht beim Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie bei Arbeitszeitverlegungen. Allerdings bezieht sich das Mitbestimmungsrecht vor allem auf die reguläre Arbeitszeit. Und es müssen die betrieblichen Belange berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber hat aber kaum Interesse, dass die Arbeitnehmer später kommen, weil sie nachts Fußball schauen wollen. Es ist allerdings denkbar, dass der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Sonderregelung aushandelt. Dafür muss aber der Arbeitgeber mitziehen.

Haftet der Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter beim Fußball gucken auf der Arbeit Alkohol trinken und verunglücken?

Es kommt darauf an, in welchem Maße der alkoholisierte Mitarbeiter für den Arbeitsunfall verantwortlich ist. Sie haben eine Vorsorgepflicht und dürfen sich, so sieht es § 15 Abs. 2 BGV A 1 vor, nicht durch Alkohol in einen Zustand versetzen, der sie selbst oder andere gefährdet. Für die Haftung ist aber entscheidend, ob der Chef den Alkoholkonsum bei der Arbeit generell erlaubt hat. Dabei kommt ihm eine besondere Fürsorgepflicht zu.
Verletzt sich ein Mitarbeiter, so haften Arbeitgeber übrigens grundsätzlich nicht: Mitarbeiter müssen ihre Ansprüche nach einem Arbeitsunfall bei den Berufsgenossenschaften im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen. Einzige Ausnahme sind vorsätzlich verursachte Personenschäden.

Dieser Artikel ist zuerst auf ZEIT ONLINE erschienen.

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