
Der U.S. Staatsanwalt des Southern District von New York habe gegen Clearstream ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Verletzungen der Geldwäschevorschriften und US-Handelssanktionen gegen den Iran eingeleitet, teilte die Deutsche Börse am Mittwoch mit. Die Ermittlungen befänden sich noch in einem sehr frühen Stadium. Die Wertpapierverwahrungs-Tochter der Deutschen Börse kooperiere mit dem US-Staatsanwalt.
Die US-Exportkontrollbehörde OFAC hatte Clearstream bereits im vergangenen Jahr eine Strafe von 152 Millionen Dollar aufgebrummt. Auch damals ging es um Vorwürfe, dass Clearstream von Ende 2007 bis Mitte 2008 gegen US-Handelssanktionen gegen den Iran verstoßen habe. Die Deutsche Börse ist trotz des Vergleichs weiter von ihrer Unschuld überzeugt.