




Es sieht fast aus wie ein Krebsgeschwür: Auf einer Landkarte hat das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen 34 Kommunen rot markiert, die wegen ihrer desolaten Finanzlage am sogenannten „Stärkungspakt“ teilnehmen müssen. Außerdem sind 27 finanzschwache Städte und Gemeinden in den erweiterten Kreis des Zuschussprogramms des Landes aufgerückt und auf der Karte rosa eingefärbt.
Städte, die die Finanzhilfen des Landes in Anspruch nehmen, verpflichten sich, mit einem harten Sparkurs bis zum Jahr 2021 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Betroffen sind Großstädte wie Duisburg, Oberhausen, Wuppertal, Leverkusen und Mönchengladbach. Die Kommunen sollen bis 2020 insgesamt knapp 5,8 Milliarden Euro aus der Landeskasse erhalten, teilweise finanziert über den umstrittenen „Kommunal-Soli“, eine Art Solidaritätszuschlag, den wohlhabende Städte im Land zahlen müssen. Mehr als zwei Drittel der Mittel stammen jedoch aus dem Landeshaushalt.
Finanziell stehen im Vergleich der öffentlichen Haushalte die Städte in Deutschland besonders schlecht da. Das gilt vor allem, aber nicht nur für Nordrhein-Westfalen. In Hessen gibt es einen ähnlichen Ausgleichsfonds, auch die Kommunen in Rheinland-Pfalz sind zum Teil hoffnungslos überschuldet.
Doch nicht nur die Schuldenkrankheit grassiert anscheinend flächendeckend - auch das vermeintliche Heilmittel ist stets dasselbe: Steuern erhöhen. Da die Steuerhoheit der Kommunen aber ziemlich enge Grenzen hat, trifft ihre Schuldenkrise vor allem zwei Gruppen: die Häuslebauer und die Unternehmer. Das aber dürfte mittelfristig fatale Folgen haben.
Schröpfen der Hausbesitzer und Mieter
In den vergangenen Jahren hat sich der Trend zur Steuererhöhung massiv verschärft, wie eine Studie der Beratungsgesellschaft EY belegt. Demnach haben zwischen 2010 und 2013 60 Prozent der Städte die Grundsteuer B erhöht, die auf privaten und gewerblichen Grund- und Immobilienbesitz erhoben wird. Die Gewerbesteuer haben 43 Prozent der Kommunen erhöht. Gesenkt hat die beiden Steuersätze hingegen nur ein Prozent der Kommunen.
Insbesondere die Grundsteuer B, die auf bebaute und bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben wird, ist für Kommunen in der Durchsetzung unproblematisch. Denn die Immobilienbesitzer stellen eine Minderheit der Bevölkerung dar und haben keine Chance haben, der Steuerpflicht zu entgehen.
Gleiches gilt für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen fällig wird, deren Aufkommen allerdings gerade mal drei Prozent der Einnahmen aus der Grundsteuer B entspricht. Insgesamt spülen beide Grundsteuerarten rund zwölf Milliarden Euro in die deutschen Stadtkassen.
Grunderwerbsteuersätze der Länder
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 5,0
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 3,5
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 6,0
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 5,0
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 5,0
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 4,5
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 6,0
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 5,0
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 5,0
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 5,0 (6,5 ab 1.1.2015)
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 5,0
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 5,5 (6,5 ab 1.1.2015)
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 3,5
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 5,0
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 6,5
Grunderwerbsteuersatz in Prozent: 5,0
Laut EY-Analyse hat sich die höhere Besteuerung von Immobilien in den vergangenen Jahren deutlich beschleunigt. Neben der Erhöhung der Grundsteuerhebesätze sind außerdem die Grunderwerbsteuern deutlich gestiegen. Lag der Steuersatz bis 2006 noch bundeseinheitlich bei 3,5 Prozent des Immobilienkaufpreises, haben die meisten Bundesländer in der Folge ihre Steuerhoheit hemmungslos zur Einnahmeverbesserung genutzt.
Heute ist eine Grunderwerbsteuer von fünf Prozent üblich, nur die Länder Bayern und Sachsen halten bislang an den 3,5 Prozent fest. In Schleswig-Holstein sind bereits 6,5 Prozent beim Haus- und Grundstückskauf fällig, Nordrhein-Westfalen und das Saarland erhöhen zum Jahresbeginn 2015 auf den gleichen Satz.