Gerichtsverhandlung VW droht Ärger mit Autokrediten

Das Landgericht Berlin bestätigt Fehler bei den Pflichtangaben. Autokäufer können ihre Finanzierung auch heute noch widerrufen, müssen aber wohl Wertersatz zahlen. Das Urteil soll Anfang Dezember gefällt werden.

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VW: Volkswagen droht Ärger mit Autokrediten Quelle: AP

Berlin Der Traum vom kostenlosen Autofahren könnte bald platzen. Trotzdem dürfen Fahrer von Schummeldiesel zumindest auf eine einfache Möglichkeit hoffen, ihr unliebsames Auto loszuwerden. Am Landgericht Berlin wurde am Dienstag erneut der Fall eines VW-Touran-Fahrers verhandelt, der seinen Autokredit bei der VW Bank widerrufen will. Sein Anwalt hat Formfehler in den Kreditunterlagen ausfindig gemacht, die dazu führen, dass die 14-tägige Widerrufsfrist gar nicht zu laufen begann.
Die Vorsitzende Richterin Marianne Voigt gab ihm in der öffentlichen Verhandlung am Dienstag in mehreren Punkten vorläufig recht. Zwar sei die Widerrufsbelehrung korrekt, bei den Pflichtangaben zum Kündigungsrecht des Vertrags und zur Vorfälligkeitsentschädigung gebe es allerdings Lücken, berichten Prozessbeobachter. Der Widerruf wäre damit auch heute noch möglich. Der Touran-Fahrer hätte in der Folge Anspruch auf die Rückzahlung seiner Anzahlung und Raten. Lediglich die Zinsen dürfte die VW Bank behalten. Der Autokauf würde rückabgewickelt.

Den Traum, der zuletzt von Anwälten in ganz Deutschland, propagiert wurde, durch den Widerruf könnte man quasi kostenlos Autogefahren sein, wird die Richterin jedoch vermutlich platzen lassen. Denn der Touran-Fahrer muss wohl eine Nutzungsentschädigung für die bisher gefahrenen Kilometer zahlen. Beide Seiten dürfen nun noch einmal Stellung nehmen. Das Urteil wird am 5.Dezember erwartet.

Kläger-Anwalt Christof Lehnen von der Kanzlei „Dr. Lehnen & Sinnig“ ist siegesgewiss: „Das ist eine Zäsur. Es besteht kein Zweifel mehr, dass alle Kreditverträge ab dem 13.6.2014 fehlerhaft sind.“ Zuvor waren ähnliche Klagen an anderen Gerichten gescheitert. Die VW Bank wollte sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. Ein verbraucherfreundliches Urteil besäße eine gewisse Sprengkraft. Denn die Kreditverträge sind standardisiert. Ende 2016 hatte die VW Bank in Deutschland insgesamt 1,6 Millionen Kreditverträge im Wert von 20 Milliarden Euro in den Büchern. Darunter fallen auch gewerbliche Kunden, die nicht auf Widerruf klagen können. Da aber auch andere Banken Formfehler begangen haben könnten, ist das Klagepotenzial bundesweit erheblich.

Über diese „Widerrufsjoker“-Karte haben Hunderttausende Verbraucher in den vergangenen Jahren schon ihre Immobiliendarlehen und Lebensversicherungen rückabwickeln können. Findige Anwälte wollen auch in den in der Regel standardisierten Verträgen Anbietern wie Mercedes-, Opel- oder Toyota-Bank und bei Santander sowie der Commerzbank Schwachstellen entdeckt haben.

Müssten Autofahrer im Falle des erfolgreichen Kreditwiderrufs Nutzungswertersatz zahlen, kämen sie unterm Strich auf eine ähnliche Entschädigung wie wenn sie erfolgreich auf Schadenersatz klagen, schätzt Anwalt Lehnen. Doch der Widerruf sei viel weniger aufwendig. „Verbraucher haben über den Umweg des Autokreditwiderrufs eine weitere Option, sich von Ihren mit Betrugssoftware versehenen PKW, zu trennen“, sagt auch Verbraucheranwalt Johannes von Rüden von der Kanzlei Werdermann von Rüden, die über 2000 Autobesitzer vertritt. Zwar rüstet VW die betroffenen Autos um, doch dadurch entstünden teilweise neue Probleme. „Viele Autofahrer merken einige Monate nach dem Update, dass der Wagen anfängt zu ruckeln und nicht mehr die volle Leistung bringt“, so von Rüden. Oft versotte aufgrund des Updates auch das sogenannte AGR-Ventil. „Da kommt der Widerrufsjoker gerade recht.“

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