Gesetzliche Kündigungsfrist Welche Kündigungsfristen müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten?

Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Quelle: imago images

Welche Kündigungsfristen gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Eine Übersicht.

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Bei einem Jobwechsel sollten Berufstätige darauf achten, welche Kündigungsfrist für sie gilt. Dies soll auch dem neuen Arbeitgeber Aufschluss darüber geben, wann das neue Arbeitsverhältnis frühestmöglich begonnen werden kann. 

Ähnliches gilt bei der Kündigung von Mitarbeitern auch für den Arbeitgeber, der wissen möchte, wie lange der Arbeitnehmer nach der Kündigung noch im Unternehmen bleibt.

Welche Kündigungsfrist gilt für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Grundsätzlich ist im Arbeitsvertrag geregelt, welche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten. Wird dort auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen, so gelten diese. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten auch dann, wenn der Arbeitsvertrag keine Kündigungsregelung enthält.

Wie sind die gesetzlichen Vorschriften zur Kündigungsfrist?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum letzten Tag eines Kalendermonats. Hierbei ist zu beachten, dass vier Wochen nicht einem Monat entsprechen, sondern 28 Tagen. 

Eine Ausnahme bildet hier die Probezeit, bei der sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber an einem beliebigen Datum eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt. Nur bei der außerordentlichen fristlosen Kündigungen gibt es keine Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich zudem, je länger der Mitarbeiter bei ihm beschäftigt ist.

Überblick: Dauer der Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber

Arbeitsverhältnis Dauer Kündigungsfrist
0-6 Monate (Probezeit)2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats 
2 Jahre  1 Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre2 Monate zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre 3 Monate zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre4 Monate zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre 5 Monate zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre6 Monate zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre 7 Monate zum Ende des Kalendermonats


Gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer

Arbeitsverhältnis Dauer Kündigungsfrist
0-6 Monate (Probezeit)2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
ab 7 Monaten4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats


Welche Kündigungsfrist sieht der Arbeitsvertrag vor? 

Im Arbeitsvertrag ist eine längere Kündigungsfrist als im Gesetz vorgesehen. Diese darf allerdings für den Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber. Viele Arbeitsverträge sehen zudem eine dynamische Verlängerung der Frist vor, die von der Länge der Betriebszugehörigkeit abhängt. Im Arbeitsvertrag können außerdem weniger Kündigungstermine vereinbart worden sein, sodass statt einer Kündigung zum Monatsende eine Kündigung zum Quartalsende erfolgen kann. Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist ist dabei nicht möglich.

Welche Kündigungsfrist gilt im Tarifvertrag?

Sobald ein Tarifvertrag angewendet werden kann, gelten tarifliche Kündigungsfristen. Durch einen Tarifvertrag können gesetzliche Kündigungsfristen verlängert und verkürzt werden. Sollten sich Tarifvertrag und Arbeitsvertrag widersprechen, so gilt bei beidseitiger Tarifbindung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Günstigkeitsprinzip. Das bedeutet, dass die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung geltend gemacht wird. Im Normalfall bedeutet das, dass längere Kündigungsfristen günstiger sind. Dies liegt damit zusammen, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich ein größeres Interesse am länger bestehenden Arbeitsverhältnis hat.

Wie wird die Kündigungsfrist berechnet?

Im Prinzip hängt die Kündigungsfrist erstmal davon ab, ob der Arbeitnehmer kündigen will oder ob der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt. Für den Arbeitgeber gilt: Zur Berechnung der Kündigungsfrist muss das Datum des Zugangs der Kündigung beim Arbeitnehmer einbezogen werden und nicht etwa das Datum des Kündigungsschreibens. So entspricht der Wochentag an dem die Kündigung zugeht dem Tag, an dem die Frist vier Wochen später endet. Also wenn das Arbeitsverhältnis beispielsweise am Montag, 13. Dezember 2021 enden soll, muss das Kündigungsschreiben spätestens am Montag, 15. November zugehen. Auch Arbeitnehmer sollten wissen, wie sich die Kündigungsfrist berechnet und an welchem Datum die Kündigung vollzogen wird. Dies gilt vor allem, wenn das Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitnehmers beendet wird. Im Kündigungsschreiben an den Arbeitgeber kann nach Möglichkeit auch ergänzt werden, dass die Kündigung zum nächstmöglichen Datum gelten soll.

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