
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht zählt zu den führenden Arbeitsrechtsanwälten in Deutschland. Er berät im Individual- und Kollektivarbeitsrecht, insbesondere bei Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung von Aufsichtsräten und Vorständen bei Abschluss, Durchführung und Beendigung von Dienstverhältnissen mit Top-Führungskräften.
Sein Studium absolvierte Jobst-Hubertus Bauer in Freiburg. Er ist Honorarprofessor an der Universität Tübingen und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.