Gemeinnützigkeit von Attac Bundesfinanzhof lässt Revision zu

Die globalisierungskritische Organisation Attac befindet sich erneut im Fokus. Das oberste deutsche Steuergericht will die steuerliche Gemeinnützigkeit von Attac überprüfen.

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Der Bundesfinanzhof folgt einer Beschwerde des Frankfurter Finanzamtes. Quelle: dpa

Frankfurt Der Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac geht weiter. Der Bundesfinanzhof habe die Revision gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts in Kassel ohne Begründung zugelassen, sagte eine Attac-Sprecherin am Dienstag in Frankfurt. Darüber hatte zuerst die WirtschaftsWoche berichtet.

Das Kasseler Gericht hatte Attac 2016 die Gemeinnützigkeit bescheinigt und keine Revision zugelassen. Dagegen war die Frankfurter Finanzverwaltung auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums vorgegangen. Gemeinnützigkeit bringt steuerliche Vorteile, beispielsweise könnte Attac Spendenbescheinigungen ausstellen. Das geht nun weiterhin nicht. Solange das Verfahren läuft, ist das Kasseler Urteil nicht rechtskräftig.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums hatte die Anweisung im Mai damit begründet, dass es um einen Fall gehe, „der von so grundsätzlicher Bedeutung ist, dass wir eine höchstrichterliche Entscheidung wollen“. Die Attac-Sprecherin sagte, man werte das als vorgeschoben. Es zeuge von Ironie, wenn ausgerechnet einer Organisation, die sich für Steuergerechtigkeit einsetze, die Gemeinnützigkeit abgesprochen werde. Beim Ministerium war am Abend niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs bedeute für Attac einen großen bürokratischen Mehraufwand, so die Sprecherin. Weniger Spenden bekomme die 2000 gegründete und knapp 29.000 Mitglieder starke Organisation aber nicht. Ein Sprecher des Bundesfinanzhofs sagte am Abend lediglich, das Gericht werde am Mittwoch über neu anhängige Verfahren informieren.

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