Auf leisen Sohlen brachte der Bundesrat Anfang Juli Gesetzesänderungen zum Elterngeld auf den Weg. Was eigentlich als Vereinfachung ab 2013 geplant war, dürfte vielen Müttern und Vätern jedoch finanzielle Nachteile bringen. Die Einbußen machten für Arbeitnehmer schlimmstenfalls 100 Euro und mehr im Monat aus, hat der Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), Uwe Rauhöft, errechnet.
Wer 2013 Nachwuchs erwartet, sollte sich sehr früh, spätestens sieben Monate vor dem Geburtstermin, um die Weichenstellung fürs Elterngeld kümmern. Bis zum Jahresende können angehende Eltern noch relativ leicht selbst ausrechnen, was sie an Zuschüssen erwartet. Für ihr Neugeborenes bekommen sie 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 bis 14 Monate vor der Geburt, höchstens aber 1800 Euro im Monat.
Für Arbeitnehmer ist die Rechnung einfach: Sie schnappen sich ihre Gehaltsabrechnungen und nehmen den Nettolohn nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zur Grundlage. Zusätzlich geht noch ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ab. Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben außen vor. Grundsätzlich gilt: Je mehr Netto, desto mehr Elterngeld.
Ab 2013 muss anders gerechnet werden: Künftig wird der Bruttolohn für die bis zu 14 Monate vor der Geburt zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Abzüge auf der Lohnabrechnung zählen nicht mehr. Stattdessen zieht der Staat vom Brutto neue Pauschalsätze ab, insgesamt 21 Prozent für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dieser Wert liegt aber um rund einen halben Prozentpunkt über den aktuellen Beitragssätzen.
Die Folge: Das so berechnete Nettoeinkommen ist geringer - und damit auch das Elterngeld.
Auf den ersten Blick schlägt die Gesetzesänderung erst einmal nur marginal durch: Bei einem Bruttolohn zwischen 2000 und 3000 Euro schrumpft das Elterngeld um sieben bis zehn Euro im Monat, wie Steuerfachmann Rauhöft vorrechnet. Viel stärker noch wirkt sich das neue Gesetz bei der Lohnsteuer aus, die vom Brutto abzuziehen ist. Dafür ist die Lohnsteuerklasse wichtig, die die betreuende Mutter respektive der Vater in den vorangegangenen Monaten am längsten hatte.
Werdende Eltern müssen sich früh um Steuerklasse kümmern
Grundsätzlich gilt zwar weiter: Verheiratete können mit einem cleveren Wechsel der Steuerklasse in der Schwangerschaft das Nettoeinkommen nach oben schrauben. Das bringt im besten Falle einige Hundert Euro mehr im Monat.
Künftig nutzt der legale Trick aber nur noch dann etwas, wenn der Umstieg in eine andere Steuerklasse mindestens sieben Monate vor der Geburt passierte, wie Rauhöft erläutert. „Am besten schon bei Kinderwunsch wechseln, so verrückt es klingt, das bringt am meisten Geld“, rät Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband.
Das bedeutet aber auch: Angehende Eltern müssen sich viel früher als bisher entscheiden, wer zu Hause bleibt.
Was sich alles von der Steuer absetzen lässt - und was nicht
Nein, die kann man nicht absetzen. So entschied das Finanzgericht Baden Württemberg, dass Autoliebhaber die Kosten eines teuren Oldtimers als Betriebsausgaben nicht geltend machen können (Az. 6 K 2473/09). Die Richter meinten, diese unangemessenen Repräsentationsaufwendungen seien Betriebsausgaben als nicht abzugsfähig.
Geht nicht immer aber manchmal schon. Unternehmer sollten eher davon absehen, sich einen teuren Firmenwagen zuzulegen. Die Richter des Finanzgerichts Nürnberg meinten, ein zweisitziger Mercedes 500 SL deute eher auf einen privaten Fahrspaß hin, als auf Geschäftsfahrten und erkannten die Betriebsausgaben nicht an (Az. I 111/2003). Anders die Richter des Niedersächsischen Finanzgerichts, sie ließen einen Mercedes Roadster 500 SL durchgehen. 75.000 Euro wurden hier anerkannt (Az. 6 K 547/95).
Hier zahlt der Fiskus teilweise mit. Nach dem deutschen Steuerrecht sind nämliche ärztliche Behandlungen und auch notwendige Operationen außergewöhnliche Belastungen, sofern sie eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Was wiederum von der Familiensituation abhängig ist. Nach der Rechtsprechung und den Anweisungen der Finanzdirektionen wird eine Augenlaserbehandlung als eine solche außergewöhnliche Belastung anerkannt. Man muss in seiner Steuerklärung einen Beweis für die entstandenen Kosten erbringen und kann diese somit von der Steuer absetzen.
