Menschen, die nach dem 1. Januar 2013 einen Minijob annehmen, unterliegen außerdem grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der jeweilige Arbeitgeber zahlt für einen sogenannten geringfügig entlohnten Beschäftigten ebenfalls einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts, also 67,50 Euro monatlich. Der allgemeine Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt übrigens 18,9 Prozent. Die Minijobber müssen also, so sie nicht befreit sind, 3,9 Prozent Eigenanteil in die Rentenversicherung einzahlen. Betroffene können sich nämlich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Deutsche Rentenversicherung rät davon allerdings ab, da viele Minijobber später kaum Rente bekommen. Gerade Frauen tappen oft in diese Falle. Wenn Minijobber ihren Teil selber zahlen, haben sie Anspruch auf das volle Leistungspaket inklusive Erwerbsminderungsrente und Krankengeld im Falle eines Reha-Aufenthalts, heißt es seitens der Deutschen Rentenversicherung.
SPD, Grüne und Linkspartei fordern in ihren Programmen zur Bundestagswahl übrigens eine Reform, um Missbrauch zu bekämpfen und Minijobber sozial besser abzusichern. So soll nach Plänen der Grünen nur ein Sockelbetrag von 100 Euro für Minijobber abgabenfrei bleiben. Dies ist jedoch heikel, wie die neuen Zahlen zeigen: Der Minijob ist für immer mehr regulär Beschäftigte ein willkommenes Zubrot. Das gilt auch für Männer: Während Minijobs als ausschließliche Beschäftigung eine Domäne der Frauen sind (65,1 Prozent), sind von den Minijobbern im Nebenjob 57,4 Prozent Frauen und 42,6 Prozent Männer.
Die Opposition verbindet daher ihre Reformvorstellungen mit der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn, damit die Beschäftigung in Hauptberuf für ein gesichertes Auskommen reicht. SPD und Grüne veranschlagen den Mindestlohn bei 8,50 Euro, die Linkspartei bei zehn Euro - ansteigend auf zwölf Euro bis zum Jahr 2017. Experten weisen allerdings darauf hin, dass nicht jeder Nebenjob Ausdruck finanzieller Nöte sei.
Bei Gewerkschaftern und Sozialpolitikern stehen Minijobs in der Kritik, weil oft nur geringe Stundenlöhne gezahlt werden und sie zur Verfestigung des Niedriglohnsektors beitrügen. Auch ein Großteil der 1,3 Millionen Hartz-IV-Aufstocker hat einen Minijob: Über 600.000 Hartz-IV-Empfänger beziehen zusätzlich zum Minijob aufstockende Sozialleistungen. BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt hatte im Frühjahr kritisiert, viele davon seien über lange Zeit in einem Minijob gefangen. Wirtschaftspolitiker der Union und die FDP dagegen sehen Minijobs als Einstieg in Beschäftigung und Möglichkeit zum beruflichen Aufstieg.