
Dafür spricht sich der Anwalt und Chef des Netzwerks Atlantik-Brücke Friedrich Merz aus. „Am Ende geht es darum, ob europäische Investoren in Amerika und amerikanische Investoren in Europa sich allein auf die ordentliche Gerichtsbarkeit verlassen sollen, wenn es um die Wahrung ihrer Rechte und den Schutz ihres Eigentums geht“, sagte der ehemalige Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Merz im WirtschaftsWoche-Interview. Schiedsgerichte entscheiden in Konflikten zwischen Unternehmen und Staaten. „Für europäische Unternehmen könnte es vorteilhafter sein, solche Fragen vor einem internationalen Schiedsgericht klären zu lassen als vor US-Gerichten. Vor denen sind Verfahren ja nicht nur extrem teuer, sondern auch unkalkulierbar in ihren Ergebnissen.“
Merz würde es zudem begrüßen, wenn Schiedsgerichte wie ordentliche Gerichte öffentlich tagen würden. „Die meisten Schiedsgerichtsentscheidungen werden nach Abschluss der Verfahren ja auch veröffentlicht. Wenn nicht, haben oft die beklagten Staaten kein Interesse an einer Veröffentlichung, um eigene Fehler zu vertuschen. Verfahren, die die Steuerhaushalte betreffen, können und müssen aus meiner Sicht öffentlich sein.“
Laut Welthandelsorganisation WTO gibt es bereits 377 solcher Investitionsschutzabkommen. Deutschland ist Vertragspartner in mehr als 140 dieser Abkommen. Die EU hat die Verhandlungen zu Schiedsgerichten beim TTIP derzeit ausgesetzt.