Fußball WM-frei gibt es nicht

Dürfen Fans die Partien auf der Arbeit schauen? Oder gar wegen eines Spiels später zu Arbeit gehen? Die wichtigsten Fragen für arbeitende Fußballfans.

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WM-Fan Quelle: dpa

Muss der Arbeitgeber sein Okay fürs Fußballschauen geben?

Viele Fußballfans möchten keines der Spiele verpassen. Die Gruppenspiele der deutschen Mannschaft finden in der Regel um 18 Uhr statt. Bei Spielen anderer Mannschaften ist der Beginn erst spät am Abend.

Fußball-WM zu gucken gilt allerdings seit einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurts aus dem Jahr 2011 als "sozialadäquates Verhalten", weil Fußball während einer Europa- oder Weltmeisterschaft einen großen Stellenwert in der Gesellschaft habe. Das ist aber kein Freifahrtschein für Mitarbeiter. Wer ohne Einverständnis und Kenntnis des Chefs die Arbeit liegen lässt, riskiert eine Abmahnung. Das gilt in der Regel auch, wenn man die Spiele per Livestream am Firmenrechner verfolgt.

Wie streng ein Arbeitgeber ist, hängt auch davon ab, ob es im Betrieb eine Arbeitszeiterfassung oder Vertrauensarbeitszeit gibt. Wer bei der Arbeitszeiterfassung seine Zeit mit der WM verplempert und die Minusstunden nicht nacharbeitet, riskiert auf jeden Fall Ärger. Wer bei der Vertrauensarbeitszeit und ohnehin schon angehäuften Überstunden in Absprache mit seinem Vorgesetzten früher zum Public Viewing geht, macht alles richtig.

Können Arbeitnehmer für die WM kurzfristig Urlaub nehmen?

In Absprache mit dem Arbeitgeber ist das möglich. Allerdings muss man damit rechnen, dass andere Kollegen die gleiche Idee haben und es Ärger geben kann. Generell können Mitarbeiter den Zeitpunkt ihres Urlaubs frei wählen. Ausnahme ist nur, wenn zwingende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Solche Gründe können sein: die Notwendigkeit, einen Auftrag fristgerecht zu erfüllen, personelle Engpässe in Saison- oder Kampagnenbetrieben, plötzlich auftretende Produktionsnachfragen oder krankheitsbedingte personelle Ausfälle.

Streiten sich mehrere Mitarbeiter um den Urlaub, werden soziale und betriebliche Belange gegeneinander abgewogen. Vorrang etwa hat, für den es der erste Urlaub in diesem Jahr ist. Außerdem werden Alter und ein eventuell damit verbundenes Erholungsbedürfnis oder der Familienstand miteinbezogen. Das bedeutet aber nicht, dass jüngere, kinderlose Mitarbeiter auf jeden Fall leer ausgehen. Hatten die Väter und Mütter im Betrieb etwa schon jede Menge Urlaub, werden sie arbeiten müssen und die Singles bekommen frei. Im Ernstfall kann der Betriebsrat schlichten.

Für den Abbau von Überstunden gibt es konkrete gesetzliche Vorgaben. Die sind entweder im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit oder auch im Arbeitsvertrag geregelt. Grundsätzlich schreibt das Arbeitszeitgesetz vor, dass die maximale Arbeitszeit auf zehn Stunden am Tag verlängert werden kann (maximal auf 60 Stunden pro Woche), wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich gearbeitet werden. Arbeitnehmer sind auf der sicheren Seite, wenn sie ihren Ausgleich an WM-Spieltagen mit dem Arbeitgeber im Vorfeld abstimmen.

Müssen Fußfallfans vor- oder nacharbeiten?

Das hängt von den mit dem Chef getroffenen Vereinbarungen ab. Wer nicht Urlaub nehmen kann und keine Überstunden angesammelt hat, wird in der Regel die versäumte Arbeitszeit nacharbeiten müssen – oder entsprechend vorarbeiten müssen.

Können Frühschichten umgelegt werden?

Fünfzehn Dinge, die Sie in der Mittagspause tun sollten
Machen Sie etwas völlig anderes! Die Arbeitspsychologin Antje Müller rät: „Sie sollten in Ihrer Pause auf keinen Fall dasselbe oder etwas Ähnliches machen wie bei der Arbeit.“ Konkret bedeutet das: Sitzen Sie den ganzen Tag, stehen Sie auf. Gucken Sie den ganzen Tag auf einen Bildschirm, gönnen Sie ihren Augen Erholung. Telefonieren Sie viel, legen Sie das Telefon weg. Sind Sie den ganzen Tag unterwegs, hetzen Sie sich nicht auch noch in der Mittagspause. Sitzen Sie den ganzen Tag im Auto, verlassen Sie das Auto. Quelle: dpa
Ein Kalender Quelle: Reinhold Foeger - Fotolia
Ein Schreibtisch und Uhr an der Wand Quelle: Peter Atkins - Fotolia.com
Salat Quelle: Tomboy2290 - Fotolia
Pommes Quelle: Ralf Dornheim - Fotolia
Leute unterhalten sich beim Essen Quelle: CandyBox Images 2012
Bewegen Sie sich! Sie sollten 30 Prozent der Mittagspause mit Bewegung zu verbringen. „Kaufen Sie sich ein Springseil oder gehen Sie eine Runde walken“, rät Antje Müller. Manche Fitness-Studios oder Yoga-Schulen bieten ein speziell auf die Mittagspause zugeschnittenes Trainingsprogram an. Quelle: Robert Kneschke - Fotolia.com

Dürfen Arbeitnehmer den Spiel-Zwischenstand auf dem Smartphone checken?

Eine Rechtsprechung dafür gibt es bislang noch nicht. Unklar ist, ob der Arbeitgeber intervenieren kann, wenn Mitarbeiter kurz den Spielstand per Live-Ticker am privaten Smartphone checken. In der Regel gehen Arbeitsjuristen davon aus, dass hier mit keiner Beeinträchtigung im Betriebsablauf zu rechnen ist.

Kann der Betriebsrat durchsetzen, dass die Frühschicht später beginnt?

Eher nicht. Zwar hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht beim Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie bei Arbeitszeitverlegungen. Allerdings bezieht sich das Mitbestimmungsrecht vor allem auf die reguläre Arbeitszeit. Und es müssen die betrieblichen Belange berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber hat aber kaum Interesse, dass die Arbeitnehmer später kommen, weil sie nachts Fußball schauen wollen. Es ist allerdings denkbar, dass der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Sonderregelung aushandelt. Dafür muss aber der Arbeitgeber mitziehen.

Haftet der Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter beim Fußball gucken auf der Arbeit Alkohol trinken und verunglücken?

Es kommt darauf an, in welchem Maße der alkoholisierte Mitarbeiter für den Arbeitsunfall verantwortlich ist. Sie haben eine Vorsorgepflicht und dürfen sich, so sieht es § 15 Abs. 2 BGV A 1 vor, nicht durch Alkohol in einen Zustand versetzen, der sie selbst oder andere gefährdet. Für die Haftung ist aber entscheidend, ob der Chef den Alkoholkonsum bei der Arbeit generell erlaubt hat. Dabei kommt ihm eine besondere Fürsorgepflicht zu.
Verletzt sich ein Mitarbeiter, so haften Arbeitgeber übrigens grundsätzlich nicht: Mitarbeiter müssen ihre Ansprüche nach einem Arbeitsunfall bei den Berufsgenossenschaften im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen. Einzige Ausnahme sind vorsätzlich verursachte Personenschäden.

Dieser Artikel ist zuerst auf ZEIT ONLINE erschienen.

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