Gesetzesänderung Augen auf beim Elterngeld!

Seite 2/2

Werdende Eltern müssen sich früh um Steuerklasse kümmern

Die familienfreundlichsten Unternehmen
Bergmann Klaus Wuestenberg beobachtet den Abraumbagger SRs1541 waehrend des offiziellen Starts zum Aufschluss des neuen Kohlefeldes Quelle: AP
Blick auf das Logo der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Quelle: dpa
Das Logo des TÜV Nord Quelle: dpa
Carina Sarstedt von Caritas International in Freiburg richtet Spendendosen Quelle: AP
Das Logo der Postbank Quelle: dpa
Ein Mitarbeiter der Eckes-Granini Deutschland GmbH steht inmitten der neuen PET-Produktionsanlage und kontrolliert eine Kunststoffflasche. Quelle: dpa
Ein Kunde greift in einem REWE City-Markt in Koeln nach einem Einkaufswagen Quelle: dapd

Grundsätzlich gilt zwar weiter: Verheiratete können mit einem cleveren Wechsel der Steuerklasse in der Schwangerschaft das Nettoeinkommen nach oben schrauben. Das bringt im besten Falle einige Hundert Euro mehr im Monat.

Künftig nutzt der legale Trick aber nur noch dann etwas, wenn der Umstieg in eine andere Steuerklasse mindestens sieben Monate vor der Geburt passierte, wie Rauhöft erläutert. „Am besten schon bei Kinderwunsch wechseln, so verrückt es klingt, das bringt am meisten Geld“, rät Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband.

Das bedeutet aber auch: Angehende Eltern müssen sich viel früher als bisher entscheiden, wer zu Hause bleibt.

Was sich alles von der Steuer absetzen lässt - und was nicht

Freibeträge fallen unter den Tisch

Verpasst das Ehepaar den Umstieg in den ersten Schwangerschaftswochen, gilt die ungünstigere Steuerklasse. So gehen einer Mutter, die 2000 Euro brutto im Monat hat und erst fünf statt sieben Monate vor dem Geburtstermin von Klasse IV auf III wechselt, stolze 59 Euro monatlich durch die Lappen, wie die NVL-Berechnung zeigt. Hatte sie zuvor Steuerklasse V, büßt sie gar 114 Euro ein.

Dazu kommt: Das neue Gesetz fegt auch die Freibeträge beiseite, mit denen werdende Eltern die Unterstützung vom Staat optimieren können. Wer sich beispielsweise einen Freibetrag wegen höherer Werbungskosten vom Finanzamt holt, bekommt am Monatsende mehr Netto heraus und damit später mehr Elterngeld. Dieses Schlupfloch ist ab 2013 zu.

Das neue Gesetz sollte die Berechnung einfacher machen und für eine schnellere Auszahlung des Elterngelds sorgen. „Für die Finanzverwaltung ist die Änderung sicher praktischer, für die Bürger weniger“, gibt Deutsch zu bedenken. Vieles sei „verschlimmbessert“ worden, kritisiert Steuerfachmann Rauhöft.

Werdende Eltern sollten sich am besten gleich zu Beginn der Schwangerschaft Rat von Lohnsteuerhilfevereinen holen, um soviel Zuschuss wie möglich vom Staat zu kriegen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%