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Geschäftskonten BGH kippt Extra-Gebühr für Buchungen

Banken dürfen auch von Geschäftskunden keine pauschale Gebühr für jede Buchung verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Viele Unternehmen könnten diese Gebühren nun zurückverlangen.

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Der genaue Blick lohnt: Banken dürfen bei Girokonten von Geschäftskunden nicht grundsätzlich jede Buchung berechnen. Quelle: dpa

Banken dürfen bei Girokonten von Geschäftskunden nicht grundsätzlich jede Buchung berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau für unwirksam und nichtig erklärt. Die Klausel sah ein Entgelt „pro Buchungsposten“ vor.

Banken hätten keinen Anspruch auf ein solches "Buchungspostenentgelt", wenn eine Abbuchung unrechtmäßig oder fälschlich ausgeführt wird. In diesem Fall, wenn etwa das Konto nicht gedeckt ist, kommt es in der Regel zu einer - für die Banken teuren - Rücklastschrift. Der BGH erklärte die bei vielen Sparkassen übliche Klausel für ungültig, weil sie Unternehmer unangemessen benachteilige. Im Januar hatte der BGH solche Extra-Gebühren für Fehlbuchungen bereits für Privatkunden für unzulässig erklärt.

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Damit kann ein Versicherungsmakler für sich einen Erfolg verbuchen: Er fordert von der Sparkasse rund 77.600 Euro an Buchungsgeldern zurück, die das Institut ihm zwischen 2007 und 2011 berechnet hatte. Der Makler verwaltet etwa 25.000 Versicherungsverträge und kassiert dabei im Auftrag der Versicherer die von Kunden zu zahlenden Prämien ein. Dabei kam es häufig zu Rückbuchungen. Nach Angaben des Anwalts der Sparkasse fielen bei dem Makler 40 Prozent Rücklastschriften pro Monat an. Das sei eine große Belastung für die Bank.

Der Klausel zufolge erhebe das Institut auch Gebühren für Falschbuchungen, die es zu verantworten habe, urteilte der BGH. Das widerspreche dem Gesetz. Denn eine Bank habe keinen Anspruch auf eine Gebühr, wenn sie einen Zahlungsauftrag fehlerhaft oder ohne Autorisierung ausführe.

Die Vorinstanzen hatten den Fall unterschiedlich entschieden: Das Landgericht Baden-Baden gab dem Kläger Recht, das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wies die Klage ab. Das OLG-Urteil hob der BGH jetzt auf die Revision des Maklers hin auf und kippte die Klausel.

Erst im Januar hatte der BGH bei Privatkunden entschieden, dass Banken für fehlerhaft ausgeführte Zahlungsaufträge keine Gebühren verlangen dürfen. Die Richter erklärten die Klausel für unwirksam, die einen Pauschalpreis von 0,35 Euro „pro Buchungsposten“ vorsah.

Viele Unternehmen könnten nun ebenfalls diese Gebühren von ihrer Bank zurückverlangen, jedenfalls für die vergangenen drei Jahre. Alle weiter zurückreichenden Fälle sind nach Angaben eines Anwalts verjährt.

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