
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht zählt zu den führenden Arbeitsrechtsanwälten in Deutschland. Er berät und vertritt Mandanten im Individual- und Kollektivarbeitsrecht so-wie der betrieblichen Altersversorgung. Seine Schwerpunkte liegen dabei in der arbeits-rechtlichen Beratung bei Unternehmenstransaktionen sowie der Restrukturierung von Unternehmen und der Beratung zu Fragen der Unternehmensmitbestimmung.
Er hat große Erfahrungen in der Vertretung von nationalen und internationalen Unternehmen in komplexen Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung von Aufsichtsräten und Vorständen bei Abschluss, Durch-führung und Beendigung von Dienstverhältnissen mit Top-Führungskräften.
Sein Studium absolvierte Gerhard Röder an den Universitäten Tübingen und Freiburg. Er ist Honorarprofessor an der Universität Freiburg.
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