Der Rechtsanwalt ist seit 2002 Partner und seit 2009 geschäftsführender Partner bei Graf von Westphalen. Er ist seit mehr als 13 Jahren auf das private Bau- und Architektenrecht spezialisiert. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät Theissen verschiedene Investoren bei der Planung und Errichtung von Gewerbeimmobilien sowie mehrere führende Unternehmen der Technischen-Gebäudeausrüstungs-Branche (TGA). Besondere Expertise hat sich er in den vergangenen Jahren im Bereich sogenannter Bauzeitenclaims, also zu Nachträgen wegen Bauzeitverlängerungen, erworben.