Auch hier macht der Fiskus mit. Aber nur, soweit es um den Unterricht geht. Kost und Logis müssen schon die Eltern selbst zahlen. Abzugsfähig sind laut Bund der Steuerzahler grundsätzlich 30 Prozent, höchstens aber 5000 Euro.
Eine Luxus-Füllfeder ist ebenfalls steuerlich absetzbar. In einem konkreten Fall ging es um die Anschaffung einer Montblanc-Füllfeder samt Etui in der Höhe von 460 Euro. Der Betroffene betonte, dass die Füllfeder ausschließlich aus beruflichen Gründen angeschafft worden sei. Eine private Nutzung sei mangels Veranlassung ausgeschlossen, vielmehr benötige er das Schreibgerät zum Setzen von Unterschriften, Planungen und Arbeitsvorbereitungen für Mitschriften bei Konferenzen und Seminaren. Dies sei insbesondere in Hinblick auf die durch einfache Schreibwaren hervorgerufene Unleserlichkeit der Handschrift geboten. Einen Haken hat die Sache allerdings, bisher gibt dazu nur ein Urteil in Österreich. Bei entsprechender Erklärung, könnte das aber auch in Deutschland klappen.
Funktioniert. Mag sein, dass der entsprechende Eintrag auf der Steuererklärung nicht ganz leicht fällt. Doch es lassen sich Steuern sparen. Wer krankheitsbedingt zeugungsunfähig ist, kann die Kosten für Spendersamen laut einem Urteil steuerlich geltend machen, uns zwar als außergewöhnliche Belastung. Dann sind die Aufwendungen abzugsfähig, entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 43/10)
Es war zu vermuten. Nein, die sind nicht absetzbar. Aber es wurde bereits versucht, und der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden (Az. III R 21/86 ). Argumentiert wurde wie folgt: Eine steuerlich absetzbare Bewirtung als Betriebsausgaben im Sinne des Einkommenssteuergesetzes liegt nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen oder Getränken eindeutig im Vordergrund steht. Beim betrieblichen Bordellbesuch geht es jedoch anders als bei einem Restaurantbesuch nicht um die Schaffung eines angenehmen Rahmens für geschäftliche Gespräche. Das persönliche Vergnügen tritt zu sehr in den Vordergrund. Entsprechende Aufwendungen sind somit nicht von der Steuer absetzbar.
Geht. Sport kann von der Steuer abgesetzt werden. Bei medizinischer Notwendigkeit macht der Fiskus mit. Das Finanzgericht München entschied einen entsprechenden Fall (Az. 1 K 2183/07). So kann das Fitness-Studio von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Patient Rückenbeschwerden hat, die durch gezielten Sport eine Verbesserung nach sich ziehen würden. Wichtig ist aber eine Bescheinigung vom Amtsarzt. Dieser muss klarstellen, dass hier eine medizinische Notwendigkeit für den Sport vorliegt.
Nein, das geht nicht. Der Golfclubbeitrag ist nicht steuerlich absetzbar. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Händler von Sportartikeln auch nicht anteilig seinen Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub steuerlich geltend machen kann (Az. 10 K 3761/08). Die Ausübung einer Trendsportart wie Golf betreffe in erheblichem Umfang die private Lebensführung. Deswegen lässt sich hier nichts absetzen.
Freibeträge fallen unter den Tisch
Verpasst das Ehepaar den Umstieg in den ersten Schwangerschaftswochen, gilt die ungünstigere Steuerklasse. So gehen einer Mutter, die 2000 Euro brutto im Monat hat und erst fünf statt sieben Monate vor dem Geburtstermin von Klasse IV auf III wechselt, stolze 59 Euro monatlich durch die Lappen, wie die NVL-Berechnung zeigt. Hatte sie zuvor Steuerklasse V, büßt sie gar 114 Euro ein.
Dazu kommt: Das neue Gesetz fegt auch die Freibeträge beiseite, mit denen werdende Eltern die Unterstützung vom Staat optimieren können. Wer sich beispielsweise einen Freibetrag wegen höherer Werbungskosten vom Finanzamt holt, bekommt am Monatsende mehr Netto heraus und damit später mehr Elterngeld. Dieses Schlupfloch ist ab 2013 zu.
Das neue Gesetz sollte die Berechnung einfacher machen und für eine schnellere Auszahlung des Elterngelds sorgen. „Für die Finanzverwaltung ist die Änderung sicher praktischer, für die Bürger weniger“, gibt Deutsch zu bedenken. Vieles sei „verschlimmbessert“ worden, kritisiert Steuerfachmann Rauhöft.
Werdende Eltern sollten sich am besten gleich zu Beginn der Schwangerschaft Rat von Lohnsteuerhilfevereinen holen, um soviel Zuschuss wie möglich vom Staat zu kriegen.